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Arbeitslosengeld in Elternzeit, wenn Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen Teilzeit ablehnt

Frage von kermit1975 kermit1975

Hallo mein Anwalt hat mir geraten mich beim Arbeitsamt zu melden. Mein Arbeitgeber verweigert mir Teilzeit, aus betrieblichen Gründen. Meine Elternzeit geht noch bis August 2011, erst danach kann ich in meinen Job (dan Vollzeit) zurück kehren, da ich 3 Jahre Elternzeit beantragt habe. Ich stehe aber dem Arbeitsmarkt ab sofort zur Verfügung, meine Tochter ist in der Krippe, da wir davon ausgingen, dass ich zum 1. Juli wieder in Teilzeit arbeiten kann (so hörten sich jedenfalls die Gespräche mit der Personalabteilung und meinem Chef an).

Danke schonmal!

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Antworten (3)

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Da Du noch in Elternzeit bist, bekommst Du kein Arbeitslosengeld. Du bist ja nicht arbeitslos, Du hast quasi nur unbezahlten Urlaub.

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    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Du kannst dich arbeitssuchend melden. Solnage du allerdings in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis stehst, wirst du kein Alg1 beziehen können.
    Auf jeden Fall solltest du mit der AGENTUR darüber sprechen - und dir die Antwort schriftlich geben lassen -, ob in diesem Fall eine Eigenkündigung in Betracht kommt.
    Auf Alg2 könntest du möglicherweise ab sofort Anspruch haben; hängt vom Bedarf und vom Einkommen ab.

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    Antwort von fabielle fabielle

    Und wo ist jetzt die Frage?

    Kommentar von kermit1975 kermit1975

    Ob mir Arbeitslosengeld zusteht? Elterngeld ist ab Ende des Monats ja fertig....

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