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Arbeitslosengeld zu Gering.. Sachbearbeiter Fehler?

Frage von ChaoticInfinity ChaoticInfinity

Hallo,

eine Freundin von mir wurde nach 3 jahen im Betrieb gekündigt. Sie hatte ein durchschnittliches Nettoentgeld von ca 1200 Euro monatlich. Lt. berechnungen des Arbeitsamtes stehen ihr monatlich 714 Euro zu, der entgültige Bescheid kam nun nach gut 2 Monaten. Sie wohnt in einer Teuren stadt in einer 1,5 Zimmer wohnung, hat kein Auto und keinen aufwändigen Lebensstil.. aber alleine die Miete und die Fahrkarte sowie Strom schlagen mit rund 600 Euro monatlich zu buche - blieben ihr 114 Euro monatlich zum Leben.

Nun ist die Frage - für den Sachbearbeiter war ja vermutlich schon früh abzusehen das sie sehr wenig Geld bekommen wird bzw davon kaum leben kann.. Gibt es da nicht irgendwie die Pflicht sie drauf hinzuweisen das sie ggf. Hartz 4 ergänzend beantragen kann? Ich meine wenn sie den antrag jetzt stellt bekommt sie nichts rückwirkend.. wenn dieser abgelehnt werden sollte nich tmal rückwirkend Wohngeld!

Sie ist völlig am Ende.. es ist monatsAnfang, nach einem notwendigen Artzbesuch und einem einkauf mit dem Nötigsten hat sie noch rund 45 Euro in der Tasche für den rest des Monats... Sie bewirbt sich schon dauern, aber nur absagen bzw noch ausstehende antworten.

Gibt es eine möglichkeit die jetzige Situation irgendwie zu verändern?

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Antworten (6)

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Sie kann (und muss) aufstockend Hartz IV beantragen. Gegen den Bescheid AlG 1 kann sie Einspruch erheben und auf das "pflichtgemäße Ermessen" des Sachbearbeiters hinweisen, dass er sie hätte aufforden sollen ergänzend Hartz IV zu beantragen. Es könnte aber sein, dass man ihr mitteilt, dass sie das ja unbesehen hätte tun können. Wieso hat sie das denn nicht tatsächlich von sich aus getan? Das hätte sie ja auch selbst sehen können, dass sie mit ihren Ausgaben nicht zurecht kommt.

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    Antwort von andereaas andereaas

    Geh zur der Wohngeldstelle! Aufstockendes Hartz IV gibt es nicht, weil ALG1 ist eine Versicherung!

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    Antwort von carina007 carina007

    ich würde erst einmal die Berechnung vom Verbraucherschutz nachrechnen lassen. Oft stimmt nämlich die Rechnung der Arge nicht wie man immer wieder liest oder auch in den Medien lesen kann.Sie sollte sich gleichzeitig einen Termin bei der Teamleitung geben lassen und sich weiterhin über eventuelle LÖsungsmöglichkeiten informieren. Wenn alle Stricke reißen bleibt nichts anderes übrig als die Wohnung zu wechseln schätze ich. Und auch hierzu muss man die Arge fragen ob man überhaupt umziehen darf.Ich wünsche schnellmöglichst eine neue Arbeitsstelle für deine Freundin. Wird schon;-)))

    Kommentar von andereaas andereaasandereaas

    Die Berechnung stimmt ca. weil ALG1 Satz liegt bei 63%.

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    Antwort von Tastoom Tastoom

    ALG 1 ist eine reine Versicherungsleistung, die wird gezahlt unabhängig von den Lebensumständen. (Abgesehen von Anzahl Kinder und Alter).

    600 euro für Wohnung fürwar eine Menge. Wenn es mit ALG 1 nicht reicht, kann man immer noch zum ALG 1, ALG 2 beantragen. Denn es kann ja sein, dass ALG 1 unter dem Existenzminimum liegt.

    Dann noch viel Spass beim Ausfüllen der Anträge.

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    Antwort von netzotto netzotto

    Das kommt hin, es gibt ca 61 /63 % vom Netto / come auf 756 €

    Wohngeld ?

    Umzug aus der teuren Bude ?

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    Antwort von moenon moenon

    wohngeld beantragen !!!!!!!!!!

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