Guten Abend, ich hab mal wieder eine Frage an Euch und hoffe es kann mir jemand helfen. Ich habe bis Februar 2007 ALG I bekommen, danach wurde ich krank. Ich befinde mich derzeit im Krankengeldbezug. Während der Zeit habe ich einen Rentenantrag gestellr und dieser wurde nach Widerspruch abgelehnt. Im August 2008 werde ich ausgesteuert. Das bedeutet ich gehe pleite. Wenn ich mich jetzt oder nach Aussteuerung arbeitslos melde wieviel Anspruch (zeitlich gesehen) habe ich dann. Aus der letzten ALG I Zeit habe ich noch einen Restanspruch von 4 Wochen. Ich habe mich jetzt beim AA gemeldet und die schicken mir jetzt erst mal die Unterlagen. Das AA sagte mir ich hätte 1 Jahr Anspruch. Stim
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Quelle: google
Krank während der Arbeitslosigkeit - Was habe ich zu beachten?
Wird der Arbeitslose während der Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig krank, sind die Pflichten des Arbeitslosen ähnlich wie bei einem Arbeitnehmer in einer Beschäftigung. Die Krankenscheine müssen innerhalb von 3 Tagen an die Agenturen für Arbeit geschickt werden. Das Arbeitslosengeld wird für 6 Wochen weiter gezahlt. Nach Ablauf der 6 Wochen wird die Leistung mit dem Hinweis einen Antrag auf Krankengeld zustellen aufgehoben. Gleichzeitig wird die Krankenkasse über die Beendigung der Leistungsfortzahlung in Kenntnis gesetzt. Wenn die Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeldbezug beendet ist, muss eine erneute Arbeitslosmeldung und Antragstellung durch den Arbeitslosen bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Wichtig ist, dass die Antragstellung spätestens am ersten Tag nach dem Krankengeldbezug stattfindet.
Häufig besteht die Auffassung, dass sich der Arbeitslosengeldanspruch bei einer Arbeitsunfähigkeit automatisch verlängert.
Innerhalb der Leistungsfortzahlung für 6 Wochen, verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht.
Ein Arbeitslosengeldanspruch mindert sich für jeden Tag an dem Arbeitslosengeld bezogen wurde. Erst mit dem Wegfall der Leistungsfortzahlung nach 6 Wochen, wird der Leistungsbezug unterbrochen. Ab diesem Tag besteht Anspruch auf Krankengeld.
Der verbleibende Restanspruch kann nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeldbezug und erneuter Arbeitslosmeldung wieder in Anspruch genommen werden.
Das ist leider nicht die Antwort auf meine Frage, Der Ablauf ist mir bekannt, ich wollte wissen ob durch Krankengeld ein neuer Anspruch auf ALG I besteht. Und wenn wie lange. Es werden schließlich während des KG bezuges Beiträge geleistet und es besteht weiter eine versicherungspflicht. Bei KG handelt es sich schließlich um eine Entgeldersatzleistung aber danke trotzdem und frohe Pfingsten.