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Arbeitslosengeld beziehen und krank geschrieben sein

gefragt von Zorro81 am 04.11.2009 um 12:20 Uhr

Bin seit 4 Wochen krank geschrieben und beziehe Arbeitslosengeld, werde aber noch länger krank sein durch eine OP. Bekommt man nach 6 Wochen Krankengeld und bezieht sich die Berechnung des Krankengeldes vom Arbeitslosengeld(70%), wird die Zeit des Krankengeldes nach Beendigung der Krankheit ans Arbeitslosengeld hinten dran gehängt, ufstockung der Zeit)da ich momentan dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe??????????? Wo kann man das nachlesen??

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Arbeitslosengeld x 725 Krankengeld x 312

Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 4. November 2009 12:22
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Ich verstehe nicht, wofür man einen KS braucht, wenn man eh arbeislos ist - ausser wenn man im KH liegt und keinen Anruf evtl. von der ARGE wegen eines Stellenangebots was weiss ich - entgegen nehmen kann. Was soll der Mist denn?

Kommentar von 4c759d268709da70b2c8c14262fd573bsmallCristinchen am 4. November 2009 12:23

Er steht für eine Vermittlung nicht zu verfügung.Deswegen

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 4. November 2009 12:27

Ja aber doch nur, wenn er während der ganzen Zeit bettlägerig ist oder?

Kommentar von Fe01a0e1a73c41738cb400b789d7b67esmallPeterTheodor am 4. November 2009 12:28

Seltsame Antwort, steht doch zur Vermittlung nicht zur Verfügung. Brauch den Krankenschein also

Kommentar von ingridshaus am 4. November 2009 12:29

Arbeitsagentur ist Arbeitgeber > ganz wichtig krank melden > Krankenschein > 6 Wochen Lohnfortzahlung > Krankengeld

Kommentar von 4c759d268709da70b2c8c14262fd573bsmallCristinchen am 4. November 2009 12:31

Genau soooo...

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 4. November 2009 12:29

Wenn man z. B. eine starke Erkältung hat, ist man ja wohl dennoch noch in der Lage sich irgendwo vorzustellen oder eine Bewerbung aufzusetzen oder etwa nicht? Ins Internet geht er/sie ja auch und schreibt. Wenn er / sie die OP bekommt - während dieser Zeit reicht doch der KS oder etwa nicht? Weil da kann er/sie ja nichts von alldem tun während der Zeit


anonym
beantwortet von ingridshaus am 4. November 2009 12:25
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  1. Ich kann Dir soviel sagen, dass die Arbeitsagentur wie Dein Arbeitgeber fungiert, sprich Du bekommst jetzt 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach von der Krankenkasse weiter Krankengeld.

  2. de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld


Cristinchen
beantwortet von Cristinchen am 4. November 2009 12:21
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Beim Arbeitsamt anrufen!Klären Dich auf.


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