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Arbeitslosengeld trotz verdienender Partnerin?

gefragt von AliceDreamworld am 06.05.2009 um 9:20 Uhr

Darf man eigentlich auch Arbeitslosengeld beziehen wenn man mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenwohnt (in einer Beziehung) die Geld verdient? Und wie siehts aus wenn man verheiratet ist?

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Arbeitslosengeld x 723

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anonym
beantwortet von Lissa am 6. Mai 2009 09:22
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Hilfreichste Antwort

Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung und wird unabhängig vom Einkommen der Partnerin gezahlt.

Bei Arbeitslosengeld 2 wird geprüft, ob ihr als Bedarfsgemeinschaft genug Geld zum Leben habt.

Ist dies nicht der Fall, wird es auch gezahlt.

Kommentar von AliceDreamworld am 6. Mai 2009 09:23

Auch wenn wir nicht verheiratet sind?

Kommentar von Simple_avatar8smallflamingstar am 6. Mai 2009 09:28

Ja, es zählt nur die häusliche Gemeinschaft.

Kommentar von Lissa am 6. Mai 2009 09:32

Beim Arbeitslosengeld 2 zählt, ob man zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört.

Und dazu gehören auch eheähnliche Verhältnisse.


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flamingstar
beantwortet von flamingstar am 6. Mai 2009 09:21
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Ja sicher, nur bei Hartz 4 wird dann das Einkommen des Partners zugezogen.


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 6. Mai 2009 09:25
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Es kommt drauf an was der Partner beantragt ALGI oder ALGII.Hier bekommst du alle Informationen... http://www.elo-forum.org/


Candyandie
beantwortet von Candyandie am 6. Mai 2009 09:25
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ALG 1 ja, du hast 1 Jahr Anspruch drauf egal wieviel deine Partnerin verdient....

ALG 2 wird berechnet,ob deine Partnerin so viel verdient dass es für euch beide langt, wenn ja, "Pech gehabt" wenn nein, Aufstockung bis zum Mindestbetrag für den Lebensunterhalt....


anonym
beantwortet von Ruppich am 8. Mai 2009 16:40
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Gilt das auch wenn Sie sich nicht bewirbt oder wird dann gleich radikal gekürzt?


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 6. Mai 2009 09:30
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ALG1 bekommt jeder, der seine Arbeit verliert und mindestens 12 Monate gearbeitet hat, also AV bezahlt wurde - das ist unabhängig davon, ob der Partner verdient oder nicht. ALG2 ist da schon anders - da wird bei nicht verheirateten die Vergünstigung deines Unthalts angerechnet, aber ihre Einkünfte werden nicht herangezogen


tattanka
beantwortet von tattanka am 6. Mai 2009 09:26
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bei Harz 4 wird beides angerechnet


Basti1984Feb
beantwortet von Basti1984Feb am 6. Mai 2009 09:23
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arbweitslosen geld wirst du bekommen aber wenn du später in hartz 4 kommt wird das gehalt deiner partnerin angerechnet


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 6. Mai 2009 09:21
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Für das Arbeitslosengeld hat man vorher eingezahlt. Der Anspruch steht dem Arbeitslosen zu.


julia611
beantwortet von julia611 am 6. Mai 2009 09:21
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das kommt drauf an wieviel sie verdient. wenn es unter der vorgegebenen grenze ist bekommst du geld vom arbeitsamt sonst können sie es kürzen oder sogar streichen!

Kommentar von Simple_avatar8smallReiken am 6. Mai 2009 09:22

das stimmt nicht, das was Du schreibst gilt nur für Arbeitslosengeld 2

Kommentar von A30fbba98801c4d4caa1c5b4187b97c4smalljulia611 am 6. Mai 2009 09:27

für harzt vier auch. meine mom bekommt auch kein geld weil mein dad zuviel verdient!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 6. Mai 2009 09:30

ALG II und Hartz IV sind dasselbe!

Kommentar von A30fbba98801c4d4caa1c5b4187b97c4smalljulia611 am 6. Mai 2009 09:34

ohh sorry. ich dacht auch das der das harzt 4 meinte


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