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arbeitslosengeld I zurückzahlen wegen praktikum?

Frage von plzneun plzneun

mein freund hatte ein 4-wöchiges praktikum angefangen,er bekam ein schriftstück das er sofort zu seinem sachbearbeiter weitergeleitet hat.paar tage später bekam er ein brief in dem stand:ab dem ersten tag vom praktikum das geld zurück zuzahlen!& halt nicht mehr versichert zu sein usw. halt nicht mehr arbeitslos gemeldet..er war natürlich geschockt & ging persönlich zu seinem sachbearbeiter & er sagte ihm das es eigentlich keine 4-wöchigen praktikas gäbe und er nun ca.260€ zurück zahlen muss!was nun?ist das richtig wie der sachbearbeiter vorgeht?in der zwischenzeit brach mein freund das praktikum auf rat des sachbearbeiters ab & nahm ein anderes praktikum auf,dies aber nur 2-wochen lang geht.... ich danke euch schonmal für eure hilfe...

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Antworten (4)

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    Antwort von melanieda melanieda

    Da hilft wirklich nur Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Falls du dann wieder ein böses Schreiben bekommen solltest, erbitte einen dringenden Termin bei deinem Sachbearbeiter und trage dein Problem vor. Auf zwischenmenschlicher Ebene kannst du mitunter mehr erreichen. Keine angenehme Sache...da hift nur noch bewerben, bewerben bewerben. Vorlagen hab ich hier:

    http://www.shop.novamedia.biz/de/Bewerbungsvorlagen/Musterbewerbungsschreiben-al...

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    Antwort von SadOne SadOne

    Was für verdammte Halsabschneider. Schriftlich Widerspruch einlegen.

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    Antwort von kumpeline17 kumpeline17

    Hat dein Freund das Praktikum bezahlt bekommen? Wenn nicht dann muss er doch nicht zurückbezahlen. Er kann sogar Fahrtkosten beantragen für die Zeit. Und Praktikas können unterschiedlich lang sein.

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    nein er hat dafür kein geld bekommen...das er geld für die fahrt bekommen könnte sagte der sachbearbeiter im nachhinein..nur jetzt finanziert er alles vom arbeitlosengeld und muss noch zurückzahlen..das ist echt eine frechheit...

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Wenn nicht dann muss er doch nicht zurückbezahlen.''

    Das hat nichts damit zu tun, ob er dort bezahlt wurde oder nicht, sondern ob er in der Zeit der Vermittlung zur Verfügung stand und das war scheinbar nicht der Fall.

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    er mußte 2-3 mal zu einer agentur wegen bewerbungsschreiben,dies tat er auch...ansonsten weiter arbeit suchen und natürlich bewerbungen schreiben...er bekam ca. 6wochen zeit sich was zu suchen ansonsten müsse er in eine massnahme..also..er suchte und bekam eine chance und dann sowas...

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Wann (Datum) bekam er den Bescheid, dass er zurückzahlen soll? Wenn er immer vermittelbar war während des Praktikums, dann soll er das auch so schreiben im Widerspruch.

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    nein ein praktikum wurde nicht vorgeschrieben...er sollte sich eben arbeit suchen was er natürlich auch tat,weil er das möchte!und da kam das mit dem praktikum...es war ein praktikum mit der chance in dem betrieb, wenn alles klappt einen festen unbefristeten arbeitsplatz zu bekommen...

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    das praktikum fing am 22.10. an der erste brief vom arbeitsamt kam am 5.11. und der brief mit der zahlungsaufforderung am 8.11.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Hätte er denn während des Praktikums jederzeit den Aufforderungen der Arbeitsagentur folge leisten können?

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    es war ein vollzeit praktikum...aber nachdem der erste brief kam ging er ja auch sofort zum sachbearbeiter...vondaher...wieso sollte er sich gegen das arbeitsamt stellen wenn er von ihnen das nötige geld zum leben bekommt?!

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    da muß etwas schief gelaufen sein. Das Praktikum wurde doch vorgeschrieben.Oder verstehe ich das falsch? Es gibt Vorschriften wie lange ein Praktikum zu laufen hat.4 Wochen sind nicht ungewöhnlich. Wurde das nicht vorher abgesegnet? Dieser Sachbearbeiter hat auch einen Vorgesetzen. Den Namen seines Vorgesetzten muß er Dir bekannt geben, wenn Du danach fragst. Da ihr ja jetzt schon auf Geld angewiesen seid,und nicht so lange auf einen Widerspruchsbescheid warten könnt, würde ich dies erstmal auf diesem Weg abklären. Dieser gegebenfalls einlegen: Kann auch formlos geschehen,und muß nicht nach besonderen Kriterien formuliert werden. Dieses Antrag für sich kopieren und Übergabe "als Erhalten" dokumentieren.(Sonst heißt es, man hätte nie so eines bekommen.)

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Das Praktikum wurde doch vorgeschrieben.''

    Nein, wurde es nicht. Siehe Kommentar von plzneun am 9. November 2008 18:19.

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    Antwort von hartzerroller hartzerroller

    Zunächst erst einmal - immer einen Widerspruch einlegen. Hat er denn Geld bei dem Praktikum erhalten?

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    nein kein geld...stand auch im schriftstück

    Kommentar von hartzerroller hartzerrollerhartzerroller

    erst einmal nicht zahlen und den Widerspruch schreiben. Ist es ALG I oder ist es vielleicht doch ALG II. Dann kann er nämlich zum Rechtsanwalt(kostet ihn nichts), wenn der Widerspruch abgelehnt wird.

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    ALG I...

    Kommentar von plzneun plzneunplzneun

    nein kein geld...stand auch im schriftstück...widerspruch???was genau soll man in den brief schreiben?

    Kommentar von hartzerroller hartzerrollerhartzerroller

    "Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Bescheid vom.... " - mehr nicht-reicht, aber die BG-Nr. oder Arbeitslosen-Nr. nicht vergessen

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''mehr nicht-reicht''

    Das reicht erst mal zur Fristwahrung (insofern die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist), aber begründen muss er dann später schon, warum er meint, dass der Bescheid nicht in Ordnung ist.

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