ICH WERDE AB DEM 1.1.2010 vorraussichtlich nach 4 jahren wieder arbeitslos, wieviel arbeitsgeld wird mir zustehen ich bin teilzeitkraft auf 90 std monatlich.( BIN DAS ERSTE MAL AUF TEILZEIT )Möchte dann eigendlich wieder vollzeit arbeiten,.,wird nicht leicht.BERÜCKTSICHTIGT DAS AMT ;DAS ICH WIEDER IN VOLLZEIT ARBEITEN MÖCHTE : ODER GEHEN SIE NUR NACH DEM LETZTEN GAHALT ???????
arbeitslosengeld ??? WIEVIEL ????
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albertina71 BEKOMME JA AUCH ERGÄNZENDE LEISTUNG DA MEIN GEHALT NICHT DER BRÜLLER IST ;DAS KANN JA LUSTIG WERDEN.ANDRE BLEIBEN FÜR DIE PAAR EURO ZUHAUSE UND GEHEN NICHT ARBEITEN: MAN BEKOMMT JA IM ENTDEFEKT JA MEHR ARBEITSLOSENGELD:TJA C´ÉST LA VIE!
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SchwobapfeilSchwobapfeil
Die freundlichen Mitarbeiter der Arbeitsagentur sollen dir bitte auch gleich was zum Thema "ergänzendes ALG II" erzählen. Du kannst nämlich ALG und ALG gleichzeitig kassieren, falls das ALG I so niedrig ist, dass es nicht für den Lebensunterhalt reicht. Wichtig: ALG II wird erst ab Tag der Antragstellung gezahlt. Also SPÄTESTENS am ersten Tag der Arbeitslosigkeit den Antrag - auch einen formlosen - einreichen und quittieren lassen. Wenn dann noch Unterlagen nötig sind, kannst du die nachreichen.
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bitmapbitmap
Höhe des ALG I http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82933.htm
Fortsetzung folgt ...
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bitmapbitmap Bemessungszeitraum http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82934.htm
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MedienmenschMedienmensch
Du bekommst, falls alleinstehend, 60 % eines Durchschnittsgehalts der letzten sechs Monate.
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bitmapbitmap Der Bemessungszeitraum ist 1 Jahr.
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Lass bitte das Geschrei. http://www.gutefrage.net/tipp/das-auge-hoert-mit