wer kann mir helfen...?
wenn ich selber kündige- aus welchem grund auch immer...bekomme ich dann arbeitslosengeld oder heißt das hartz 4?
wie berechnet sich dieses? und wird das einkommen meines mannes berücksichtigt?
danke im vorraus!mfg
wer kann mir helfen...?
wenn ich selber kündige- aus welchem grund auch immer...bekomme ich dann arbeitslosengeld oder heißt das hartz 4?
wie berechnet sich dieses? und wird das einkommen meines mannes berücksichtigt?
danke im vorraus!mfg
wenn Du selbst kündigst bekommst Du erst einmal 3 Monate Sperre vom Arbeitsamt....also nix.
Ob du Arbeitslosengeld (oder Alg1) erhältst, hängt zunächst davon ab, ob du die Anspruchsvoraussetzungen (Anwartschaftszeit ...) erfüllst.
Die zweite Frage ist, ob ein Grund für eine Sperzzeit vorliegt. Eigenkündigung bedeutet in der Regel 12 Wochen Sperrzeit, solange kein wichtiger Grund für die Kündigung vorlag.
Sperrzeit im Alg1 bedeutet meistens - nicht immer - Sanktion im Alg2 auf die Regelleistung; und zwar i.d.R. 30 % (ist allerdings abhängig von weiteren Faktoren).
Für deinen Alg1-Anspruch ist das Einkommen deines Mannes bedeutungslos, im Alg2 wird es berücksichtigt, wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
Fazit: Es kann sein, dass du Alg1-Anspruch hast, es kann sein, dass du eine Sperrzeit erhältst und es kann sein, das du Alg2-Anspruch mit oder ohne Sanktion hast oder es kann sein, dass alles ganz anders kommt. Gibt zahlreiche Möglichkeiten; ohne gnauere Information lässt sich keine abschließende Aussage treffen.
Wenn du jetzt versicherungspflichtig beschäftigt bist (mindestens 12 Monate) hättest du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn du dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wenn du allerdings selbst kündigst, führst du deine Arbeitslosigkeit fahrlässig selbst herbei, dann bekommst du die ersten 12 Wochen gar nichts.
Arbeitslosengeld II = Hartz IV
Ob du Anspruch auf ALG I nach einer eigenen Kündigung hast, weiß ich nicht. Auf alle Fälle bist du aber 3 Monate gesperrt. Das ist sogar dann der Fall, wenn dein Zeitvertrag nicht verlängert wird und du nicht rechtzeitig einen Antrag stellst.
Ein dreifaches Hoch auf den Sozialstaat Deutschland!
Wer keinen Antrag stellt, bekommt kein Geld, das ist doch logisch und kein Mangel des Sozialstaats.
Entschuldige mal - Du weißt, dass diese Leistungen alle von Steuerzahlern gezahlt werden?
In anderen Ländern gibt es nichts.
was ist wenn der arbeitsgeber mich kündigt?
Kommt darauf an:
Fristlose Kündigung bedeutet zunächst Sperrzeit und/oder Sanktion; "normale" fristgerechte Kündigung muss von der AGENTUR/ARGE akzeptiert werden
Achtung! Auch eine Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (Aufhebungsvertrag) führt zur Sperre.
Es kommt auf das Verschulden an: Wenn Dein Verhalten die Ursache für die Kündigung ist, gibt es eine Sperrzeit. Die Arbeitsagentur / Arge wird deshalb den Arbeitgeber befragen.
Wenn Du selbst kündigst, so erhältst Du erst mal eine dreimonatige Sperre. Was Du dann nach der Sperre erhältst, kann ich Dir leider nicht sagen.
bei uns in Ö,ist man einen MOnat gesperrt wenn man selbst kündigt,....könnte sein das es bei euch auch so ist...
Bei uns gibt es eine dreimonatige Sperre.
Wessen Zeitvertrag ausläuft und sich dann nicht rechtzeitig meldet ist schließlich selbst schuld. Auf den Kalender kann wohl jeder schauen. Und wo das Arbeitsamt ist, sollte derjenige ebenfalls wissen.