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Arbeitslosengeld und Nebenverdienst ...

Frage von ETEAM ETEAM

Hallo zusammen! Ich hatte eine Teilzeitstelle mit 30 St/Woche, dazu habe ich noch einen Nebenjob auf 400€ Basis. Nun wurde ich in der TZS gekündigt u. muß ALG1 beantragen ab dem 1.9. Mein Chef vom 400€ Job setzt mich ab dem Tag der Arbeitslosigkeit auf 165€ Basis um, da ich bei 400€ ja nicht wirklich diese 400€ bekomme. So habe ich dann wenigstens 165€ dazu! Im Antrag gebe ich den 165€ Job auch an! Dort muß ich auch angeben seit wann ich den Job mache, eigentlich ja schon ab dem 1.9.07, aber eben auf 400€. Meine Frage ist, welches Datum muß ich denn jetzt angeben? 1.9.07 oder 1.9.08? Bekommt das Arbeitsamt eine Notiz davon das ich den Job vorher auf 400€ Basis ausgeführt hatte? Danke euch!!!

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Antworten (5)

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    Antwort von vlavielle vlavielle

    Du hättest von Allem Anfang an, den 400,00 € Job bei Deinem alten Arbeitgeber angeben müssen, der hätte diesen ja auch genehmigen müssen. Rückwirkend müssen die € 400,00 vor Allem versichert werden, also z.b. 1500,00 brutto alter job + 400,00 Nebenverdienst macht 1900,00 brutto aus denen sowohl KV, RV, AV und Pflegeversicherung nachgezahlt werden müssten, das hätten die beiden Arbeitgeber anteilig übernehmen müssen, mit viel Pech sagen die nun ja das ist Ihr Problem wenn Sie nicht mit offenen Karten spielen. Ich würde versuchen hier eine gütliche Einigung zu erreichen.

    Kommentar von ETEAM ETEAMETEAM

    Sorry, aber du hast da glaube ich etwas falsch verstanden ... der 400 € Job hat doch gar nichts mit dem alten Arbeitgeber zu tun .. LG

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    Antwort von finchen012 finchen012

    Bleib ehrlich und gib das Eintrittsdatum vom 1.9.07 dann gibt auch kein Ärger

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    Antwort von ichwuesstegern ichwuesstegern

    In der Regel muss der arbeitgeber ein Formular ausfüllen, wo alles angegeben werden muss. Unrichtige Angaben bringen nur ein Menge Ärger. Also sei lieber ehrlich und behalte Deine 165,00. Ist auf jeden Fall besser als nichts.

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    Antwort von dragon100 dragon100

    Dein Arbeitgeber muss ein Formular ausfüllen.Wenn Du korrekt bist,gibst Du die richtige Jahreszahl an.Sollte das AA später mal dahinter kommen,steht Dir eine Menge Ärger ins Haus.

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    Antwort von fabienne1997 fabienne1997

    sei ehrlich!!! Der Bummerang bei Unehrlichkeit verspricht dir ne Sperre von min. 3 Monate! Du musst deinen Job angeben ab 2007, ab da machst du ihn ja...Du kannst auch bei 400 Euro bleiben.. ca. 160 darfst du davon behalten!

    Kommentar von ETEAM ETEAMETEAM

    Ok ... 160€ darf ich davon behalten und arbeiten geh ich eigentlich für 400€ ... das kann ich mir definitiv nicht leisten. Ich muß zur Arbeit 16km hin und zurück fahren, da ist das Geld ja wieder verfahren. Ich werde schon angeben das ich den Job seit 2007 mache ... Danke dir ;-))

    Kommentar von fabienne1997 fabienne1997fabienne1997

    dann sag das auch so bei der Agentur, das das der Grund ist warum du deine Arbeitszeit sowie den Lohn runtersetzt.

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