Arbeitslosengeld in der Ehe

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AlG 1 selbstverständlich. Das ist ja eine Versicherungsleistung aus den eigenen Beiträgen. Natürlich muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Bei AlG 2 kommt es auf die Höhe des Einkommens vom Mann an. Arbeitsuchend muss dich dann aber trotzdem melden, und dich auch alle drei Monate melden. Sonst verlierst du den Rentenanspruch für diese Zeit.

Anspruch auf ALG1 auf jeden fall. Bei ALG2 wird das Einkommen des Mannes mit angerechnet.