Arbeitslosengeld! Sperrfrist, welche Kriterien?

gefragt von Maskenhaft am 19.03.2009 um 13:52 Uhr

Liebe Leser, ich möchte in der Firma in der ich arbeite kündigen. Nun weiss ich, dass wenn ich selber kündige eine 3-monatige Sperrfrist vom AA bekomme. Würde mir der AG kündigen, würde ich diese dann nicht bekommen? Ich kann aus psychischen Gründen diesen Arbeitsplatz nicht mehr aufsuchen. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, dass ich nicht in diese Sperrfrist reinfalle? Danke für Rat!!!

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birgonia
beantwortet von birgonia am 19. März 2009 13:54
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Sicher hast Du einen Arzt, der Dir das bescheinigen kann. Ich wuerde also erst den Arzt fragen und dann mit den Papieren zum Jobcenter/ARGE gehen, um Dich beraten zu lassen. VOR der Kuendigung!


anonym
beantwortet von blinzelauge am 19. März 2009 13:54
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Lass Dich krankschreiben und versuch das Psychische hinzukriegen. Oder die Firma muss Dir kündigen, Sonst gibts immer ne Sperrzeit wegen selbstverschuldetem Arbeitsplatzverlust


gruenderlexikon
beantwortet von gruenderlexikon Partner-icon am 3. November 2009 12:42
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Wir haben zum Thema Sperrfrist einen kleinen zusammenfassenden Artikel geschrieben, einfach mal lesen: http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/05/08/was-sie-uber-die-sperrfrist-bzw-sp...


anonym
beantwortet von Leonhard5 am 19. März 2009 13:54
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Wenn Dir gekündigt wird gibt es normalerweise keine Sperrfrist.


malli
beantwortet von malli am 19. März 2009 13:54
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wenn es psychische gründe sind die nachvollziehbar sind wie mobbing kannst du ohne sperrfrist selbst kündigen

Kommentar von blinzelauge am 19. März 2009 13:54

dass wird auch geprüft.

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 19. März 2009 14:25

klar wird das geprüft! aber wenns so ist ist es so! und er hat nichts zu befürchten! vielleicht wäre es gut sich im vorfeld durch einen psychater durchchecken zu lassen

Kommentar von Simple_avatar6smallkomaberl18m am 20. März 2009 07:51

Diese Aussage halte ich für extrem gefährlich. Da könnte ja jeder kommen. Schreib an die Arbeitsagentur und bestehe auf schriftliche Antwort. Dann hats du was handfestes.

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 20. März 2009 10:44

ne nicht jeder! es muss schon so sein mann braucht seine geundheit und seine psyche nicht auf arbeit den bach runter gehen lassen da ist es ganz regulär möglich zu kündigen! und wenn das ein fachmann(psychologe bestätigt dann kann die argentur nix machen


supergirl2271
beantwortet von supergirl2271 am 19. März 2009 13:53
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wenn DU eine kündigung vom AG erhälst bekommst du keine sperre

Kommentar von Maskenhaft am 19. März 2009 13:54

Mir sagte jemand, dass es nur wenige Gründe gäbe, dass wenn der AG kündigt. Ist keiner dieser Gründe erfüllt, bekomme ich eine Sperre. Ich kenne diese Gründe leider nicht.

Kommentar von C0b27b57c1ffcff81a2bd6155c5d904bsmallsupergirl2271 am 19. März 2009 14:04

ich meine eine "normale" kündigung,betriebsbedingt oder dein vertrag läuft aus.wenn man z.b. wegen diebstahl entlassen wird oder ständiges zu spät kommen könnte das natürlich auch anders aussehen


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