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arbeitslosengeld oder Harz4

Frage von Tiger28 Tiger28

Hallo !!! ich habe mal eine frage vieleicht kann mir jemand eine antwort geben!!!

ich bin vor 6 Monaten Mutter Geworden,habe damals vom arbeitamt nix bekommen,steht mir jetzt erwas zu bin nicht verheiratet lebe nur mit meinem freund zusammen er verdient 1400 euro und muss noch für seine 2 kinder 234 euro unterhalt zahlen,ich lebe von 164 euro und 300 elterngeld.

wer kann mir weiterhelfen

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Antworten (13)

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    Antwort von wim50 wim50

    Grob über den Daumen gepeilt liegt das wohl eng an der Grenze. Solltest du mal nachrechnen lassen, eventiell gibt es Wohngeld. Und wie sieht es mit deiner Versicherung aus? Darauf solltest du achten.

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    Antwort von ShaneMcCutcheon ShaneMcCutcheon

    Genau kann dir das nur das Amt sagen, was für Ansprüche du noch hast und wo du sie am besten beantragst. Ruf an, und lass dir einen Termin geben, zu dem du alle notwendigen Unterlagen mitnimmst.

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    Antwort von Xeronimo Xeronimo

    das kann Dir nur das Sozialamt sagen.Die Bestimmungen sind sehr kompliziert. Und Dein Fall auch.

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    Antwort von feenwinkel feenwinkel

    Euch verbleiben zusammen 1630 Euro. Damit hast Du keinen Anspruch auf Aufstockungsunterhalt oder Wohngeld. Dein Freund ist sowohl seinen drei Kindern als auch Dir unterhaltspflichtig. Und ihr habt mehr Geld zur Verfügung als viele Familien. Das sollte reichen. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld kannst Du geltend machen. Das geht nur wenn Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Im Ernstfall musst Du einen Arbeitsplatz von jetzt auf gleich annehmen können. Sonst droht Dir Sperre, evtl. Rückforderung des gezahlten Geldes.

    Kommentar von feenwinkel feenwinkelfeenwinkel

    Da Du Dich hier als Frau ausgibst: Dem Vater kann alles, was er über der Pfändungsgrenze (derzeit 990 Euro) verdient für Unterhaltszahlungen gepfändet werden. Alle drei Kinder haben Anspruch auf Unterhalt, die Mutter zusätzlich in den ersten drei Lebensjahren.

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    Antwort von AMADEA AMADEA

    Laut deinem Profil bist du ein Mann! Wie hast du es geschafft, MUTTER zu werden?

    Kommentar von lila85 lila85lila85

    es gibt auch weibliche Tiger!!!!!

    Kommentar von AMADEA AMADEAAMADEA

    Hallooo. Im Profil steht "männlich".

    Kommentar von lila85 lila85lila85

    okay...du hast Recht...im Profil hab ich nicht nachgeschaut, nur nach dem Namen lach

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Bist du kleinlich....

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    Antwort von pecudis pecudis

    Und wo ist jetzt Dein Problem?

    Das Dir irgendwelche Mittel zustehen, kann ich mir nicht vorstellen - ihr habt zusammen ja fast das Doppelte von dem, was ALG IIern zusteht!

    Kommentar von AMADEA AMADEAAMADEA

    Gute Antwort! Es gibt größere Familien, die mit weniger auskommen müssen.

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    Antwort von bine64 bine64

    Google mal nach "Hartz4 Forum", dort sind kompetente Leute, die Dir weiter helfen!

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    ob du einen anspruch hast oder nicht kann man nicht sagen ohne die genauen ausgaben zu kennen... miete, werbungskosten deines freundes. usw. rechne am besten hier mal selber nach... http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html (elterngeld musst du nicht mit angeben, da es anrechnungsfrei ist)... ansonsten kann ich nur sagen beantragen kostet nichts... stell nen antrag und schau ob was raus kommt... viel erfolg!

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    Antwort von Socat5 Socat5

    Geh halt mal da hin. Wenn, dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft, alles wird in einen Pott geworfen und geprüft ob ihr Anspruch auf ergänzende Beihilfe (Hartz) habt. Kannst schon mal sämtliche Unterlagen herschaffen: Verdienstbescheinigung und Nachweis über Urlaubs- und Weihnachtsgeld vom Freund, Kontoauszüge vom letzten halben Jahr, Kindergeldbescheid, Unterlagen über den abgelehnten Antrag und zuletzt dein Bargeld. Mit Sicherheit ist das nicht alles, die durchleuchten euch komplett und alles zieht sich wie Kaugummi. Nehmt das sofort am Montag in Angriff.

    Kommentar von feenwinkel feenwinkelfeenwinkel

    Kontoauszüge der letzten drei Monate. Und sie haben auf jeden Fall ein zu hohes Einkommen.

    Kommentar von Socat5 Socat5Socat5

    Mein Typ da wollte das letzte halbe Jahr sehen (is aber auch schon ne Weile her, bin da zum Glück raus), viell. liegt das im persönlichen Ermessen. Ich denke auch da gibts nichts mehr dazu, aber beantragen darf man ja alles.

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    Antwort von eeon100 eeon100

    das einkommen deines freundes wird berücksichtigt, so dass wohl nichts zu erwarten ist, frag einen ausländer die wissen wie man es macht und ich will dich nicht zu einer starftat verleiten

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    Antwort von lila85 lila85

    ich würd da nicht lange herumgoogeln, geh zum Sozialamt und lass dich beraten....

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    Antwort von mamo2402 mamo2402

    einfache Rechnung, dir stehen ca 360 Euro zu . Deinem Kind ca 250 Euro plus Miete. Da dein Freund aber mit euch lebt wird auch sein Einkommen dazugerechnet. Also er auch noch ca 360 Euro...sind ca 970 Euro plus Miete. jetzt kannst du ausrechnen ob du was bekommst, stelle aber trotzdem einen Antrag....

    Kommentar von pecudis pecudispecudis

    Als Teil einer BG stehen ihr keine 360 Euro zu.

    Kommentar von mamo2402 mamo2402mamo2402

    laut Tabelle sind es nur 359 Euro ...sorry!

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    323 und 215, macht nen Hunni weniger.

    siehe Tabelle:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II#Regelleistung

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    Antwort von Buegelfee Buegelfee

    Wenn du mit ihm zusammenwohnst ist er erst mal für Dich verantwortlich. Wenn das Geld nicht reicht hilft in den meisten Fällen: Arbeit!

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Überflüssiger Kommentar. Er geht arbeiten und sie hat ein Kleinkind.

    Kommentar von Buegelfee BuegelfeeBuegelfee

    Na wenn ein Mann drei Kindre zeugt, sollte er in der Lage sein sie zu ernähren

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