Kann man Arbeitslosengeld während der Ausbildung beantragen?

5 Antworten

Nein, du kannst kein Arbeitslosengeld beziehen. Einzige Ausnahme wäre, wenn das Jobcenter selbst dir diese Ausbildung angeraten und vermittelt hat, wenn es sich quasi um eine Maßnahme durch das Jobcenter handelt.

Beantrage doch mal Bafög. Wenn deine Eltern so wenig verdienen, dass dir ALGII zusteht, dann bekommst du auch Bafög.

Du bekommst auf jeden Fall weiterhin KIndergeld (sofern du nicht schon zu alt bist) und geringe Zuschüsse sind möglich, wirklich Leben wirst du davon aber nicht können.

Arbeitslosengeld setzt neben der Erfüllung einer Anwartschaftszeit und dem Erwerben von Ansprüchen mittels eines sozialversicherungspflichtigen Jobs auch Verfügbarkeit voraus.
In einer Ausbildung stehst du der Vermittlung und dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Möglich wäre allenfalls der Bezug von begleitend Alg2, sofern der Ausschlussgrund des § 7 Abs. 5 SGB II nicht greift, oder der Bezug von Leistungen nach § 27 Abs. 3 SGB II, sofern du tatsächlich BAföG erhältst.

Allerdings sind Leistungen nach dem SGB II (Alg2 ..), an weitere Voraussetzungen geknüpft, deren Erfüllung sich aus deiner Frage nicht einmal ansatzweise abschätzen lässt. Ausbildung alleine begründet jedenfalls keinen Anspruch ..

Wenn du im September schon eine Schulische Ausbildung beginnst solltest du auf jeden Fall den Bafögantrag zu laufen haben oder schnellstens stellen. Denn die Bearbeitungszeit kann so im schnitt 6 Monate dauern.War bei meiner Tochter jedenfalls so.Wenn du bei deinen Eltern Wohnst weiterhin , Bildest du mit deiner Famielie gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft für das Amt dann würdest du Gegebenenfalls über deine Eltern ALG Anteilmäßig beziehen. Solltest du unter Umständen schon in einer Eigenen Wohnung wohnen ist natürlich auch der Sachverhalt einer ALG Unterstützung gegeben. Aber das liegt natürlich auch an deinem Einkommen (Bafög, eventuell Kindergeld,Finanzielle zuwendungen deiner Eltern) .Werdegang wäre dann wie folgt: Bafögstelle, Wohngeldstelle, Sozialamt. MFG Rudi

Nein bekommst du nciht, da du whrscheinlich nicht die Anwartschaftszeit für alg1 erfüllt hast, für alg2 muss man normalerweise dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, tust du jedoch nicht , da du eine Ausbildung machst. Wie es aussieht kommt für dich nur Bafög in betracht näheres dazu ob dir dies zusteht findest du hier: http://www.bafoeg.bmbf.de/de/369.php

Nein. Du bist dann nicht mehr arbeitslos und bekommst eine Ausbildungsvergütung.