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Arbeitslosengeld I - Frage zu Leistung

gefragt von reykjavik am 23.10.2008 um 22:54 Uhr

Ich werde demnächst (mitte november) das erste mal saisonarbeitslos. Nun geschieht das wie gesagt in der mitte des monats.

Da ich für die erste hälft ja noch gehalt beziehe stellt sich mir jetzt die frage, habe ich dann überhaupt auf leistung? Denn ich verdiene definitiv mehr als ich bezug haben werde.

Insofern übersteigt dieses gehalt also die leistung.

Ich hoffe irgendjemand kann mir da weiterhelfen.


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 23. Oktober 2008 22:56
11x
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Vielleicht bin ich ja schon zu müde, um diese Frage zu kapieren. Jeder Arbeitslose hat mehr verdient als Arbeitslosengeld erhalten. Hast Du Dich noch nicht gemeldet? Du musst Deine Arbeitslosigkeit melden, bevor sie eintritt. Geld bekommst Du, wenn die anderen Bedingungen stimmen, ab 1. Tag der Arbeitslosigkeit.

Kommentar von reykjavik am 23. Oktober 2008 23:00

Ok, bsp.

Ich verdiene 800 euro in der ersten hälfte. Der anspruch innerhalb des restlichen monats beträgt ca 600 euro. Da ich aber in diesem monat geld verdient habe, habe ich da jetzt noch anspruch darauf oder nicht?

Kommentar von Bab25ed35b7e0683e7bbf7245fc1138csmallNumby am 10. Januar 2009 00:36

Auch bei saisonaler Arbeitslosigkeit besteht Anspruch auf ALG, da Sie ja (offensichtlich) während der außersaisonalen Zeit ihrer (erlernten) Arbeit nicht nachgehen können.


anonym
beantwortet von doro05 am 23. Oktober 2008 23:06
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Das Arbeitslosengeld I ist keine Sozialleistung, das hast Du erarbeitet, und bekommst es ab erstem Tag der Arbeitslosigkeit bzw. ab Antragstellung. Beim Alo II und Hartz IV (beides Sozialleistungen), da hast Du Recht, da gilt Höhe und Zufluss des Geldes. Lägest Du über der Grenze, würdest Du erst für den folgenden Monat Alo II oder Hartz IV erhalten.

Kommentar von reykjavik am 23. Oktober 2008 23:09

ergo ich würde ab (zb) 15.11 leistungen beziehen, egal wieviel ich im november gehalt bekomme?

ich wäre wirklich glücklich wenn ich jetzt für diese aussage noch einen beweis bekäme... :)

ich muss dazu anmerken, ich habe heute versucht diese frage per arbeitsamt (via telefon) zu klären.

nach 35 minuten erklären habe ich aufgegeben.

Kommentar von verwirrt am 23. Oktober 2008 23:13

natürlich bekommst du leistung. für die restlichen tage im november. so nebenbei, du bekommst ja auch weniger lohn für november. also im november merkst du noch nicht so, das es weniger wird.

Kommentar von doro05 am 23. Oktober 2008 23:33

Google mal unter "Zuflussprinzip". Du wirst die von Dir befürchteten Einschränkungen NUR beim Alo II und Hartz IV finden. Mir fiel noch ein: Wichtig für die Dauer der Zahlungen ist natürlich, wie lange Du gearbeitet hast, d.h., welche Ansprüche Du "erwirtschaftet" hast.

Kommentar von reykjavik am 24. Oktober 2008 07:25

Ok, danke. Das mit dem erwirtschaften des anspruches ist natürlich klar. Darüber kann man sich ja auch ausreichend informieren...^^


pippi60
beantwortet von pippi60 am 23. Oktober 2008 22:56
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Melde Dich umgehend bei der Agentur für Arbeit. Du bekommst ab dem Tag der Arbeitslosigkeit Leistungen, egal ob am 01. oder 18. eines Monats. Aber Du mußt sofort zum Amt, sonst gibt es eine Sperrfrist.

Kommentar von reykjavik am 23. Oktober 2008 22:59

Da ich einen befristeten vertrag bekommen habe ist die meldung schon im august erfolgt.

Kommentar von verwirrt am 23. Oktober 2008 23:05

diesen beitrag habe ich erst nach absendung meines gelesen. wenn du dich gemeldest hast ist alles in ordnung. der antrag auf die zahlung muß spätestens am ersten tag der arbeitslosigkeit passieren.

Kommentar von 08b989453a2cae61009250f0414c00c8smalldarkwhisper am 24. Oktober 2008 08:08

Du MUSST am erstenTag deiner Arbeitslosigkeit trotzdem Dich perönlich auf dem Arbeitsamt melden auch wenn Du die Arbeitslosigkeit bereits im Oktober der Agentur f Arbeit gemeldet hast!


DiGerry
beantwortet von DiGerry am 23. Oktober 2008 22:57
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Hallo! Melde dich frühzeitig, damit du keine Kürzungen bekommst. Die Leistungen werden quasi pro Tag errechnet bzw. bezahlt. Viel Spaß Carlo


anonym
beantwortet von verwirrt am 23. Oktober 2008 23:03
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will dich nicht nervös machen, aber du hast die pflicht sofort nach bekannwerden deiner arbeitslosigkeit dich beim arbeitsamt arbeitslos zu melden, frühstens 3 monate vor eintreten der arbeitslosigkeit. das heißt, in der egel sofort nach erhalt der kündigung. sonst gibt es für jeden tag der verspätung eine sperre, und die ist nicht eins zu eins. also, für einen tag verspätung der meldung gibt es nicht nur einen tag geldsperre. die zeit der sperre wird von deiner anspruchszeit auf alg 1 abgezogen.

Kommentar von reykjavik am 23. Oktober 2008 23:04

Meldung ist wie gesagt schon erfolgt. Danke trotzdem für die sorge.

Kommentar von verwirrt am 23. Oktober 2008 23:06

habe dir oben nochmal geantwortet. bin seit jahren befristet beschäftigt, dadurch kenne ich diese situation.


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