Habe ich Anspruch darauf wenn ich selbst aus persönlichen Gründen gekündigt habe?
Arbeitslosengeld nach 2 Jahren Ausbildung?
Antworten (4)
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Pumuckl70Pumuckl70
Habe mal gelernt, dass man für einen eigenen Anspruch 36 Monate sv-pflichtig tätig gewesen sein muss, kann sich aber geändert haben. Bei Eigenkündigung kommst Du nur um eine 12 wöchige Sperrfrist drumherum, wenn Du mit Zeugen deutlich machen kannst, dass Du gemobbt wurdest.
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bebeone ja du hast anspruch allerdingst bekommst du erst mal eine sperre von 3 Monaten da du selber gekündigt hast. und danach bekommst du ca. 60% von deinen Netto gehalt der letzten 12 Monate.
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KarnachKarnach
Du bekommst eine Sperre, weil DU selbst gekündigt hast. Trotzdem so schnell wie möglich beim Amt melden!
Und evtl schnellst möglich eine neue Ausbildung suchen? evtl gleiche Ausbildung, aber anderen betrieb.
Kommentar von
Kari87 Mir wurde gesagt ich kann die Ausbildung nicht weiterführen wenn ich selbst kündige =(
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Gibt ja ALG 1 und ALG 2