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Arbeitslosengeld nach fristloser Kündigung

gefragt von bubuanbubuan am 18.07.2009 um 11:02 Uhr

erhält man bei einer fristlosen Kündigung Arbeitslosengeld 1?


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anonym
beantwortet von Reisefreunde am 18. Juli 2009 11:04
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ja aber erst nach ca. 3 Monaten, denn das ist die Sperrfrist bei Kündigungen deiner Art, fristlos, hast sicher einen riesen Fehler gemacht u. Arbeit mutwillig verloren, so ist die Rechtslage seitens des Amtes


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kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 18. Juli 2009 11:04
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wenn Du nicht selbst gekündigt hast, und 1 Jahr dort beschäftigt warst steht Dir Arbeitslosengeld I zu.

Kommentar von 907382e1236ae6c569a01f6297d76ddasmallSukram71 am 18. Juli 2009 11:07

Bei der fristlosen Kündigung war aber wichtiges Fehlverhalten des Arbeitnehmers der Grund der Kündigung. Dann gibts normalerweise ne 3-Monats-Sperre.


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 18. Juli 2009 11:09
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es ist ein vom schuldhaften Verhalten,deinerseits,auszugehen,sonst wird man nicht fristlos gekündigt...Sperre 3 Monate!!


anonym
beantwortet von GoldenesGlurak am 18. Juli 2009 11:03
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ja glaub schon


anonym
beantwortet von Lauwerzsee am 18. Juli 2009 11:05
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ich glaube nicht.(bzw nicht sofort) weil du dich ja im normal fall vorher melden musst und bei einer fristlosen muss du ja im normal fall irgendwas dummes gemacht habe


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 18. Juli 2009 11:35
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Kündigt der Arbeitgeber fristlos, muss schon ein besonderer Grund vorliegen. Der Arbeitnehmer muss massiv gegen den Arbeitsvertrag verstoßen haben oder hat vielleicht sogar eine Straftat begangen.

Aus diesem Grund geht die Arbeitsagentur bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber davon aus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat und sperrt die Zahlungen von Arbeitslosengeld für 3 Monate.

Diese Regelung ist sehr fragwürdig. Die Versicherung übernimmt einfach ungeprüft die Darstellung des Arbeitgebers und misstraut dem Versicherten. Dabei stellt sich vor den Arbeitsgerichten jeden Tag zigfach heraus, dass viele fristlose Kündigungen durch Arbeitgeber nicht berechtigt sind. Trotzdem sagt das "Amt" erstmal: "Der Arbeitgeber wird schon recht haben, der Arbeitnehmer unrecht." Eigentlich ist diese Voreingenommenheit ein Skandal.

Kündigt der Arbeitnehmer fristlos, braucht er auch einen guten Grund. Wer z. B. am Arbeitsplatz Opfer von Gewalt oder sexueller Belästigung wurde, kann selbstverständlich auch fristlos kündigen. Die Arbeitsagentur darf dann nicht die Zahlung von Arbeitslosengeld verweigern. Eine solche Kündigung und vor allem Kündigungsbegründung sollte man daher nur zusammen mit einem Rechtsanwalt schreiben. So kann man weiteren Komplikationen bei der Arbeitsagentur aus dem Weg gehen.

Wenn man fristlos gekündigt wurde, sollte man mit dieser Kündigung einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann beurteilen ob eine Kündigungsschutzklage aussichtsreich ist.


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