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Arbeitslosengeld II

Frage von iwiAnders iwiAnders

Hey, habe mal eine Frage :)

Ja also bin unter 25, bin von zu Hause rausgeflogen und beziehe, LEIDER, nun Arbeitslosengeld II. Wollte nun fragen was mir zu steht. Habe keine eigene Wohnung, also ohne festen Wohnsitz, bekomme auch kein Zuschuss für Wohnung weil die vom Amt der Meinung sin das ich zuHause wohn kann/soll aber es geht nunmal nicht mehr. Bekomme aber "nur" 193 € weil die mir noch das Kindergeld anrechnen, was ich aber auch nicht mehr bekomme. So nun nochmal meine Frage also genauer. Weis jemand wieviel mir in meiner Situation trotzdem zusteht? Würde mich über Antworten freuen aber Bitte nicht sowas wie: such dir arbeit "bla bla bla" das mach ich ja aber es ist nicht leicht :(

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Antworten (11)

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    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Du machst jetzt folgendes:

    • Besorg Dir von der Kindergeldkasse einen Bescheid, aus dem hervorgeht, daß Du kein Kindergeld beziehst.

    • Besorg Dir von Deinen Eltern einen Schrieb, wo drinsteht, daß das Verhältnis zwischen euch so zerrüttet ist, daß ein Leben zusammen unter einem Dach unmöglich ist! Am besten wäre, wenn da auch drinsteht, daß es zwischen euch zu handgreiflichen Zwischenfällen gekommen ist!!

    • Du suchst Dir eine Wohnung, die nicht größer als max. 45m² sein darf und max. 360,-€ incl. aller Nebenkosten kosten darf.

    • Die Schriebe der Kindergeldkasse, Deiner Eltern und das Wohnungsangebot reichst Du bei der Arge ein.

    • Gleichzeitig, wenn die Wohnung von der Arge als angemessen genehmigt wurde, stellst Du einen Antrag auf Erstausstattung! In diesem Antrag muß alles rein, was Du in der Wohnung benötigst! Also auch Besteck, Geschirr, Vorhänge und Besen usw. nicht vergessen!

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    Antwort von heinmueck heinmueck

    Sie sollten unbedingt Beratungshilfe (http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe) in Anspruch nehmen. So bekommen Sie Beratung von einem Profi, einem Rechtsanwalt.

    Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig sein, kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Dabei berät Sie auch der Rechtsanwalt.

    Stichwörter bei Wikipedia:

    Prozesskostenhilfe

    Beratungshilfe

    Sozialgericht

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    Antwort von Reisende Reisende

    Zur Ergänzung. Auch für Volljährige kann das Jugendamt erste Hilfeanleitungen geben, wenn es um Obdachlosigkeit geht. SDie arbeiten oft mit Vereinen zusammen. Die kennen sich zumindest bei der Vorgehensweise in solchen Fällen aus. Sprich sie an. Ohne von Deiner Notsituation zu wissen können sie Dir nicht helfen.

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    Antwort von Reisende Reisende

    Das Kindergeld kann Dir nur angerechnet werden, wenn Du es auch bekommst. In Deiner Situation würde ich zuerst die Notfallnummer für Kinder und Jugendliche in Not raussuchen. Gibt es abgewandelt in jeder Stadt. Die können Dir auch Stellen nennen, die Dir weiterhelfen. Eine Möglichkeit ist auch, in Deiner Notlage zum jugendamt zu gehen. Wenn deren Möglichkeiten erschöpft sind, kennen die auch meistens Vereine, die sich solcher Sachen annehmen. Bei uns heißen die Jugendhaus.eV.

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    Antwort von Memmenie Memmenie

    geh zu einer rechtsberatung. Oder frag mal bei sozialen einrichtungen nach diakoni , die können dir auch tips geben und helfen!

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Dir steht das Recht auf Arbeit zu!!!

    Kommentar von Reisende ReisendeReisende

    Das Recht auf Arbeit gibt es nicht, das war DDR. Ich will es mal von Brecht abwandeln: Erst ein Dach übern Kopf, dann die Arbeit.

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Na, Dächer haben schon alle! Alles an der DDR war wohl doch nicht so schlecht!

    Kommentar von Reisende ReisendeReisende

    Wenn er obdachlos ist, hat er kein Dach. Ne, Alles war nicht schlecht an der DDR. Aber meine Prioritäten sind Andere.

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    Antwort von tobi2000 tobi2000

    Wohnung suchen und wohngeld beantragen... geh nochmal zum AlgII

    Kommentar von iwiAnders iwiAndersiwiAnders

    Ich bekomme das geld für eine Wohnung nicht 1. weil ich Unter 25 bin 2. weil meine Eltern "zu viel" verdienen und 3. habe die n relativ großes Haus Aber was das problem ist, ich bin damals rausgeflogen un kann auch nicht mehr zu Ihnen zurück Aber das glaubt mir keiner :(

    Kommentar von tobi2000 tobi2000tobi2000

    Dann solltes dir schnellsten berater von jungendamt oder sozialamt holen und mit den klären...Viel glück

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    Antwort von birgonia birgonia

    Oh Mann, obdachlos! Mein Mitgefuehl! Ich wuerde mal zum Jugendamt gehen. Da gibt es betreutes Wohnen. Und eine Sofort-Nothilfe.

    In welcher Stadt wohnst Du denn?

    Kommentar von iwiAnders iwiAndersiwiAnders

    Chemnitz

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Das Jugendamt wäre allerdings nur für unter 18jährige zuständig.

    Kommentar von birgonia birgoniabirgonia

    Jugendamt Chemnitz (Amt für Jugend und Familie) Bahnhofstr. 53 09106 Chemnitz Telefon: 0371 / 488 5101

    Ich habe dort gerade fuer Dich angerufen!!

    Wende Dich JETZT SOFORT an den Kinder- und Jugendnotdienst Tel. 0371/300455 Flemmingstr. 97 Chemnitz

    Die koennen Dir heute schon helfen.

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    Antwort von sabrinakimberly sabrinakimberly

    Du bekommst nichts. Erwachsene unter 25 müssen in so einem Fall zuhause bei den Eltern wohnen!

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    Antwort von Vanee Vanee

    ja frag dein rechtsanwalt

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    Antwort von frischling frischling

    Rechtsanwalt fragen!

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