Arbeitslosengeld nach Selbständigkeit
Ich war seit 07/2009 selbständig nach 3 Tagen Arbeitslosigkeit. Hätte also noch eine Restlaufzeit von 362 Tagen. Das GEwerbe läuft noch nicht genug um Leben zu können. Gibt es die Möglichkeit zurück nach Arbeitslosengeld 1? Wenn ja, wie kann ich es beantragen?
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Du musst innerhalb der letzten 36 Monate 12 Monate versicherungspflichtig gewesen sein, diesen Anspruch hast du also noch.
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Hy, du kannst so lange du Selbsstaendig bist bei der ARGE monatlich Geld einbezahlen um im Falle, der erneuten Arbeitslosigkeit auch Arbeitlosen zu beziehen. Wie lange du das Geld einbezahlen musst und wieviel kann ich dir nicht sagen. Wende dich am Besten an einen Sachbearbeiter.
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Selbständige bekommen kein Arbeitslosengeld. Kannst ja trotzdem mal anfragen.
Kommentar von DerHansDerHans 12.03.2010Er hat ja noch einen alten Anspruch kommt von der Zeit her ohne weiteres noch hin.
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Wenn du nicht das Existenzgründungsgeld in Anspruch genommen hast, kannst du dich natürlich arbeitsuchend melden. Der alte Anspruch lebt dann auf.
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Normalerweise ja. Dein Restanspruch bleibt für, glaube ich, 3 Jahre bestehen - die genaue Zeit müsstest du erfragen. Warum hast du den Gründungszuschuss nicht in Anspruch genommen als du dich selbständig gemacht hast?
http://tinyr.de/minijob