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arbeitslosengeld sperre durch fristlose kündigung was kann ich tun

Frage von konfessor09 konfessor09

ich wurde zum 1 oktober arbeitslos und habe am 24 november eine neue stelle angetreten über eine leihfirma ich hatte damals mit dem chef von der leihfirma und dem chef der firma wo ich angestellt war besprochen das wenn sich eine spezielle firma bei mir melden würde ich dann den termin auch war nehmen möchte dieses wurde mir auch zugesagt ,jetzt war es so das ich freitag nachmittag nach der arbeit meine emails checkte und ich eine einladung zum 2 stündigen probearbeiten bekommen habe und zwar für morgen früh da ich diese woche aber nachtschicht gehabt hätte hätte ich für die nacht von dienstag auf mittwoch frei gebraucht ,ich hatte somit am samstag noch einen zettel für den meister geschrieben das ich halt für die nacht von dienstag auf mittwoch frei brauche meine telefonnummer stand auch mit drauf ,heute morgen zu schichtende habe ich dann extra noch auf den meister gewartet um zu klären ob das ok sei er sagte mir heut morgen dann ja ich sollte da ruhig hin gehen ,um 14.30uhr bekam ich dann einen anruf vom chef der leihfirma das ich das nicht dürfte und ich somit eine fristlse kündigung bekomme wenn ich das probearbeiten nicht absagen würde was in meinen augen ja ne erpressung ist ,wie dem auch sei habe ich jetzt mündlich die fristlose bekommen und werde sie wohl morgen schriftlich haben ,meine frage nun :muss ich jetzt mit einer geldsperre vom amt rechnen?

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Antworten (3)

  • 1
    Antwort von Pantex Pantex

    Du hast eine Androhung einer fristlosen Kündigung bekommen, nicht mehr und nicht weniger.

    Wenn Du morgen zu diesem Probearbeiten gehst, bist Du gefeuert.

    Dann liegt es im Ermessen des Arbeitsamtes, ob es zu einer Sperre kommt. Aber da besonders Leiharbeitsfirmen nicht zimperlich sind, wird die Firma die Kündigung so verfassen, daß Du kaum eine Chance haben wirst.

    Im Prinzip wäre das unentschuldigtes Fehlen, da verstehen die Chefs keinen Spaß.

    Kommentar von konfessor09 konfessor09

    es kann doch aber nicht sein das ich keine möglichkeit habe bei anderen firmen vorzusprechen wenn ich am arbeiten bin ,krankmelden geht nicht weil ich dann auch nicht probearbeiten kann probearbeiten offiziel geht auch weil es dann nen kündigunggrung ist im urlaub probearbeiten geht auch nicht weil ich dann wieder die firma hintergehen würde und das auch wieder zur kündigung kommen würde

    Kommentar von Pantex PantexPantex

    Ich verstehe Dich schon, das ist eine Zwickmühle.

    Schau auch mal hier:

    http://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/9204-monatige-sperrzeit-wegen-fristloser-kuendigung.html

    Zeitarbeitsfirmen sind eben moderne Sklavenhalter; ich habe selbst in den 90er Jahren bei 2 Firmen gearbeitet.

    Dein Chef wird sich, wenn Du morgen zur Probe arbeiten würdest, natürlich an keine Absprache mit dem anderen Chef erinnern und Dich wegen Verletzung der Arbeitspflicht kündigen. Und so leid es mir tut, er hätte dann das Recht auf seiner Seite. Du hast ja nichts als etwas Mündliches in der Hand, also mithin schlechte Karten. :-/

  • 0
    Antwort von mama10regina mama10regina

    Sperre bekommst du wenn du selbst kündigst.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Man bekommt auch eine Sperre, wenn man durch sein Verhalten die Kündigung provoziert.

    Kommentar von Pantex PantexPantex

    Es kann durchaus auch zu einer Sperre kommen, wenn z.B. wegen "geschäftsschädigendem Verhalten" fristlos von Seiten der Firma gekündigt wird. Sogar ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperre führen.

    Kommentar von mama10regina mama10reginamama10regina

    Aufhebungsvertrag das ist mir auch bekannt das es eine Sperre gibt.

    Kommentar von konfessor09 konfessor09

    sicher das ich keine sperre bekomme wenn ich fristlos entlassen werde ?und vieleicht kann mir noch jemand sagen wie es sich mit der mündlichen vereinbarung verhält die mit den beiden chefs hatte die ja jetzt gebrochen worden ist von seiten der chefs,ich kann es ja nicht beweisen

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''sicher das ich keine sperre bekomme wenn ich fristlos entlassen werde ?''

    • Nein, es ist eher das Gegenteil sehr wahrscheinlich bzw. so gut wie sicher.

    ''und vieleicht kann mir noch jemand sagen wie es sich mit der mündlichen vereinbarung verhält''

    • Kannst du ohne Zeugen vergessen.
  • 0
    Antwort von fleppenweg fleppenweg

    klares ja

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