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Arbeitslosengeld II, was darf ich an Bargeld und Lebensversicherung haben?

Frage von Chris59 Chris59

Hallo,

hoffe, dass mir jemand folgende Frage zum Arbeitslosengeld II beantworten kann.

Zu meiner Person: Bin 49 Jahre und Single Auf meinem Girokonto/Sparbuch habe ich 4.000,-- Euro. Außerdem habe ich eine Lebensversicherung die zum 1.11.2008 eine Rückvergütung von 12.637,-- Euro hatte. Einbezahlt habe ich bis zu diesem Zeitpunkt: 15.681,60 Euro.

Wieviel Bargeld darf ich haben und muss ich meine Lebensversicherung die noch bis 2024 läuft, kündigen?

Danke Chris

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Antworten (3)

  • 3
    Antwort von moon73 moon73

    Hier kannst du alles nachlesen:

    http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/vermoegen.html

  • 2
    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Das Schonvermögen beläuft sich in deinem Fall auf 8.100,-€. Das setzt sich zusammen aus 150,-€ pro Lebensjahr = 7.350,-€ und dazu die Rücklage für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750,-€.

    Was Deine Lebensversicherung angeht, so solltest Du schnellstens, sofern Du noch kein ALG2 beziehst, mit Deiner Versicherungsgesellschaft eine Verwertungsauschlußklausel vereinbaren! Das bedeutet, daß die Versicherung erst zu Deinem Rentenalter als Altersversorgung ausbezahlt bekommst und eine vorzeitige Verwertung ausgeschlossen wird!

    Kommentar von Chris59 Chris59

    Muss meine Lebensversicherung nur bis ich 62 Jahre bin laufen (ab diesem Zeitpunkt kann ich in Frührente gehen), oder muss sie bis ich 65 Jahre alt werde, laufen? Pro Lebensjahr stehen mir doch 250,-- Euro zu. Das wären dann 250 x 49 = 12.250,-- Euro. Meine Lebensversicherung hatte aber bereits am 1.11.2008 eine Rückvergütung von 12.637,-- Euro. Bekomm ich wegen den ca. 400,-- Euro keine Probleme?

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    Antwort von fnmama fnmama

    ist zuviel vermögen für hartz 4

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Falsch!

    Kommentar von fnmama fnmamafnmama

    also ich hab da andere erfahrungen gemacht...

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