Arbeitslosengeld innerhalb EU mitnehmen?!?

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Also, dein Vater kann grundsätzlich den Anspruch für 3 Monate nach deutschland mitnehmen. Leistungen erhält er dann von dem Spanischen Arbeitsamt weitergezahlt. Dies ist aber Genehmigungspflichtig und muss beim spanischen Träger beantragt werden. Eine Verlängerung auf 6 Monate kann vor Ablauf der 3 Monate ebenfalls beantragt werden. Dein Vater erhält dann vom spanischen Arbeitsamt alle infos hierüber und er muss sich dann innerhalb von 6 Tagen bei dem zuständigen deutschen Arbeitsamt (Wohnortsabhängig) melden. Diese schicken dann dem spanischen Amt eine Info, das dein Vater hier sich arbeitssuchend gemeldet hat und dann werden von dort die Zahlungen übernommen.

Einen deutschen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhält er erstmal nicht. Er könnte sich nur die spanischen versicherungszeiten mit der Bescheinigung PDU1 bescheinigen lassen, allerdings können diese erst als versicherungspflichtzeiten in Deutschland anerkannt werden, wenn dein Vater nach der spanischen Zeit hier in Deutschland versicherungspflichtig gearbeitet hat. Erst dann werden auch die Spanischen Zeiten nach deutschem Recht versicherungspflichtig.

Das bestätigt genau das, was ich den ganzen Tag schon an Onfos sammeln konnte!

Danke dir :)

@derverlorene

kein problem, wenn du dazu fragen hast, frag ruhig, habe da fachkenntnisse :)

@Mirco73

sind diese Informationen aktuell? Ich habe gehört, daß Spanien KEIN AG mehr ins Ausland zahlt. Der Anspruch erlischt zwar nicht, wird aber erst wieder aktuell, wenn du wieder in Spanien bist

@Jinete

Also das internationale Recht, wo drunter das fällt, gilt für alle Länder der EU. Jedoch ist es meines wissens so, das die Griechen auch aufgrund der fastpleite keine Arbeitssuche im Ausland genehmigen. Da dies auch in Deutschland genehmigungspflichtig ist, wird dies halt zur Zeit in Spanien von den zuständigen Behörden einfach nicht genehmigt. Bei uns wird es immer dann genehmigt, wenn bei der Arbeitssuche im Ausland auch Aussicht auf Erfolg besteht. Sonst könnte sich ja jeder 3 Monate Urlaub im Ausland gewähren. Intern kann es daher bei Spanischen Behörden aufgrund der geringen finanziellen Mittel so sein, das dies grundsätzlich vorerst abgelehnt wird. Denke aber auch da hat man Möglichkeit auf Widerspruch. Da muss man allerdings begründen, warum die arbeitssuche im Ausland erfolgversprechender sein soll, als im eigenen Land.

@Mirco73
  • >>>Da muss man allerdings begründen, warum die arbeitssuche im Ausland erfolgversprechender sein soll, als im eigenen Land. <<<*

Da brauch man in Spanien keine großen Argumente bringen.

Die haben einfach keine Arbeit und bei uns gibt es zur Not immernoch die Zeitsklaven-Händler ;)

doch, das wird schon irgendwie angerechnet. Als ich nach 10 Jahren Spanien, mal für 1 Jahr nach Deutschland kam und mich Arbeitslos gemeldet habe, meinte die Frau beim Arbeitsamt zu mir ob ich in Spanien gearbeitet habe, das würde mir hier angerechnet werden........ Da ich aber, wie so oft in Spanien, nicht versichert und so war...... brachte mir das nicht viel.

Wie genau und wie viel deinem Vater dann angerechnet wird kann ich dir nicht sagen. Da musst du dich mal beim Arbeitsamt erkundigen.

Im Rahmen meiner Arbeit in Spanien kenne ich nur den umgekehrten Fall, dass arbeitslose Deutsche in Spanien Arbeitslosengeld kassierten. Das deutsche Arbeitslosengeld. Sie mussten sich dann beim spanischen Arbeitsamt (INEM) melden.

Umgekehrt wird das wahrscheinlich auch so gehen. D.h. das Geld kommt aus Spanien, er müsste aber in Deutschland als arbeitssuchend gemeldet sein.

Allerdings hat sich ja gerade da einiges geändert. So habe ich zuletzt im span. TV gehört, dass Spanisches Arbeitslosengeld bei einem Auslandsaufenthalt (außerhalb Spaniens) ruht, da derjenige zu jenem Zeitpunkt nicht auf dem span. Arbeitsmarkt suchend ist.

So einfach, wie sich dein Vater das vorstellt ist das nicht mehr und - sollte das wirklich noch weiterbezahlt werden - müsste er in Deutschland als arbeitssuchend gemeldet sein.

meines Wissens erhält man Arbeitslosengeld nur in dem Land in dem man auch wohnt, d.h er müst in Spanien bleiben um das Alg dort zu bekommen