Bitte um hilfe..
wie wird das "alte" erziehungsgeld berechnet wenn man arbeitslosengeld bezieht jedoch umschüler ist und eben nicht auf der faulen haut liegt. wird dann das arbeitslosengeld als normale Einkünfte also mit werbungskosten etc. berechnet oder als wirkliches arbeitslosengeld ohne abzgl. werbungskosten?!?
kann doch! ich habe den antrag schon lange raus.. nur die bearbeitung von der stelle hat so eeewig gedauert!! ich meinte also schonb erziehungsgeld!
dann war deine frage falsch gestellt und meine antwort richtig