Hallo! Was passiert eigentlich, wenn jemand, der noch nie eine Steuererklärung abgegeben hat (zwischendurch aber auch Arbeitslosengeld bezogen hat) nun zum ersten Mal für das Jahr 2008 eine Steuererklärung machen will (auch wieder teilweise mit Arbeitslosigkeit)? Werden die anderen Jahre nachgefordert oder so?
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Du bist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn Du ALG erhalten hast. Darauf wirst irgenwo im Kleingedruckten auch hingewiesen.
Außerdem schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.
Spätestens JETZT weisst Du es ja auch.
Es ist leichtfertige Steuerverkürzung, wenn Du der Meinung warst, nichts einreichen zu müssen.
Dann kann das Finazamt 5 (fünf) Jahre rückwirkend die Erklärungen fordern.
Hast Du ganz bewußt keine Erklärungen abgegeben, um Steuern zu sparen und das Finanzamt kann Dir das nachweisen, dann geht die Berichtigungsmöglichkeit sogar auf 10 Jahre herauf.
Die genannt 4 jährige Festsetzungsverjährungsfrist greift in diesen Fällen nicht.
Steuerklärung des Vorjahres soll zum 31.5. auf Antrag bis zum 31.9. abgegeben werden: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/lohnsteueraus...

Nein, es wird immer nur die Steuererklärung betrachtet, die du einreichst. Es erfolgt keine "Nachbelastung". Die Frist für die Steuererklärung 2008 ist aber schon im September abgelaufen!
antola61 am 29. Oktober 2009 08:40 wie kommst du denn drauf, dass die Frist abgelaufen ist? Das gilt höchstens für Unterbehmen - und auch da kann verlängert werden. Bei Privatpersonen ist die Frist 4 Jahre!!!!