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Arbeitslosengeld/Umschulung etc.

gefragt von Boberle am 27.05.2008 um 18:17 Uhr

Hallo

Bin durch meine Rückenkrankheit in ne missligen lage gekommen und zwar will mir mein Arzt ein Attest ausstellen das ich im Beruf Maurer nicht weiter Arbeiten darf und er eine Umschulung am besten finde. Habe jetzt fast 5 Jahre am Stück in der selben Firma gearbeitet. Welchen Anspruch (Höhe,Dauer) habe ich jetzt auf Arbeitslosengeld? Habe ich diesen Überhaupt? Welchen Lohn/Umschulungsgeld würde ich bei ner Umschulung bekommen? Darf ich auch in einen weniger Körperlichschwerern Beruf wechseln?

Danke für eure Hilfe !!!


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Reply


bitmap
beantwortet von bitmap am 27. Mai 2008 18:28
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Natürlich wird es darauf hinauslaufen, dass du in einen Beruf umgeschult wirst, der rückenschonender ist. Wie das finanziell läuft, weiß ich nicht. Aber darüber wird dich der Träger der Umschulung bestimmt informieren.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 27. Mai 2008 18:30
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Ganz schnell zur Arbeitsagentur und dort nachfragen, welche Umschulungen man dir anbieten kann.


Berserker
beantwortet von Berserker am 27. Mai 2008 18:31
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Erst wenn Dir gekündigt wurde mußt du dich sofort auf dem Arbeitamt melden.Die können Dir was von Umschulung erzählen. Zum einfachen berechnen deins Arbeitlosengeldes gib einfach Arbeitlosengeld bei google ein.


DantesDiamond
beantwortet von DantesDiamond am 27. Mai 2008 18:31
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man kriegt normal 63 % vom letzten bruttolohn für 1 jahr und dann kommt man in hartz 4 ab den zweiten jahr...man bekommt 347 euro lebensunterhalt und zuschuss für wohnung und nen anteil heizkosten, was arbeitsamt ausrechnet, wieviel das sein wird...singlepersonen dürfen bei hartz 4 bis zu 45qm wohnung haben. wie es mit umschulung aussieht, das weiss ich nicht. ich hab letztes jahr ne umschulung als bürokauffrau bekommen vom arbeitsamt aus, ohne das ich was tun musste. normalerweise hast du den anspruch auf arbeitslosengeld, da du ja nicht gekündigt hast.


anonym
beantwortet von kirsten am 27. Mai 2008 18:32
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Wieviel Geld zu bekommst, muss das Amt ausrechnen, bzw. das ist ein gewisser Prozentsatz von deinem Einkommen. Geh zum Amt und lass dich da beraten. Natürlich kannst du auch den Job wechseln und bekommst sicher Unterstützung vom Arbeitsamt bzw Arbeitsagentur. Geh dahin, die wissen es am besten, und schau mal auf die Seite vom Amt...www.arbeitsagentur.de...da kannst du auch nach neuen Stellen gucken und ein Bewerberprofil von dir erstellen. Viel Glück





xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 27. Mai 2008 18:34
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wenn du vom arzt bescheinigt bekommst, dass du wegen krankheit den beruf mauer nicht mehr machen darfst, hast du anspruch auf arbeitslosengeld 1.

eine umschulung kann dir das arbeitsamt genehmigen und da bekommst du aber keine höhere leistung.

früher gab es mal das sog. unterhaltsgeld während umschulungen, was höher war, was aber vor jahren schon abgeschafft wurde.

kann auch sein, dass du zu untersuchungen must und eine umschulung von der lva bekommen kannst.

kannst du aber alles beim arbeitsamt besprechen.


anonym
beantwortet von Paebbls86 am 14. Juni 2008 17:50
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Ist bei deinem Fall schon was rausgekommen? Bin mom in fast der gleichen Situation wie du... Werde darum kämpfen,dass meine Umschulung über die Reha läuft,weil dann erhöhen sich meine Chancen,dass ich auf die Eckert-Schule in Regenstauf kann...Wer diese Möglichkeit bekommt dort hinzugehen,sollte es unbedingt tun,auch wenn sie weiter weg liegen sollte. Diese Schule ist wirklich ein Traum für jeden Umschüler!!!!! Da bekommst du dann übers Arbeitsamt das Endgelt,was du ausgelernt in deinem bisherigen Beruf verdient hättest und auch ca 33 ct pro Km!!!!


anonym
beantwortet von Boberle am 16. Juni 2008 08:28
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moin also folgender stand kündigung mit ärztlichen attest hat wunderbar geklappt arbeitsamt war auch zu frieden und meinte es gehe alles in ordnung am freitag nach 2 wöchiger rumhetzerei auf krankenkassen,ärtzen,ehml. arbeitgeber und und und
gab ich meinen antrag nach arbeitslosengeld ab, die dame hinter schreibtisch sagte gibt keine probleme, dann nach ner std. klingelte das telefon und die dame vom arbeitsamt sagte sie haben bis juni letzten jahres einen zuschuss vom amt bekommen während ihrer lehrzeit, das heisst ich habe keine 12 monate ohne hilfe durchgearbeitet und solle mir nen antrag auf arbeitslosengeld2 holen so was mach ich jetzt es geht um genau 2 wochen wo da fehlen war in 4,75 jahren net einen tag arbeitslos, kündige auf ärtzlichen rat und soll hartz 4 bekommen??? was kann ich am besten tun ??? bin am überlegen der amtsleiter nen brief zu schreiben oder eben einen rechtsanwalt einzuschalten ich werde mir das nicht gefallen lassen habe ein 1 jähriges kind meine freundin kann nur 20 std. arbeiten und mir gesagt das ich kündigen soll und bekomm wegen 2 wochen hartz4 das kann es doch net sein ?!?!?!




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