Frage von Wurunkel 24.02.2012

Arbeitslosengeld I & II - Bereinigung?

  • Antwort von casilein 25.02.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Entgegen aller anderen hier bin ich der Meinung, dass die Leistungen rückberechnet und nachgezahlt werden müssen, und zwar in der Höhe, wie sie gezahlt worden wären, wenn es nicht die verkehrte Entscheidung für eine Sperre gegeben hätte. Es kann doch nicht sein, dass das Amt eine verkehrte Entscheidung trifft, zu spät zahlt und dann das Zuflussprinzip greift und viel mehr angerechnet wird. Beim Kindergeld ist es ebenso: Es wird so angerechnet, als wäre es in dem Monat zugeflossen, in dem der Anspruch bestand. Für jeden betreffenden Monat hast Du einen Freibetrag für Versicherungen von 30€.

    Lege Widerspruch gegen die Entscheidung ein und verlange eine komplette Neuberechnung der betreffenden Monate. Ansonsten kennst Du den Weg zum Sozialgericht ja bereits und hast auch einen Anwalt, den Du zu Rate ziehen kannst.

  • Antwort von Eddy63 24.02.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn ich richtig versehe bekammst du Arbeitslosengeld1 wo die Sperre war ,denn Hartz4 steht dir ja gar nicht zu unter 25 Jahren,kann durchaus sein das es angerehnet wird wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst.Aber sowas fragt man besser an der richtigen Stelle nach.

  • Antwort von skyfly71 24.02.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn Du vom Jobcenter Geld bekommen hast (dazu zählen auch Kosten der Unterkunft) und Du mehr ALG I bekommen hast, als Dir beim ALG II zustehen würde, dann mußt DU ans Jobcenter natürlich zurück zahlen. Solltest Du aber sowieso weniger Arbeitslosengeld bekommen haben, als Dir an Hartz IV zustehen würde, dann mußt Du natürlch nicht von dem zu wenig Geld auch noch was ans Jobcenter abgeben.

  • Antwort von DerHans 24.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das Jobcenter zahlt bei Bedürftigkeit. Da du ja jetzt Geld bekommen hast, bist du nicht bedürftig.

  • Antwort von stelari 24.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hier gilt das Zuflussprinzip ...

    Kam die Nachzahlung noch während des Bezuges von ALG II so wird dies für den Monat angerechnet in dem es zugeflossen ist - somit kann sich daraus eine Nachzahlung ergeben. Ist der ALG II-Bezug bereits aufgehoben durch Bescheid, ist die Nachzahlung nicht mehr fällig. Du hast weder falsche Angaben gemacht, noch hast du Tatsachen verschwiegen. Während einer Sperre beim ALG II fließt ja kein Geld, jetzt muss rausklabustert werden, wer wann für wieviel zu leisten hatte.

    Achtung: Nach dem Urteil des SG Aachen sind rund 92% der Rückforderungsbescheide rechtlich nicht haltbar! Es muss genau daraus hevorgehen für welchen Zeitraum (von - bis) und welche Leistung (genau Bezeichnung) mit genauer Begründung zurück gefordert wird. Bescheide mit dem Wortlaut - Du Zuviel bekommen, wir wiederhaben wollen sind unwirksam!!

  • Antwort von deutschfan 24.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    das hängt von der Höhe des ALG1 ab-und wie lange du das noch zu bekommen hattest, bsp: 2 Monate ALG1 a 650,- Euro dann 1 Monat ALG22- das würde bedeuten das erst mal das ausgezahlt werden muß, wobei du dann auch ne Rückzahlung haben wirst weil ALG2 ja geringer ist (und du in dem moment zuviel bekommen hast) Das Problem dabei ist das nicht sofort eines gegen das andere aufgerechnet wird

  • Antwort von Dackelmann888 24.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Deine letzten 3 Zeilen sind nicht hilfreich Aber warum bist Du bei 2 Jobcenter angemeldet ?liest sich so.Die Nachzahlung ist ja Lohnersatz ,Es ist möglich das Es angerechnet wird.Das kannDir nur der Sachbearbeiter sagen,der den ganzen Fall beurteilen kann.

  • Antwort von FrommerPinguin 24.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ja, das wird als Einkommen angerechnet und Du musst erhaltene Leistungen anteilmäßig zurückzahlen.

  • Antwort von chaosuli 24.02.2012

    ich verstehe nicht ganz, du sollst an das job-center zurückzahlen, obwohl Du eine Sperre hattest? was habe ich falsch gelesen ?

  • Antwort von Denkverbot 24.02.2012

    da sie mir die Nachzahlung als Einkommen anrechnen

    Das ist völlig korrekt, es ist ja schließlich Dein Einkommen.

    Der deutsche Sozialstaat ist keine dicke Kuh, die man nach Belieben melken kann.

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