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Arbeitslosengeld und Umschüler! Was ist mit der berechnung des Erziehungsgeldes?

Frage von fragenkatalog fragenkatalog

Bitte um hilfe..

wie wird das "alte" erziehungsgeld berechnet wenn man arbeitslosengeld bezieht jedoch umschüler ist und eben nicht auf der faulen haut liegt. wird dann das arbeitslosengeld als normale Einkünfte also mit werbungskosten etc. berechnet oder als wirkliches arbeitslosengeld ohne abzgl. werbungskosten?!?

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Antworten (2)

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    Antwort von sorty sorty

    diese frage ist ganz einfach, es kann nicht berechnet werden. da das erziehungsgeld seit dem 01.01.2007 vom elterngeld ersetzt wurde und ein antrag nur 6 monate rückwirken gestellt werden kann. sollte sich diese frage auf elterngeld beziehen steht nur der sockelbetrag von 300,- € zu mehr nicht.

    Kommentar von fragenkatalog fragenkatalog

    kann doch! ich habe den antrag schon lange raus.. nur die bearbeitung von der stelle hat so eeewig gedauert!! ich meinte also schonb erziehungsgeld!

    Kommentar von sorty sortysorty

    dann war deine frage falsch gestellt und meine antwort richtig

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    Antwort von Helli01 Helli01
    1. erziehungsgeld wird nicht als einkommen berechnet.
    2. ob du auf der faulen haut liegst oder akkord arbeitest spielt leider als leistungsempfänger keine rolle(außer erstattung der kosten durch die erwerbstätigkeit)
    Kommentar von fragenkatalog fragenkatalog

    Hä?! das war aber nicht die frage?!

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