Ich hab da mal ne Frage, meine Partner hat sich nach betriebsbedingter Kündigung zum 01.01. abeitslos gemeldet. Lt. seine Arbeitsvertrag müsste er im Januar noch sein Geld für Dezember ausgezahlt bekommen. lt. Vertrag wird das Gehalt immer zum 15. des Folgemonats ausgezahlt. Nun kam heute aber ein Brief vom Arbeitsamt dass das Arbeitsamt dem Arbeitgeber gegenüber Anschruch auf dieses Gehalt erhebt. Kennt sich da jemand aus? was hat das zu bedeuten?
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Arbeitslosengeld und Rest-Gehalt
Frage von
Karima79
Antworten (2)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
ralosavivralosaviv
Hä? Wann das Entgelt für den Dezember ausgezahlt wird, kann dem Arbeitsamt vollkommen schnuppe sein. Die haben erst ab 01.01. zu zahlen und demnach keinen Anspruch auf Teile des Dezemberlohnes. Das sollte sich dein Partner keinesfalls bieten lassen.
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Ja aber mit welcher Begründung? schließlich hat man ab dem moment wo man wieder arbeitet auch keinen Anspruch mehr auf arbeitslosengeld und muss dann u.U. 6 Wochen ohne Geld klar kommen