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Arbeitslosengeld in der Schwangerschaft

gefragt von widderbaby86 am 09.06.2008 um 11:07 Uhr

Meine Freundin bekommt Arbeitslosengeld und ist jetzt in dieser Zeit schwanger geworden. Jetzt hat sie angst, dass ihr das Geld gestrichen wird und das ganze als Täuschungsversuch angesehen wird. Ist das so oder bekommt sie trotzdem weiterhin das Geld vom Amt und dann für das Kind auch was??

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Schwangerschaft x 4.105 Arbeitslosengeld x 722

anonym
beantwortet von dwarf am 9. Juni 2008 11:13
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Am besten macht sie mit ihrem Arbeitsberater mal einen Termin. Dieser wird sie genau aufklären. Bis zum Beginn des gesetzlichen Mutterschutzes kann sie noch vermittelt werden (bestimmte Berufsgruppen mal ausgenommen). Ob sie eingestellt wird, ist ein anders Blatt. Es sein denn, sie will nicht arbeiten bis zum Mutterschutz, dann können ihr die Leistungen gestrichen werden.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 9. Juni 2008 11:11
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ALG I ist eine zustehende Versicherungsleistung. Täuschungsversuch dürfte nur vorliegen wenn sie weiter Arbeitet und zusätzlich versucht ALG I zu kassieren. Wobei das eher Sozialversicherungsbetrug ist.


angelela
beantwortet von angelela am 9. Juni 2008 11:08
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Wieso solten die das als Täuschungsversuch sehen? Das hab ich noch nie gehört. Also meine erfahrung zeigt, das sie auch weiter Geld bekommen wird und hnterher auch mehr, wegen dem Baby..


coconut2
beantwortet von coconut2 am 9. Juni 2008 12:03
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bin auch schwanger und seit ca 4 wochen arbeitslos....... deine freundin brauch sich keine sorgen zu machen, das sie kein geld mehr bekommt, es gibt zwar einige beim arbeitsamt die einen so beandeln, als wenn man ja nur schwanger ist weil man zu faul zum arbeiten wäre, aber das sollte ihr egal sein...das einzigste was ihr passieren kann ist, daß sie sich trotz der schwangerschaft um einen job bemühen muß...so wie bei mir, hatte letzte woche einen termin und trotz das die sachbearbeiterin weiß das ich schwanger bin und sie selbst zu mir gesagt hat, das niemand eine schwangere einstellt, hat sie mir eine liste für meine eigenbemühungen gegeben und mir 5 angebote für minijobs ausgedruckt.....aber geld dürfen sie nicht streichen!


anonym
beantwortet von KinderKinder am 9. Juni 2008 11:09
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Ist Sie den Scheinschwanger, weil es ein Täuschungsversuch ist???


kristin0207
beantwortet von kristin0207 am 10. Juni 2008 20:55
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Das Arbeitslosengeld bekommt sie solange sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht. Wenn sie sich also auch während der Schwangerschaft vermitteln lassen möchte, bekommt sie es bis zur Schutzfrist weiter. Die Schwangerschaft melden sollte sie aber auf alle Fälle und dann ab Beginn der Schutzfrist ALG II (=HArtz IV) beantragen, wenn sie kein Mutterschaftsgeld bekommt.

Nach der Geburt kann sie solange Hartz beziehen, bis sie wieder arbeiten gehen möchte. Danach hat sie neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld


anonym
beantwortet von celeste am 10. Juni 2008 11:22
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Wieso denn Täuschungsversuch??? Sie sollte es dem Amt nur bei Gelegenheit mitteilen....denn ab der 13. Schwangerschaftswoche bekommt sie sogar noch ca. 50 euro Mehrbedarf dazu im Monat! Und echt mal ich habs satt, dass Schwangere als Belastung, Behindert, krank eben als was Unangenehmes angesehen werden- vor allem die Schwangeren selbst! Und vermittelt werden kann sie bis Mutterschutz und hoffe für sie, dass sie Arbeit bekommt, ansonsten winkt Hartz4 nach dem Mutterschutz.


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