1

Arbeitslosengeld II, wie viel müssen die mir noch bezahlen?

Frage von Flashaholic Flashaholic

Ich bin auf 31.7.10 umgezogen. Das Jobcenter Karlsruhe hatte mir auch bis zu diesem Datum die Leistungen bewilligt. Damit ich weiterhin nahtlos das Geld bekomme habe ich schon mitte juli den neuen Antrag auf dem Amt im neuen Wohnort gestellt. Ich bin umgezogen weil ich selbst (ohne deren Hilfe) eine neue Arbeitstelle gefunden habe die aber leider erst auf den 1.09 begonnen hat. Das heisst ich bin einen Monat vor Arbeitsbeginn umgezogen. Nach langem Hin und her ist die Arge jetzt bereit mir geld zu bezahlen, jedoch nicht das was ich eigentlich erwartet habe: Ist es nicht so das ich am 31.7 das geld für August noch vom Jobcenter des alten Wohnortes hätte bekommen müssen und am 31.8 das Geld für September vom neuen Jobcenter. Bekomme ich für September nichts weil ich ab 1ten September die neue Arbeitstelle begonnen habe? Ich habe aber weder am 31.07 vom Jobcenter Karlsruhe noch am 31.08 geld vom der Arge im neuen Wohnort bekommen. Letztere haben zwar am montag anscheinend das geld für einen Monat überwiesen, jedoch ist bis heute nichts angekommen. Es kann doch nicht sein das ich quasi mit den 360€ vom Juni bis anfang Oktober wenn das erste Gehalt kommt klarkommen muss.

Kann mir jemand anhand der Sachlage erklären was ich zu tun habe und wieviel geld mir rechtlich gesehen zusteht?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Du bekommst immer nur für die Zeiträume Geld von der ARGE Deines Wohnortes, in denen Du dort auch tatsächlich wohnst. Ab dem 01.08. ist also bereits die ARGE des neuen Wohnortes für Dich zuständig und von dort mußt Du auch das Geld für August bekommen. Ist ja auch logisch, weil für August ja bereits die Kosten der neuen Wohnung angesetzt werden müssen.

    Für September kommt es darauf an, wann Gehalt gezahlt wird, da immer das Zuflußprinzip für einen Kalendermonat gilt. Wird das Geld am 30.09. überwiesen, hast Du für September keinen Anspruch mehr. Wird das Geld dagegen am 01.10. oder später ausgezahlt, hast Du für September noch den vollen Anspruch.

    Kommentar von Flashaholic Flashaholic

    meinst du damit das ich am 31.07 noch das geld von der Arge des alten Wohnorts und theoretisch am 31.08 das geld für september von der Arge des neuen Wohnorts bekommen hätte müssen? Genau das denke ich ja die ganze Zeit doch meine Sachbearbeiterin schafft es ganz gut mich zu verunsichern so das ich sogar schon im Internet hilfe suche...Danke für deine Antwort

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Nein, das hast Du falsch verstanden. Am 01.07. gab es noch das Geld von der alten ARGE. Für den Zeitraum 01.07.-31.07. Dann bist Du in einen anderen Zuständigkeitsbereich gezogen und ab dem Folgetag muß Dir die alte ARGE keine Leistungen mehr zahlen. Das war der 01.08. Ab dem Tag bekommst Du Leistungen nur noch von der neuen ARGE. Und je nachdem, wann Dir das Gehalt für September ausgezahlt wird, bekommst Du für September noch ALG II oder eben auch nicht.

    Wenn man in der Mitte des Monats umzieht, erstatten sich die ARGE'n das Geld sogar gegenseitig, weil nach dem Tag des Umzugs eben die neue ARGE leistungspflichtig wird.

    Kommentar von Flashaholic Flashaholic

    achso, ok dann muss ich am Montag der dame bei der Arge nochmal anrufen und ihr erklären das ich erst im Zeitraum 1-10 Oktober das Gehalt bekomme und falls Sie sagt das ich kein Geld für den aktuellen Monat bekomme könnte ich nach einem Übergangsdarlehen fragen, jedenfalls hab ich es jetzt kapiert´. Vielen Dank!!!

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Wenn Du im September noch kein Geld von Deinem Arbeitgeber bekommst, dann solltest Du ALG II für September eigentlich als Beihilfe und nicht als Darlehen bekommen.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Das muss der Arbeitgeber dir schriftlich geben. Normalerweise ist das Gehalt am letzten Arbeitstag fällig.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Deine erste Gehaltszahlung ist da wichtig. Du musst nachweisen, dass diese erst im Laufe des Oktober erfolgt. Wenn am 30.09. das Gehalt zur Verfügung steht steht dir für September kein Geld mehr zu. Zuflussprinzip.

  • 1
    Antwort von maske1 maske1

    die sind oft(absichtlich) lahm, (nach dem motto, man kann´s ja mal probieren,) wehr dich, geh zum stellenleiter, eilantrag beim sozialgericht. und mach dich hier schlau: http://www.erwerbslosenforum.de/

    Kommentar von Flashaholic Flashaholic

    danke für den Tip mit dem forum, ich werde mich jetzt erstmal damit befassen

    Kommentar von maske1 maske1maske1

    bitte weitergeben....

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.