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Arbeitslosengeld nach fristloser Kündigung

Frage von bubuan bubuan

erhält man bei einer fristlosen Kündigung Arbeitslosengeld 1?

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Reisefreunde Reisefreunde

    ja aber erst nach ca. 3 Monaten, denn das ist die Sperrfrist bei Kündigungen deiner Art, fristlos, hast sicher einen riesen Fehler gemacht u. Arbeit mutwillig verloren, so ist die Rechtslage seitens des Amtes

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    Antwort von Masoud53 Masoud53

    es ist ein vom schuldhaften Verhalten,deinerseits,auszugehen,sonst wird man nicht fristlos gekündigt...Sperre 3 Monate!!

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    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    wenn Du nicht selbst gekündigt hast, und 1 Jahr dort beschäftigt warst steht Dir Arbeitslosengeld I zu.

    Kommentar von Sukram71 Sukram71Sukram71

    Bei der fristlosen Kündigung war aber wichtiges Fehlverhalten des Arbeitnehmers der Grund der Kündigung. Dann gibts normalerweise ne 3-Monats-Sperre.

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    Antwort von fancycat fancycat

    Gibt es auch ALG I wenn der AN fristlos wegen körperlicher Erschöpfung auf anraten des Arztes kündigt?Brauch er dann nicht ein Attest,was er dem Arbeitsamt und auch dem AG vorlegen muss?Ansonsten ist es doch eine Kündigung OHNE einhaltung der Kündigungsfrist und das bedeutet dann doch auch das man eine Sperre bekommt,richtig? Frage weil unser Kollege nämlich so doof,sorry !! so schlau war und das so machte ;-)

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    Antwort von heinmueck heinmueck

    Kündigt der Arbeitgeber fristlos, muss schon ein besonderer Grund vorliegen. Der Arbeitnehmer muss massiv gegen den Arbeitsvertrag verstoßen haben oder hat vielleicht sogar eine Straftat begangen.

    Aus diesem Grund geht die Arbeitsagentur bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber davon aus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat und sperrt die Zahlungen von Arbeitslosengeld für 3 Monate.

    Diese Regelung ist sehr fragwürdig. Die Versicherung übernimmt einfach ungeprüft die Darstellung des Arbeitgebers und misstraut dem Versicherten. Dabei stellt sich vor den Arbeitsgerichten jeden Tag zigfach heraus, dass viele fristlose Kündigungen durch Arbeitgeber nicht berechtigt sind. Trotzdem sagt das "Amt" erstmal: "Der Arbeitgeber wird schon recht haben, der Arbeitnehmer unrecht." Eigentlich ist diese Voreingenommenheit ein Skandal.

    Kündigt der Arbeitnehmer fristlos, braucht er auch einen guten Grund. Wer z. B. am Arbeitsplatz Opfer von Gewalt oder sexueller Belästigung wurde, kann selbstverständlich auch fristlos kündigen. Die Arbeitsagentur darf dann nicht die Zahlung von Arbeitslosengeld verweigern. Eine solche Kündigung und vor allem Kündigungsbegründung sollte man daher nur zusammen mit einem Rechtsanwalt schreiben. So kann man weiteren Komplikationen bei der Arbeitsagentur aus dem Weg gehen.

    Wenn man fristlos gekündigt wurde, sollte man mit dieser Kündigung einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann beurteilen ob eine Kündigungsschutzklage aussichtsreich ist.

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    Antwort von Lauwerzsee Lauwerzsee

    ich glaube nicht.(bzw nicht sofort) weil du dich ja im normal fall vorher melden musst und bei einer fristlosen muss du ja im normal fall irgendwas dummes gemacht habe

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    Antwort von GoldenesGlurak GoldenesGlurak

    ja glaub schon

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