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Arbeitslosengeld??? Bekommt man es auch wenn man sich in der Probezeit entschließt zu gehen??? Und bekommt

gefragt von angel000angel000 am 03.10.2007 um 19:39 Uhr

man es, wenn man die Probezeit nicht besteht??????


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 3. Oktober 2007 19:41
3x
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eine Eigenkündigung zieht grundsätzlich eine Sperrfrist von 3 Monaten nach sich, was sich auf alle Leistungen bezieht..

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 3. Oktober 2007 19:42

Probezeit!

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 3. Oktober 2007 19:43

und wenn man gehen muss vom jeweilign Arbeitgeber aus?

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 3. Oktober 2007 19:46

Dann gibt es keine Sperrzeit. Dann kommt es darauf an, ob du schon genügend Zeit gearbeitet hast, um überhaupt ALG 1 zu bekommen.

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 3. Oktober 2007 19:49

ja bin schon gross und war nich nie arbeitslos, daher denke ich, das ich anspruch auf GELD HÄTTE WENN ICH ARBEITSLOS SEIN WÜRDE: DANKE FÜR DEINE ANTWORT

Kommentar von Simple_avatar4smallclou66 am 3. Oktober 2007 19:54

aus deiner Frage kann man deine Arbeitsdauer nicht entnehmen --> sorry

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 3. Oktober 2007 19:55

Wenn ich von Probezeit rede, dann wird es wohl nicht länger als 6 Monate sein, da die Probezeit oftmals 6 Monate beträgt, oder?

Kommentar von Simple_avatar4smallclou66 am 3. Oktober 2007 19:59

Wenn du länger als 18 Monate am Stück beschäftigt warst (egal ob bei verschiedenen Firmen warst) hast du Anspruch auf Alo-Geld.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. Oktober 2007 20:00

§ 123 Anwartschaftszeit

Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit erloschen ist, dienen nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit.


SandraBerlin
beantwortet von SandraBerlin am 3. Oktober 2007 19:49
3x
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Liest sich für mich, wie komme ich da wieder weg ohne Sress aber weiter Geld vom Amt zu kriegen! Sorry. Wenn Du gehst, wirst Du warscheinlich gesperrt, da Du möglichst jeden Job annehmen solltest um dein Leben selbst zu finanzieren und nicht dem Amt auf der Tasche liegst. Wenn man gegangen wird/ rausfliegt ist das was anderes.

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 3. Oktober 2007 19:51

Lies bitte meine Antworten, dann weiss du das ich noch nie arbeitslos war und noch nie geld von Vaterstaat bezogen habe. ist auch nicht meine Art

Kommentar von Da90f58b80db77d5c1ea7420cd7cbd0asmallSandraBerlin am 3. Oktober 2007 19:55

Ich sagte auch nur das sich deine Frage oben für mich so anhört!

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 3. Oktober 2007 20:00

ja ist ja auch ok...............Aber meine nächste Frage könnte ich eigentlich schon stellen aus fast den ganzen Antworten hier . Und die wäre. Haben hier alle was gegen arbeitslose, obwohl die Hälfte aller hier im Netz von Vater Staat lebt. Sorry, aber aber diese angewiederten antworten .......ich kanns nicht ab, den nicht jeder kann was für seine arbeitslosigkeit


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 3. Oktober 2007 19:40
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Wenn man selbst kündigt gibt es ein Sperre und das ist richtig so.

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 3. Oktober 2007 19:41

Probezeit!!!!!! Dafür ist sie doch da um zu sehen ob es einem liegt oder nicht, oder nicht??!!

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 3. Oktober 2007 19:44

bezieht sich auf meine Frage von gestern, les mal bitte

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. Oktober 2007 19:54

Egal ob Probezeit oder nicht. Bei Eigenkündigung ohne akzeptablen Grund (siehe Zumutbarkeitsregelungen im § 121 SGB III) gibts ne Sperre (von 12 Wochen, nicht von 3 Monaten).

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 3. Oktober 2007 19:57

Unterforderung. Akzeptabler Grund???

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. Oktober 2007 19:58

Nö.

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 3. Oktober 2007 20:02

Überqualifikation??????????? Wo kann ich es nachlesen, wenn du mir nur so knapp antwortest

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. Oktober 2007 20:10

Die Grundlage hab ich bereits genannt. § 121 SGB III. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 3. Oktober 2007 20:13

danke

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 3. Oktober 2007 20:04

@angel000: Wenn Du so wahnsinnig unterfordert bist, dann kümmere Dich parallel um einen neuen Job. Dann stellt sich die Frage mit dem Arbeitslosengeld nicht. Andernfalls stellt sich mir die Frage, ob Du wegen Unterforderung kündigst und dann durch Arbeitslosigkeit noch mehr unterfordert bist und gleichzeitig dem Staat auf der Tasche liegst. Das wäre ja echt die Krönung.

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 3. Oktober 2007 20:06

Ja, es gib auch Menschen die was können......... Auch mehr als sie sollen. Ob du es glaubst oder nicht... will hier ernste ratschläge und keine dummen Sprüche

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 3. Oktober 2007 20:18

Sorry, was hat jemand drauf, der lieber dem Staat auf der Tasche liegt, als "unterfordert" zu sein. Wenn Du keinen Job hast, dürftest Du mehr unterfordert sein, als wenn Du einen Job hast, in dem Du Dich unterfordert fühlst. Ich gehe noch nicht mal darauf ein, dass Du den Job offensichtlich gerade mal ein paar Tage hast. Wenig Arbeit durch keine zu ersetzen und sich dafür vom Staat bezahlen lassen - das muss wirklich ein Mensch sein, "der was kann". lach Wenn man arbeitsscheu ist, findet man immer eine Ausrede. MAch Dich doch selbständig, wenn Du zu höherem berufen bist. Da kannst Du Dich fordern wie Du willst ...

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 3. Oktober 2007 20:23

kai da hast du vielleicht recht. Aber wenn du meine frage von gesten gelesen hats, davon gehe ich jetzt mal aus, da und hier steht nicht drinne, das ich gehe will oder muss. es sind nur Fragen aus reinem Interesse. Und deine bescheuerte Ironie kannst du dir sparen! Wenn du frustriert zu hause sitzt und keine Arbeit findest, kann ich nichts zu. Davon gehe ich jetzt einfach mal aus bei deiner Frustration in der Antwort

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 3. Oktober 2007 21:42

Mein Kommentar behauptet auch mit keinem Wort, dass Du "etwas musst". Im Interpretieren hast Du offenbar deutliche Schwächen. Wo liest Du bei meinem Kommentar Frustration heraus? Mach Dir keine Sorgen um meine Wenigkeit. Ich bin alles andere als unterfordert, meine Unternehmen laufen sehr gut ...


anonym
beantwortet von Pentadrake am 4. Oktober 2007 13:42
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ganz klar bekommst du kein geld wenn du von dir aus den Job fallen laesst, mag der grund noch so triftig sein, die probe zeit ist natuerlich da um die eignung festzustellen, gefällt der arbeitnehmer/geber. sollte der job nichts sein kannst du ihn natürlich während der probezeit aufgeben dann bekommst du eine Sperre. Der Leitsatz hierfür lautet lieber einen schlechten Job als garkeinen, so sieht es zumindest das Amt.




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