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arbeitslosengeld ??? WIEVIEL ????

Frage von albertina71 albertina71

ICH WERDE AB DEM 1.1.2010 vorraussichtlich nach 4 jahren wieder arbeitslos, wieviel arbeitsgeld wird mir zustehen ich bin teilzeitkraft auf 90 std monatlich.( BIN DAS ERSTE MAL AUF TEILZEIT )Möchte dann eigendlich wieder vollzeit arbeiten,.,wird nicht leicht.BERÜCKTSICHTIGT DAS AMT ;DAS ICH WIEDER IN VOLLZEIT ARBEITEN MÖCHTE : ODER GEHEN SIE NUR NACH DEM LETZTEN GAHALT ???????

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Antworten (8)

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    Antwort von knattertatter knattertatter

    lass das das Arbeitsamt berechen

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    Antwort von stm81 stm81

    Sie gehen beim ALG I nur nach dem letzten Gehalt.

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    Antwort von albertina71 albertina71

    BEKOMME JA AUCH ERGÄNZENDE LEISTUNG DA MEIN GEHALT NICHT DER BRÜLLER IST ;DAS KANN JA LUSTIG WERDEN.ANDRE BLEIBEN FÜR DIE PAAR EURO ZUHAUSE UND GEHEN NICHT ARBEITEN: MAN BEKOMMT JA IM ENTDEFEKT JA MEHR ARBEITSLOSENGELD:TJA C´ÉST LA VIE!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap
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    Antwort von Schwobapfeil Schwobapfeil

    Die freundlichen Mitarbeiter der Arbeitsagentur sollen dir bitte auch gleich was zum Thema "ergänzendes ALG II" erzählen. Du kannst nämlich ALG und ALG gleichzeitig kassieren, falls das ALG I so niedrig ist, dass es nicht für den Lebensunterhalt reicht. Wichtig: ALG II wird erst ab Tag der Antragstellung gezahlt. Also SPÄTESTENS am ersten Tag der Arbeitslosigkeit den Antrag - auch einen formlosen - einreichen und quittieren lassen. Wenn dann noch Unterlagen nötig sind, kannst du die nachreichen.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Höhe des ALG I http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82933.htm

    Fortsetzung folgt ...

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap
    Kommentar von bitmap bitmapbitmap
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    Antwort von Medienmensch Medienmensch

    Du bekommst, falls alleinstehend, 60 % eines Durchschnittsgehalts der letzten sechs Monate.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Der Bemessungszeitraum ist 1 Jahr.

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    Antwort von Import Import

    Brüll doch nicht soo :)

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    Antwort von Alcatraz1969 Alcatraz1969

    63% deines nettoverdienstes!

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