2

Arbeitslosengeld obwohl meine Mutter schon bekommt ?

Frage von bozzharris bozzharris

Abend,

Ich war 2.5 Jahre in der Ausbildung und bin seit dem 1.6.2011 Arbeitslos da meine Firma Insolvenz angemeldet hat. Nun war ich beim Arbeitsamt, Arbeitslos melden, dann meinten sie zu mir das ich zur ARGE gehen muss und mich dort auch Arbeitslos melden sollte. Gesagt getan. Nachdem ich dran war meinte ein Arbeiter der Arge: Herr XYZ sie können kein Arbeitslosengeld beantragen, DA ihre Mutter schon Arbeitslosengeld bekommt und sie unter 25 sind. Das müsste ihre Mutter wissen. Erst mal große augen gemacht 0o. Was soll ich eurer Meinung nach machen ?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Ich gehe davon aus, dass da eine Kommunikations-Problem voriiegt, denn natürlich hast du Anspruch auf Alg2, auch wenn du noch unter 25 bist, sofern du hilfebedürftig bist.

    Es sind zu wenig Infos, um etwas abschließend zu sagen. Lebst du alleine, oder zu Hause?

    Wenn du bei deiner Mutter lebst, meint der ARGE-SAchbearbeiter eventuell, dass du nicht unabhängig von deiner Mutter Alg2 beziehen kannst, sondern dass ihr als sogenannte Bedarfsgemeinschaft zusammen veranlagt werdet.

    Sprich mit deiner Mutter; ggf. muss sie der ARGE mitteilen, dass deine Ausbildung beendet wurde - wegen der Insolvenz - und sich dein Einkommen geändert hat.

  • 1
    Antwort von hoewa14 hoewa14

    Zunächst würde ich mich entweder über den Betriebsrat oder der IHK bzw. HWK erkundigen, wie es mit der Ausbildung jetzt weiter gehen wird. Anspruch auf ALG sollte gegeben sein. Insofern "nochmal" zum Arbietsamt und "genau" erklären lassen, warum das so sein soll. Viel Erfolg für die Zukunft.

    Kommentar von bozzharris bozzharrisbozzharris

    Danke dir in beiden sachen :)

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Nach 2 1/2 Jahren hast du Anspruch auf AlG 1. Damit hat deine Mutter überhaupt nichts zu tun. Warst du denn bei der Bundesagentur für Arbeit? Bei AlG 2 (Hartz IV) würde die Aussage des Mitarbeiters noch einigermaßen Sinn machen.Bei der IHK oder handwerkskammer kann man dich vermitteln, damit du deine Ausbildung beenden kannst.

  • 0
    Antwort von angie760 angie760

    Nein, da Deine Mutter Dich mit angegeben hat beim Arbeitsamt, so dass das Amt Dich sozusagen schon mitberechnet hat. Du wohnst ja noch bei ihr, also zählt ihr zu einer Bedarfsgemeinschaft.

  • 0
    Antwort von Malkor Malkor

    Ein Unternehmen finden, welches dich das letzte halbe Jahr deiner Ausbildung dort noch machen lässt und irgendwen aus deinem alten Unternehmen suchen, der dir noch ein Papier ausstellen kann, dass du dort 2,5Jahre in Ausbildung warst...

    Ein Bekannter von mir hat auf diese Art und Weise sogar zweimal das Unternehmen wechseln müssen und es war kein Problem.

    Denk mal lieber an deine Zukunft, als daran, wo du nun dein Arbeitslosengeld herbekommst.Abgesehen davon müsstest du dich eher ausbildungssuchen, als arbeitssuchend melden. zumindest wenn du deine ausbildung fertig bringen willst, was man bei 2,5 Jahren eingesetzter Zeit ja irgendwie als "vernünftig" ansehen könnte...

    Ob dir das Geld vom Staat zusteht oder nicht, das kannst du dem entsprechenden Gesetzestext entnehmen.

    Die Frage ist dann ja aber wiederum auch, welches ALG du bekommen wollen würdest.. Als Azubi zahlst du normal ja sozialabgaben und nach 2,5 Jahren hast du eigentlich Anspruch auf ALG1.

    Das mit deiner Mutter verkompliziert das, aber ich würde da mal dranbleiben.

    http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/ende-der-ausbildung.html

    schau mal hier.

    Kommentar von bozzharris bozzharrisbozzharris

    Danke dir. Ich bin auf der Suche glaub mir. Link ist tot

  • 0
    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Willst Du ALG 1 oder 2 beantragen? ALG 1 bekommst Du immer dann, wenn Du lange genug gearbeitet hast, das hat nichts mit den "Einnahmen" Deiner Mutter zu tun. ALG 2 ist das sogenannte Hartz IV, und da Du vermutlich noch bei Deiner Mutter wohnst, bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Du wirst also bei ihr mit berücksichtigt, allerdings kann jetzt kein Gehalt mehr von Dir angerechnet werden.

    Kommentar von bozzharris bozzharrisbozzharris

    Du wirst also bei ihr mit berücksichtigt, allerdings kann jetzt kein Gehalt mehr von Dir angerechnet werden.Das heißt soviel ?

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Sie bekommt ja schon Geld "für zwei". Allerdings wird sie jetzt vermutlich mehr bekommen, weil Dein Gehalt ja wegfällt.

  • 0
    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Bie Du 25 bist ist Deine Mutter unterhaltspflichtig.

    Kommentar von bozzharris bozzharrisbozzharris

    Nein ich bin 19. Also bekomm ich nichts ?

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.