Hallo,
eine Freundin von mir wurde nach 3 jahen im Betrieb gekündigt. Sie hatte ein durchschnittliches Nettoentgeld von ca 1200 Euro monatlich. Lt. berechnungen des Arbeitsamtes stehen ihr monatlich 714 Euro zu, der entgültige Bescheid kam nun nach gut 2 Monaten. Sie wohnt in einer Teuren stadt in einer 1,5 Zimmer wohnung, hat kein Auto und keinen aufwändigen Lebensstil.. aber alleine die Miete und die Fahrkarte sowie Strom schlagen mit rund 600 Euro monatlich zu buche - blieben ihr 114 Euro monatlich zum Leben.
Nun ist die Frage - für den Sachbearbeiter war ja vermutlich schon früh abzusehen das sie sehr wenig Geld bekommen wird bzw davon kaum leben kann.. Gibt es da nicht irgendwie die Pflicht sie drauf hinzuweisen das sie ggf. Hartz 4 ergänzend beantragen kann? Ich meine wenn sie den antrag jetzt stellt bekommt sie nichts rückwirkend.. wenn dieser abgelehnt werden sollte nich tmal rückwirkend Wohngeld!
Sie ist völlig am Ende.. es ist monatsAnfang, nach einem notwendigen Artzbesuch und einem einkauf mit dem Nötigsten hat sie noch rund 45 Euro in der Tasche für den rest des Monats... Sie bewirbt sich schon dauern, aber nur absagen bzw noch ausstehende antworten.
Gibt es eine möglichkeit die jetzige Situation irgendwie zu verändern?
Die Berechnung stimmt ca. weil ALG1 Satz liegt bei 63%.