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Arbeitslosengeld nach dem Studium

Frage von Ansunamun Ansunamun

Hallo. Im Moment bin ich noch Studentin und schließe im Juni dann ab. Meine Frage ist nun: Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? (I oder II) Ich habe vor meinem Studium schon ARL I bezogen und meine Bezugszeit war um. Ich möchte auch keine Vorschläge, dass ich mir einen Neben-Job suchen soll, da es lediglich um die Zeit bis zum Antritt meiner Referendarstelle geht, also ca. 3 Monate! Ich lebe alleine, also nicht bei meinen Eltern und habe dementsrechend eine eigene Wohnung und Kosten! Bin schon über 25! Also nochmal ... habe ich Anspruch auf ein Arbeitslosengeld ... und bin ich dann auch über die ARGE KV und PV?

Danke!

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Antworten (4)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von DerHans DerHans

    Du musst dich schon arbeitsuchend melden. Dann hast du den Anpruch auf AlG II. 359,00 plus die Warmmiete. Als Lehramtsanwärter kannst du eine private Krankenversicherung beantragen. Die würde dann auch von der ARGE übernommen.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Wenn Du nicht einmal Vorschläge für die interimsweise Arbeit haben möchtest, dann mußt du halt hungern! Was für ein Fach muß man studiert haben um zu solch einer b.löden asozialen Einstellung zu gelangen? Hoffentlich wird so etwas wie Du nicht in den Erziehungs- oder Lernprozess unsere Kinder einbezogen! Schöne S.cheiße könnte man dann nur sagen! Vom Bock zum Gärtner!

    Kommentar von Ansunamun Ansunamun

    Das hat rein gar nichts mit meiner Einstellung zu tun. Ich habe nur schon genug Erfahrung mit den netten Leuten, die einem immer gute Ratschläge geben wollen aber nichts konstruktives zur Antwort beitragen! Wenn es dich interessiert, ich wollte keine Vorschläge, weil das nicht mein Problem war und ich schon einen Nebenjon habe, den ich dann auch weitermachen werde!

    Kommentar von Ansunamun Ansunamun

    Außerdem frage ich mich, warum manche Menschen immer gleich so aggressiv werden. Vielleicht sollte man erstmal nachfragen bevor man jemanden etwas unterstellt. Und Beleidigungen sind wohl auch nicht die angebrachte Lösung!

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    Antwort von wolle59 wolle59

    Du hast Anspruch auf ALG2, .

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    ... und auf eine Beschäftigung!

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    Antwort von linguini linguini

    arbeitslos melden und hartz 4 beantragen.

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