Arbeitslosengeld nach Umschulung?

3 Antworten

Sie sind während der Umschulung fürs Arbeitsamt immer noch arbeitslos. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld verringert sich aber nur zur Hälfte. Beispiel: Umschulung dauert 2 Jahre, dann wird 1Jahr(12Monate) von ihrem Anspruch abgegolten. Da die meisten ja eh nur 15 Monate Anspruch auf ALG haben, bleiben gerade mal 3 Monate nach der Umschulung Zeit einen Job zu finden bevor man Harz4 beantragen darf/kann/muss. Viel Glück

Das kommt darauf an, wer der Träger dieser Umschulung war.

Ging es z.b. über die Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft, wurden während der Zeit Sozialversicherungsbeiträge entrichtet.

War der Träger das JobCenter, hast du keinen neuen Anspruch erworben, da keine Beiträge entrichtet wurden.

Wenn du vor der Umschulung ALG bekommen hast, ruht dein Anspruch und du bekommst dann für die verbleibende Zeit weiter ALG 1