Arbeitslosengeld I & II - Bereinigung?
Hallo alle zusammen!
Ich habe bei der Agentur für Arbeit eine 12- Wöchige Sperre gehabt, diese hat auch für Leistungen im Bereich ALG II gegolten (beim Jobcenter), nun bin ich mit Hilfe eines Anwaltes dagegen vorgegangen und meine dreimonatige Sperre wurde aufgehoben, und ich habe für 3 Monate mein Arbeitslosengeld nachgezahlt bekommen. Nun ist meine Frage: Ich habe dies dem Jobcenter, bei dem ich in diesem Zeitraum ebenfalls eine dreimonatige Sperre hatte bekanntgegeben und möchte gerne wissen, da sie mir die Nachzahlung als Einkommen anrechnen, ob es sein kann, dass ich an das Jobcenter zurückzahlen muss ODER ob das Jobcenter die fehlenden Leistungen mir nachzahlt?
Ich habe mittlerweile wieder einen Job, also bitte keine diskriminierenden Antworten oder Ähnliches.
Lieben Dank an euch! - Ich bitte um zahlreiche Antworten
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Entgegen aller anderen hier bin ich der Meinung, dass die Leistungen rückberechnet und nachgezahlt werden müssen, und zwar in der Höhe, wie sie gezahlt worden wären, wenn es nicht die verkehrte Entscheidung für eine Sperre gegeben hätte. Es kann doch nicht sein, dass das Amt eine verkehrte Entscheidung trifft, zu spät zahlt und dann das Zuflussprinzip greift und viel mehr angerechnet wird. Beim Kindergeld ist es ebenso: Es wird so angerechnet, als wäre es in dem Monat zugeflossen, in dem der Anspruch bestand. Für jeden betreffenden Monat hast Du einen Freibetrag für Versicherungen von 30€.
Lege Widerspruch gegen die Entscheidung ein und verlange eine komplette Neuberechnung der betreffenden Monate. Ansonsten kennst Du den Weg zum Sozialgericht ja bereits und hast auch einen Anwalt, den Du zu Rate ziehen kannst.
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Wenn ich richtig versehe bekammst du Arbeitslosengeld1 wo die Sperre war ,denn Hartz4 steht dir ja gar nicht zu unter 25 Jahren,kann durchaus sein das es angerehnet wird wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst.Aber sowas fragt man besser an der richtigen Stelle nach.
Kommentar von VirtualSelfVirtualSelf 25.02.2012denn Hartz4 steht dir ja gar nicht zu unter 25 Jahren
Mal ehrlich ... man sollte sich nicht zu Fragen äußern, von denen man so überhaupt keine Ahnung hat.
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Wenn Du vom Jobcenter Geld bekommen hast (dazu zählen auch Kosten der Unterkunft) und Du mehr ALG I bekommen hast, als Dir beim ALG II zustehen würde, dann mußt DU ans Jobcenter natürlich zurück zahlen. Solltest Du aber sowieso weniger Arbeitslosengeld bekommen haben, als Dir an Hartz IV zustehen würde, dann mußt Du natürlch nicht von dem zu wenig Geld auch noch was ans Jobcenter abgeben.
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Das Jobcenter zahlt bei Bedürftigkeit. Da du ja jetzt Geld bekommen hast, bist du nicht bedürftig.
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Hier gilt das Zuflussprinzip ...
Kam die Nachzahlung noch während des Bezuges von ALG II so wird dies für den Monat angerechnet in dem es zugeflossen ist - somit kann sich daraus eine Nachzahlung ergeben. Ist der ALG II-Bezug bereits aufgehoben durch Bescheid, ist die Nachzahlung nicht mehr fällig. Du hast weder falsche Angaben gemacht, noch hast du Tatsachen verschwiegen. Während einer Sperre beim ALG II fließt ja kein Geld, jetzt muss rausklabustert werden, wer wann für wieviel zu leisten hatte.
Achtung: Nach dem Urteil des SG Aachen sind rund 92% der Rückforderungsbescheide rechtlich nicht haltbar! Es muss genau daraus hevorgehen für welchen Zeitraum (von - bis) und welche Leistung (genau Bezeichnung) mit genauer Begründung zurück gefordert wird. Bescheide mit dem Wortlaut - Du Zuviel bekommen, wir wiederhaben wollen sind unwirksam!!
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das hängt von der Höhe des ALG1 ab-und wie lange du das noch zu bekommen hattest, bsp: 2 Monate ALG1 a 650,- Euro dann 1 Monat ALG22- das würde bedeuten das erst mal das ausgezahlt werden muß, wobei du dann auch ne Rückzahlung haben wirst weil ALG2 ja geringer ist (und du in dem moment zuviel bekommen hast) Das Problem dabei ist das nicht sofort eines gegen das andere aufgerechnet wird
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Deine letzten 3 Zeilen sind nicht hilfreich Aber warum bist Du bei 2 Jobcenter angemeldet ?liest sich so.Die Nachzahlung ist ja Lohnersatz ,Es ist möglich das Es angerechnet wird.Das kannDir nur der Sachbearbeiter sagen,der den ganzen Fall beurteilen kann.
Kommentar von WurunkelWurunkel 24.02.2012Nein, ich bin unter 25 und somit bei der Agentur für Arbeit (ALG1) und beim Jobcenter (ALG2) gemeldet. Also nicht bei zwei Jobcentern :-)
Kommentar von Dackelmann888Dackelmann888 24.02.2012Doch das ist Doppelt das Überschneidet sich Du musst auf jeden Fall offenbaren Das Du für den Zeitraum Geld bekommen hast und wieviel.
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Ja, das wird als Einkommen angerechnet und Du musst erhaltene Leistungen anteilmäßig zurückzahlen.
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ich verstehe nicht ganz, du sollst an das job-center zurückzahlen, obwohl Du eine Sperre hattest? was habe ich falsch gelesen ?
Kommentar von WurunkelWurunkel 24.02.2012Ich habe bei der Agentur für Arbeit und beim Jobcenter gleichzeitig eine Sperrfrist von 3 Monaten (12 Wochen) gehabt. Diese war aber nicht rechtmäßig und ich habe einen Anwalt eingeschaltet. Jetzt wurde der Sperrzeitbescheid von der Agentur für Arbeit aufgehoben und ich habe meine gesperrte Leistung von der Agentur für Arbeit nachgezahlt bekommen. Diese Veränderung musste ich dem Jobcenter bekanntgeben. Muss ich jetzt Leistungen an das Jobcenter zurückzahlen? Und was passiert mit der Sperre beim Jobcenter, die ebenfalls aufgehoben wird? - Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft-
Danke!
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da sie mir die Nachzahlung als Einkommen anrechnen
Das ist völlig korrekt, es ist ja schließlich Dein Einkommen.
Der deutsche Sozialstaat ist keine dicke Kuh, die man nach Belieben melken kann.
Kommentar von Illona41Illona41 24.02.2012das hast fein gesagt. sag das mal den typen von ganz oben. damit meine ich ganz ganz weit oben.
Kommentar von WurunkelWurunkel 24.02.2012Dagegen sagt doch auch niemand etwas.
Wenn du meinst ich möchte eine Kuh melken, dann gehe ich schon auf den Bauernhof.
Super ... die einzige richtige und kompetente Antwort hier.
Dafür dickes DH.
In der Tat muss eine völlige Neuberechnung durchgeführt werden und selbstverständlich darf eine etwaige Nachzahlung nicht als anrechnungsfähiges Einkommen berücksichtigt werden.