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Arbeitslosengeld trotz verdienender Partnerin?

Frage von AliceDreamworld AliceDreamworld

Darf man eigentlich auch Arbeitslosengeld beziehen wenn man mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenwohnt (in einer Beziehung) die Geld verdient? Und wie siehts aus wenn man verheiratet ist?

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Lissa Lissa

    Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung und wird unabhängig vom Einkommen der Partnerin gezahlt.

    Bei Arbeitslosengeld 2 wird geprüft, ob ihr als Bedarfsgemeinschaft genug Geld zum Leben habt.

    Ist dies nicht der Fall, wird es auch gezahlt.

    Kommentar von AliceDreamworld AliceDreamworldAliceDreamworld

    Auch wenn wir nicht verheiratet sind?

    Kommentar von flamingstar flamingstarflamingstar

    Ja, es zählt nur die häusliche Gemeinschaft.

    Kommentar von Lissa LissaLissa

    Beim Arbeitslosengeld 2 zählt, ob man zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört.

    Und dazu gehören auch eheähnliche Verhältnisse.

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    Antwort von flamingstar flamingstar

    Ja sicher, nur bei Hartz 4 wird dann das Einkommen des Partners zugezogen.

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Es kommt drauf an was der Partner beantragt ALGI oder ALGII.Hier bekommst du alle Informationen... http://www.elo-forum.org/

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    Antwort von Candyandie Candyandie

    ALG 1 ja, du hast 1 Jahr Anspruch drauf egal wieviel deine Partnerin verdient....

    ALG 2 wird berechnet,ob deine Partnerin so viel verdient dass es für euch beide langt, wenn ja, "Pech gehabt" wenn nein, Aufstockung bis zum Mindestbetrag für den Lebensunterhalt....

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    Antwort von Ruppich Ruppich

    Gilt das auch wenn Sie sich nicht bewirbt oder wird dann gleich radikal gekürzt?

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    Antwort von BirgitAltmann BirgitAltmann

    ALG1 bekommt jeder, der seine Arbeit verliert und mindestens 12 Monate gearbeitet hat, also AV bezahlt wurde - das ist unabhängig davon, ob der Partner verdient oder nicht. ALG2 ist da schon anders - da wird bei nicht verheirateten die Vergünstigung deines Unthalts angerechnet, aber ihre Einkünfte werden nicht herangezogen

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    Antwort von tattanka tattanka

    bei Harz 4 wird beides angerechnet

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    Antwort von Basti1984Feb Basti1984Feb

    arbweitslosen geld wirst du bekommen aber wenn du später in hartz 4 kommt wird das gehalt deiner partnerin angerechnet

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Für das Arbeitslosengeld hat man vorher eingezahlt. Der Anspruch steht dem Arbeitslosen zu.

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    Antwort von julia611 julia611

    das kommt drauf an wieviel sie verdient. wenn es unter der vorgegebenen grenze ist bekommst du geld vom arbeitsamt sonst können sie es kürzen oder sogar streichen!

    Kommentar von Reiken ReikenReiken

    das stimmt nicht, das was Du schreibst gilt nur für Arbeitslosengeld 2

    Kommentar von julia611 julia611julia611

    für harzt vier auch. meine mom bekommt auch kein geld weil mein dad zuviel verdient!

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    ALG II und Hartz IV sind dasselbe!

    Kommentar von julia611 julia611julia611

    ohh sorry. ich dacht auch das der das harzt 4 meinte

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