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Arbeitslosengeld weiterzahlung oder Serrfrist

Frage von Nisyros Nisyros

eine Woche gearbeitet,in der Probezeit,schaffe es nicht körperlich und geistig,komme ich in die Sperrzeit wenn ich micht arbeitslos melde?

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Antworten (5)

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du selbst die Arbeit wieder beendest, musst du das mit wichtigem Grund tun. Das solltest du vorher mit deinem Sachbearbeiter abklären. Sonst soll die Firma dir wieder kündigen.

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    Antwort von Ireneisolde Ireneisolde

    Wenn Du einfach die Arbeit aufhörst, ja. Versuch es noch eine Zeit. Vieleicht kannst Du dich ja mit deinem Arbeitgeber auf eine Arbeitsstelle mit 70% einigen.

    Wenn es wirklich nicht geht, nicht ohne Ärztliches Atest aufhören. Du musst Dir von einem Arzt bescheinigen lassen das Du die Arbeit nicht machen kannst, dann giebt es zwar keine Sperre aber die vom Arbeitsamt können Dich dann runter stufen das dein Arbeitslosengeld geringer ist.

    Aller Anfang ist schwer, versuch es einfach weiter.

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    Antwort von bruno75015 bruno75015

    mal ganz langsam- also eine woche gearbeitet o.k. dann kommt ja die nächste Woche. Arbeitslos melden geht ja nur wenn einer von euch kündigt, weil das Arbeitsverhältnis ja noch besteht. Wenn du kündigst, kann es sein, daß du eine sperrfrist kriegst, sogar gut wahrscheinlich.

    So arbeitslos melden da muß schon einer kündigen.

    würde da noch etwas aushalten, vielleicht kriegst du das noch hin.

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    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Ja. Körperlich und geistig nicht schaffen....gib dir selber 14 tage Eingewöhnungszeit und lebe entsprechend, damit du Kraft aufbaust für den Job!

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    Antwort von steini1 steini1

    Ja da bekommst du eine Sperrfrist.

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