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Arbeitslosengeld und Lastenausgleich

Frage von Renate Renate

Mein Mann wird im März Arbeitslos ,wir haben ein Haus das wir noch viele Jahre abzahlen müssen .Meine Frage wäre jetzt was steht uns beiden zu damit wir unsere Kosten auch weiter decken können.Wär kann uns bei den Anträgen weiter helfen?Beim Lastenzuschuß zählen da auch Energie ,Gas uns. ...rein?Würde mich über Antworten sehr freuen !

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Antworten (4)

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Bei AlG 1 könnt ihr Lastenschuss beantragen ( alternativ zum Wohngeld). Wie hoch das dan n ausfäält, liegt natürlich an der Größe des Hause, der Belastung und dem sonstigen Einkommen. Die Ausgaben für die Heizenergie zählen mit.

    Eine annähernde Berechnung könnt ihr z.B. über den Wohngeldrechner NRW durchführen. In anderen Bundesländern kann das nur unwesentlich abweichen.

    Denkbar wäre auch, dass ihr aufstockend AlG 2 erhaltet. Da hängt die Förderhöhe an der Anzahl der Familienmitglieder (jeweils plus der tatsächlichen Belastung für das Haus, außer Tilgungsrate)

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    Antwort von Anna1967 Anna1967

    Hallo liebe Renate,

    arbeit suchen ist leicht gesagt, sonst würdest Du diese frage nicht stellen! Ich hatte auch das Problem wegen Arbeitslosigkeit und weiß leider nicht wie das ist wenn man fast ein eigenes Haus hat aber ich habe z..B. Wohngeldzuschuss bekommen. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit (da solltest Du Dich im Wohnungsamt erkundigen, bei mir in München heißt das EOZF). Das "Abbezahlen" ist ja so ähnlich wie Miete zahlen, was ich mitbekommen habe (kenne mich da nicht so aus). Stadtwerke mußte ich selbst bezahlen, wenn ihr eine Familie seid, dann weiß ich nicht wie das mit zuschuss ist oder überhaupt möglich ist? Ich hoffe das ich Dir ein klitzekleines bisschen weitergeholfen habe? Liebe grüße und viel Glück für euch, Anna67

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    Antwort von Snake34 Snake34

    Erst mal bekmt Dein Mann ja ALG und danach Harz IV. Also schnell Arbeit suchen, denn den Ämtern ist es egal ob ihr Kosten habt oder nicht, denn die haben alle ob sie Eigentum haben oder nicht. Die Berechnung der Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§ 5 WoGG), der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§ 9 WoGG) und dem Gesamteinkommen (§ 13 WoGG). Die Formel zur Berechnung der Wohngeldhöhe ergibt sich aus § 19 WoGG. http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/wohngeld.html

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    Antwort von kluetje kluetje
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