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Arbeitslosengeld/ hartz 4...wie geht es weiter wenn man kündigt?

Frage von windsurfgirl windsurfgirl

wer kann mir helfen...?

wenn ich selber kündige- aus welchem grund auch immer...bekomme ich dann arbeitslosengeld oder heißt das hartz 4?

wie berechnet sich dieses? und wird das einkommen meines mannes berücksichtigt?

danke im vorraus!mfg

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Antworten (7)

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    Antwort von puzzi56 puzzi56

    wenn Du selbst kündigst bekommst Du erst einmal 3 Monate Sperre vom Arbeitsamt....also nix.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Ob du Arbeitslosengeld (oder Alg1) erhältst, hängt zunächst davon ab, ob du die Anspruchsvoraussetzungen (Anwartschaftszeit ...) erfüllst.
    Die zweite Frage ist, ob ein Grund für eine Sperzzeit vorliegt. Eigenkündigung bedeutet in der Regel 12 Wochen Sperrzeit, solange kein wichtiger Grund für die Kündigung vorlag.
    Sperrzeit im Alg1 bedeutet meistens - nicht immer - Sanktion im Alg2 auf die Regelleistung; und zwar i.d.R. 30 % (ist allerdings abhängig von weiteren Faktoren).
    Für deinen Alg1-Anspruch ist das Einkommen deines Mannes bedeutungslos, im Alg2 wird es berücksichtigt, wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
    Fazit: Es kann sein, dass du Alg1-Anspruch hast, es kann sein, dass du eine Sperrzeit erhältst und es kann sein, das du Alg2-Anspruch mit oder ohne Sanktion hast oder es kann sein, dass alles ganz anders kommt. Gibt zahlreiche Möglichkeiten; ohne gnauere Information lässt sich keine abschließende Aussage treffen.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du jetzt versicherungspflichtig beschäftigt bist (mindestens 12 Monate) hättest du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn du dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wenn du allerdings selbst kündigst, führst du deine Arbeitslosigkeit fahrlässig selbst herbei, dann bekommst du die ersten 12 Wochen gar nichts.

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    Antwort von francis1505 francis1505

    Arbeitslosengeld II = Hartz IV

    Ob du Anspruch auf ALG I nach einer eigenen Kündigung hast, weiß ich nicht. Auf alle Fälle bist du aber 3 Monate gesperrt. Das ist sogar dann der Fall, wenn dein Zeitvertrag nicht verlängert wird und du nicht rechtzeitig einen Antrag stellst.

    Ein dreifaches Hoch auf den Sozialstaat Deutschland!

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Wessen Zeitvertrag ausläuft und sich dann nicht rechtzeitig meldet ist schließlich selbst schuld. Auf den Kalender kann wohl jeder schauen. Und wo das Arbeitsamt ist, sollte derjenige ebenfalls wissen.

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Wer keinen Antrag stellt, bekommt kein Geld, das ist doch logisch und kein Mangel des Sozialstaats.

    Kommentar von Orchidee1 Orchidee1Orchidee1

    Entschuldige mal - Du weißt, dass diese Leistungen alle von Steuerzahlern gezahlt werden?

    In anderen Ländern gibt es nichts.

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    Antwort von windsurfgirl windsurfgirl

    was ist wenn der arbeitsgeber mich kündigt?

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Kommt darauf an:
    Fristlose Kündigung bedeutet zunächst Sperrzeit und/oder Sanktion; "normale" fristgerechte Kündigung muss von der AGENTUR/ARGE akzeptiert werden

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Achtung! Auch eine Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (Aufhebungsvertrag) führt zur Sperre.

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Es kommt auf das Verschulden an: Wenn Dein Verhalten die Ursache für die Kündigung ist, gibt es eine Sperrzeit. Die Arbeitsagentur / Arge wird deshalb den Arbeitgeber befragen.

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    Antwort von angie760 angie760

    Wenn Du selbst kündigst, so erhältst Du erst mal eine dreimonatige Sperre. Was Du dann nach der Sperre erhältst, kann ich Dir leider nicht sagen.

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    Antwort von doris11 doris11

    bei uns in Ö,ist man einen MOnat gesperrt wenn man selbst kündigt,....könnte sein das es bei euch auch so ist...

    Kommentar von angie760 angie760angie760

    Bei uns gibt es eine dreimonatige Sperre.

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