1

Arbeitslosengeld gestrichen

Frage von Witch2002 Witch2002

Hallo,

ich habe heute einen Brief vom Arbeitsamt bekommen, der mich echt von den Socken gehauen hat. Sie streichen mir einfach mal so das Arbeitslosengeld. Das erfahre ich 4 Tage, bevor sie mir das Geld hätten zukommen lassen müssen.

Vorgeschichte gibt es folgende... Ich bin seit einiger Zeit wegen meinen Nieren Krankgeschrieben. Die ganze Zeit kam nix vom Arbeitsamt...Dann habe ich 3 Zähne gezogen bekommen und war etwa 5 Wochen krankgeschrieben, da die Entzündung nicht weg ging und ich deswegen ziemlich starke Schmerzmittel genommen habe. Ich sollte für genau den Zeitraum, den ich wegen dem Zahnziehen zu Hause war auf einmal Bewerbungsbemühungen abgeben... Trotz Krankmeldungen...!!! Dafür sperrten sie mir dann 2 Wochen das Arbeitslosengeld... Dagegen habe ich schon Widerspruch eingelegt.

Nun kam heut der Hammer, dass sie es mir ganz sperren, da ich über der Sperrzeit hinaus ja noch krankgeschrieben war...

Dürfen die das? Und wohin kann ich mich da mal wenden... Grade jetzt vor Silvester... Ich bekomme nur das Arbeitslosengeld, das heisst ich hab jetzt nichts... Und hab ja trotzdem meine Rechnung zu bezahlen...

Lg

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 1
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von DerHans DerHans

    Was schreiben die denn genau? Kann es sein dass du länger als 6 Wochen "krank geschrieben" bist? Dann musst du schnellstens zu deiner Krankenkasse wegen Krankengeld. Die können evtl auch einen Vorschuss zahlen. Hartnäckig bleiben. Sonst musst du doch zum Sozialamt und bekommst einen Gutschein für Lebensmittel. Das geht natürlich nur während der normealen Bürozeiten. Also hurtig morgen sum 8.00 Uhr da sein

  • 0
    Antwort von Witch2002 Witch2002

    Ich habe nun mal nachgerechnet, ich war definitiv nur 5 Wochen krank geschrieben. _Und zwar wegen zwei verschiedener Sachen...Wobei eine über den gesamten Zeitraum geht...

  • 0
    Antwort von Witch2002 Witch2002

    Hallo,

    also in dem Brief steht folgendes.

    Die Entscheidung über die Bewilligung von arbeitslosengeld wird ab 15.12.2009 ganz aufgehoben.

    In der Zeit von 1.12.09 bis 14.12.09 ist eine Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen eingetreten. Da Sie über die Sperrzeitende hinweg arbeitsunfähig sind, kann ab dem 15.12.09 keine Leistungsfortzahlung im Sinne des § 126 SGB III mehr gewährt werden. Die Leistungen sind ab diesem Zeitpunkt aufzuheben.

    Sobald Sie wieder arbeitsfähig sind, ist eine erneute persönliche Arbeitslosmeldung erforderlich.

    Bei der Bewilligung handelt es sich um eine Werwaltungsakt mit Dauerwirkung. Da in Ihren tatsächlcihen bzw. in den rechtlichen Verhältnissen eine Änderung eingetreten ist, muss die Bewilligungsentscheidung ab 15.12.09 aufgehoben werden (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch- SGB X)

  • 0
    Antwort von Witch2002 Witch2002

    Hey,

    also mir wird das leider auch nicht wirklich klar, warum das nun so ist...vorallem weil es wie gesagt nun so kurz vor Ende des Monats ist...

    @Ozan96

    deinen Beitrag verstehe ich mal gar net....

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nutze zum Antworten auf die user-Beiträge bitte die Funktionen [Antwort kommentieren] bzw. [Kommentar kommentieren], sonst sieht der Antworter in seiner Antwortliste dein feedback nicht und das dürfte nicht in deinem Interesse sein.

  • 0
    Antwort von bitmap bitmap

    So ganz klar wird nicht, ob der Bescheid mit der kompletten Sperrung nun die Reaktion auf den vorherigen Widerspruch ist. Wenn ja, müsstest du dann klagen. Wenn nicht, dann auch dagegen wieder Widerspruch einlegen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Zitat: ''also mir wird das leider auch nicht wirklich klar, warum das nun so ist..''

    • Mir auch nicht, da ich nicht sehe, was auf dem Bescheid steht.
  • 0
    Antwort von Ozan96 Ozan96

    ja sie dürfen das aus finanzielle Problemen

    abgemacht:1345.- änderung:1285.-

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Irgendwie ist deine Antwort unverständlich.

    Kommentar von Witch2002 Witch2002

    Ups also das oben sollte hier runter...verwirrt bin...

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.