1

Arbeitslosengeld I - Frage zu Leistung

Frage von reykjavik reykjavik

Ich werde demnächst (mitte november) das erste mal saisonarbeitslos. Nun geschieht das wie gesagt in der mitte des monats.

Da ich für die erste hälft ja noch gehalt beziehe stellt sich mir jetzt die frage, habe ich dann überhaupt auf leistung? Denn ich verdiene definitiv mehr als ich bezug haben werde.

Insofern übersteigt dieses gehalt also die leistung.

Ich hoffe irgendjemand kann mir da weiterhelfen.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 11
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Vielleicht bin ich ja schon zu müde, um diese Frage zu kapieren. Jeder Arbeitslose hat mehr verdient als Arbeitslosengeld erhalten. Hast Du Dich noch nicht gemeldet? Du musst Deine Arbeitslosigkeit melden, bevor sie eintritt. Geld bekommst Du, wenn die anderen Bedingungen stimmen, ab 1. Tag der Arbeitslosigkeit.

    Kommentar von reykjavik reykjavik

    Ok, bsp.

    Ich verdiene 800 euro in der ersten hälfte. Der anspruch innerhalb des restlichen monats beträgt ca 600 euro. Da ich aber in diesem monat geld verdient habe, habe ich da jetzt noch anspruch darauf oder nicht?

    Kommentar von Numby NumbyNumby

    Auch bei saisonaler Arbeitslosigkeit besteht Anspruch auf ALG, da Sie ja (offensichtlich) während der außersaisonalen Zeit ihrer (erlernten) Arbeit nicht nachgehen können.

  • 2
    Antwort von doro05 doro05

    Das Arbeitslosengeld I ist keine Sozialleistung, das hast Du erarbeitet, und bekommst es ab erstem Tag der Arbeitslosigkeit bzw. ab Antragstellung. Beim Alo II und Hartz IV (beides Sozialleistungen), da hast Du Recht, da gilt Höhe und Zufluss des Geldes. Lägest Du über der Grenze, würdest Du erst für den folgenden Monat Alo II oder Hartz IV erhalten.

    Kommentar von reykjavik reykjavik

    ergo ich würde ab (zb) 15.11 leistungen beziehen, egal wieviel ich im november gehalt bekomme?

    ich wäre wirklich glücklich wenn ich jetzt für diese aussage noch einen beweis bekäme... :)

    ich muss dazu anmerken, ich habe heute versucht diese frage per arbeitsamt (via telefon) zu klären.

    nach 35 minuten erklären habe ich aufgegeben.

    Kommentar von verwirrt verwirrtverwirrt

    natürlich bekommst du leistung. für die restlichen tage im november. so nebenbei, du bekommst ja auch weniger lohn für november. also im november merkst du noch nicht so, das es weniger wird.

    Kommentar von doro05 doro05doro05

    Google mal unter "Zuflussprinzip". Du wirst die von Dir befürchteten Einschränkungen NUR beim Alo II und Hartz IV finden. Mir fiel noch ein: Wichtig für die Dauer der Zahlungen ist natürlich, wie lange Du gearbeitet hast, d.h., welche Ansprüche Du "erwirtschaftet" hast.

    Kommentar von reykjavik reykjavik

    Ok, danke. Das mit dem erwirtschaften des anspruches ist natürlich klar. Darüber kann man sich ja auch ausreichend informieren...^^

  • 1
    Antwort von pippi60 pippi60

    Melde Dich umgehend bei der Agentur für Arbeit. Du bekommst ab dem Tag der Arbeitslosigkeit Leistungen, egal ob am 01. oder 18. eines Monats. Aber Du mußt sofort zum Amt, sonst gibt es eine Sperrfrist.

    Kommentar von reykjavik reykjavik

    Da ich einen befristeten vertrag bekommen habe ist die meldung schon im august erfolgt.

    Kommentar von verwirrt verwirrtverwirrt

    diesen beitrag habe ich erst nach absendung meines gelesen. wenn du dich gemeldest hast ist alles in ordnung. der antrag auf die zahlung muß spätestens am ersten tag der arbeitslosigkeit passieren.

    Kommentar von darkwhisper darkwhisperdarkwhisper

    Du MUSST am erstenTag deiner Arbeitslosigkeit trotzdem Dich perönlich auf dem Arbeitsamt melden auch wenn Du die Arbeitslosigkeit bereits im Oktober der Agentur f Arbeit gemeldet hast!

  • 0
    Antwort von verwirrt verwirrt

    will dich nicht nervös machen, aber du hast die pflicht sofort nach bekannwerden deiner arbeitslosigkeit dich beim arbeitsamt arbeitslos zu melden, frühstens 3 monate vor eintreten der arbeitslosigkeit. das heißt, in der egel sofort nach erhalt der kündigung. sonst gibt es für jeden tag der verspätung eine sperre, und die ist nicht eins zu eins. also, für einen tag verspätung der meldung gibt es nicht nur einen tag geldsperre. die zeit der sperre wird von deiner anspruchszeit auf alg 1 abgezogen.

    Kommentar von reykjavik reykjavik

    Meldung ist wie gesagt schon erfolgt. Danke trotzdem für die sorge.

    Kommentar von verwirrt verwirrtverwirrt

    habe dir oben nochmal geantwortet. bin seit jahren befristet beschäftigt, dadurch kenne ich diese situation.

  • 0
    Antwort von DiGerry DiGerry

    Hallo! Melde dich frühzeitig, damit du keine Kürzungen bekommst. Die Leistungen werden quasi pro Tag errechnet bzw. bezahlt. Viel Spaß Carlo

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.