1

Arbeitslosengeld und Rest-Gehalt

Frage von Karima79 Karima79

Ich hab da mal ne Frage, meine Partner hat sich nach betriebsbedingter Kündigung zum 01.01. abeitslos gemeldet. Lt. seine Arbeitsvertrag müsste er im Januar noch sein Geld für Dezember ausgezahlt bekommen. lt. Vertrag wird das Gehalt immer zum 15. des Folgemonats ausgezahlt. Nun kam heute aber ein Brief vom Arbeitsamt dass das Arbeitsamt dem Arbeitgeber gegenüber Anschruch auf dieses Gehalt erhebt. Kennt sich da jemand aus? was hat das zu bedeuten?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Hä? Wann das Entgelt für den Dezember ausgezahlt wird, kann dem Arbeitsamt vollkommen schnuppe sein. Die haben erst ab 01.01. zu zahlen und demnach keinen Anspruch auf Teile des Dezemberlohnes. Das sollte sich dein Partner keinesfalls bieten lassen.

  • 0
    Antwort von Engelchen437 Engelchen437

    das heisst, dass das restgehalt mit dem ALG verrechnet wird.

    Kommentar von Karima79 Karima79

    Ja aber mit welcher Begründung? schließlich hat man ab dem moment wo man wieder arbeitet auch keinen Anspruch mehr auf arbeitslosengeld und muss dann u.U. 6 Wochen ohne Geld klar kommen

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.