Darf man eigentlich auch Arbeitslosengeld beziehen wenn man mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenwohnt (in einer Beziehung) die Geld verdient? Und wie siehts aus wenn man verheiratet ist?
Antworten (10)
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LissaLissa
Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung und wird unabhängig vom Einkommen der Partnerin gezahlt.
Bei Arbeitslosengeld 2 wird geprüft, ob ihr als Bedarfsgemeinschaft genug Geld zum Leben habt.
Ist dies nicht der Fall, wird es auch gezahlt.
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2Antwort von
flamingstarflamingstar
Ja sicher, nur bei Hartz 4 wird dann das Einkommen des Partners zugezogen.
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1Antwort von
SchnuffduffSchnuffduff
Es kommt drauf an was der Partner beantragt ALGI oder ALGII.Hier bekommst du alle Informationen... http://www.elo-forum.org/
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CandyandieCandyandie
ALG 1 ja, du hast 1 Jahr Anspruch drauf egal wieviel deine Partnerin verdient....
ALG 2 wird berechnet,ob deine Partnerin so viel verdient dass es für euch beide langt, wenn ja, "Pech gehabt" wenn nein, Aufstockung bis zum Mindestbetrag für den Lebensunterhalt....
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Ruppich Gilt das auch wenn Sie sich nicht bewirbt oder wird dann gleich radikal gekürzt?
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BirgitAltmannBirgitAltmann
ALG1 bekommt jeder, der seine Arbeit verliert und mindestens 12 Monate gearbeitet hat, also AV bezahlt wurde - das ist unabhängig davon, ob der Partner verdient oder nicht. ALG2 ist da schon anders - da wird bei nicht verheirateten die Vergünstigung deines Unthalts angerechnet, aber ihre Einkünfte werden nicht herangezogen
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Basti1984FebBasti1984Feb
arbweitslosen geld wirst du bekommen aber wenn du später in hartz 4 kommt wird das gehalt deiner partnerin angerechnet
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firstguardianfirstguardian
Für das Arbeitslosengeld hat man vorher eingezahlt. Der Anspruch steht dem Arbeitslosen zu.
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julia611julia611
das kommt drauf an wieviel sie verdient. wenn es unter der vorgegebenen grenze ist bekommst du geld vom arbeitsamt sonst können sie es kürzen oder sogar streichen!
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ReikenReiken das stimmt nicht, das was Du schreibst gilt nur für Arbeitslosengeld 2
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julia611julia611 für harzt vier auch. meine mom bekommt auch kein geld weil mein dad zuviel verdient!
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moon73moon73 ALG II und Hartz IV sind dasselbe!
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julia611julia611 ohh sorry. ich dacht auch das der das harzt 4 meinte
Auch wenn wir nicht verheiratet sind?
Ja, es zählt nur die häusliche Gemeinschaft.
Beim Arbeitslosengeld 2 zählt, ob man zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört.
Und dazu gehören auch eheähnliche Verhältnisse.