Arbeitslosengeld nach einem Monat Arbeit?
Hallo,
eine Freundin von mir ist Sozialassistentin und aufgrund der schlechten Jobsituation bekommt sie größtenteils befristete Arbeitangebote. Jetzt hat sie (insgesamt) 1,5 Monate gearbeitet und ist jetzt wieder auf Jobsuche.
Hat sie zur Zeit Anspruch auf irgendeine Unterstützung? Für ALG II muss man ja scheinbar 12 Monate gearbeitet haben. Sie ist aber neu im Job und ihre erste Stelle war lediglich auf 1,5 Monate befristet.
Lg
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Sie bekommt dennoch Hartz4. ALG1 musst du 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
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Wo hast du das den aufgeschnappt,für Hartz4 muss man nicht 1 Jahr durchgearbeitet haben.Wenn man mittellos ist bekommt man Hartz4 .
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AlG 2 würde sie auch bekommen, wenn sie noch gar nicht gearbeitet hätte. Wenn sie alleine lebt, steht ihr die Grundsicherung** plus der tatsächlichen Warmmiete** für bis zu 45 qm zu.
Ein Jahr Beitragszahlung gilt für AlG 1
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wenn sie kein geld in die arbeitslosenversicherung eingezahlt hat bekommt sie auch kein alg1. es ist ja eine versicherung in die erst genug eingezahlt werden muss um leistungen zu erhalten.
da bleibt dann nur alg2, das wird aus steuermitteln finanziert und wird dann gewährt wenn jemand keine andere möglichkeit hat sein leben zu bestreiten.
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hi ich bin momentan in einer ähnlichen situation und daher weiß ich das wenn sie mindestens ein jahr gearbeitet hat anspruch auf alg 1 hat ... die ausbildung zählt hier mit rein ... anspruch auf harz4 hat sie sobald sie 25 jahre alt ist und nicht bei ihren eltern wohnt !!
Kommentar von mrwest31 05.03.2012Hey, danke.
Die Ausbildung war eine schulische. Sie hat dabei kein Geld verdient. Bekommt sie dennoch ALG1?
Hartz 4 möchte sie so weit es geht vermeiden.
Kommentar von 11viviane1111viviane11 05.03.2012nun bei einer schulischen ausbildung is die sachlage zwiegespalten .... da kommt es teilweise auf den sachbearbeiter an, da einige sagen: es war eine angemessene beschäftigung und andere sagen das es nicht so ist ... demnach kann man sagen die möglichkeit besteht, muss aber nicht der fall sein !!
Kommentar von Franzi2121Franzi2121 05.03.2012es kommt nicht auf den Sachbearbeiter an. Wurde nichts in die Kasse eingezahlt wird auch kein Alg I gezahlt. Man könnte es ja auch gar nicht berechnen.
Kommentar von 11viviane1111viviane11 05.03.2012meine tante hatte es das der eine bearbeiter nein gesagt hat, dann hat sie den bearbeiter gewechselt und da gings dann aufeinmal :)
Richtig. Um Anspruch auf ALG2 zu haben, muss man nicht gearbeitet haben.