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Arbeitslosengeld nach 2 Jahren Ausbildung?

Frage von Kari87 Kari87

Habe ich Anspruch darauf wenn ich selbst aus persönlichen Gründen gekündigt habe?

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Antworten (4)

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    Antwort von Pumuckl70 Pumuckl70

    Habe mal gelernt, dass man für einen eigenen Anspruch 36 Monate sv-pflichtig tätig gewesen sein muss, kann sich aber geändert haben. Bei Eigenkündigung kommst Du nur um eine 12 wöchige Sperrfrist drumherum, wenn Du mit Zeugen deutlich machen kannst, dass Du gemobbt wurdest.

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Gibt ja ALG 1 und ALG 2

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    Antwort von bebeone bebeone

    ja du hast anspruch allerdingst bekommst du erst mal eine sperre von 3 Monaten da du selber gekündigt hast. und danach bekommst du ca. 60% von deinen Netto gehalt der letzten 12 Monate.

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    Antwort von Karnach Karnach

    Du bekommst eine Sperre, weil DU selbst gekündigt hast. Trotzdem so schnell wie möglich beim Amt melden!

    Und evtl schnellst möglich eine neue Ausbildung suchen? evtl gleiche Ausbildung, aber anderen betrieb.

    Kommentar von Kari87 Kari87

    Mir wurde gesagt ich kann die Ausbildung nicht weiterführen wenn ich selbst kündige =(

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    Antwort von Morti Morti

    Beantrage es, vermutlich erwartet dich eine Sperre von 12 Wochen.

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