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Arbeitslosengeld! Sperrfrist, welche Kriterien?

Frage von Maskenhaft Maskenhaft

Liebe Leser, ich möchte in der Firma in der ich arbeite kündigen. Nun weiss ich, dass wenn ich selber kündige eine 3-monatige Sperrfrist vom AA bekomme. Würde mir der AG kündigen, würde ich diese dann nicht bekommen? Ich kann aus psychischen Gründen diesen Arbeitsplatz nicht mehr aufsuchen. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, dass ich nicht in diese Sperrfrist reinfalle? Danke für Rat!!!

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Antworten (6)

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    Antwort von birgonia birgonia

    Sicher hast Du einen Arzt, der Dir das bescheinigen kann. Ich wuerde also erst den Arzt fragen und dann mit den Papieren zum Jobcenter/ARGE gehen, um Dich beraten zu lassen. VOR der Kuendigung!

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    Antwort von blinzelauge blinzelauge

    Lass Dich krankschreiben und versuch das Psychische hinzukriegen. Oder die Firma muss Dir kündigen, Sonst gibts immer ne Sperrzeit wegen selbstverschuldetem Arbeitsplatzverlust

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    Antwort von gruenderlexikon gruenderlexikon

    Wir haben zum Thema Sperrfrist einen kleinen zusammenfassenden Artikel geschrieben, einfach mal lesen: http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/05/08/was-sie-uber-die-sperrfrist-bzw-sp...

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    Antwort von Leonhard5 Leonhard5

    Wenn Dir gekündigt wird gibt es normalerweise keine Sperrfrist.

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    Antwort von malli malli

    wenn es psychische gründe sind die nachvollziehbar sind wie mobbing kannst du ohne sperrfrist selbst kündigen

    Kommentar von blinzelauge blinzelaugeblinzelauge

    dass wird auch geprüft.

    Kommentar von malli mallimalli

    klar wird das geprüft! aber wenns so ist ist es so! und er hat nichts zu befürchten! vielleicht wäre es gut sich im vorfeld durch einen psychater durchchecken zu lassen

    Kommentar von komaberl18m komaberl18mkomaberl18m

    Diese Aussage halte ich für extrem gefährlich. Da könnte ja jeder kommen. Schreib an die Arbeitsagentur und bestehe auf schriftliche Antwort. Dann hats du was handfestes.

    Kommentar von malli mallimalli

    ne nicht jeder! es muss schon so sein mann braucht seine geundheit und seine psyche nicht auf arbeit den bach runter gehen lassen da ist es ganz regulär möglich zu kündigen! und wenn das ein fachmann(psychologe bestätigt dann kann die argentur nix machen

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    Antwort von supergirl2271 supergirl2271

    wenn DU eine kündigung vom AG erhälst bekommst du keine sperre

    Kommentar von Maskenhaft MaskenhaftMaskenhaft

    Mir sagte jemand, dass es nur wenige Gründe gäbe, dass wenn der AG kündigt. Ist keiner dieser Gründe erfüllt, bekomme ich eine Sperre. Ich kenne diese Gründe leider nicht.

    Kommentar von supergirl2271 supergirl2271supergirl2271

    ich meine eine "normale" kündigung,betriebsbedingt oder dein vertrag läuft aus.wenn man z.b. wegen diebstahl entlassen wird oder ständiges zu spät kommen könnte das natürlich auch anders aussehen

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