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Arbeitslosengeld??? Bekommt man es auch wenn man sich in der Probezeit entschließt zu gehen??? Und bekommt

Frage von angel000 angel000

man es, wenn man die Probezeit nicht besteht??????

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Antworten (4)

  • 3
    Antwort von SandraBerlin SandraBerlin

    Liest sich für mich, wie komme ich da wieder weg ohne Sress aber weiter Geld vom Amt zu kriegen! Sorry. Wenn Du gehst, wirst Du warscheinlich gesperrt, da Du möglichst jeden Job annehmen solltest um dein Leben selbst zu finanzieren und nicht dem Amt auf der Tasche liegst. Wenn man gegangen wird/ rausfliegt ist das was anderes.

    Kommentar von angel000 angel000angel000

    Lies bitte meine Antworten, dann weiss du das ich noch nie arbeitslos war und noch nie geld von Vaterstaat bezogen habe. ist auch nicht meine Art

    Kommentar von SandraBerlin SandraBerlinSandraBerlin

    Ich sagte auch nur das sich deine Frage oben für mich so anhört!

    Kommentar von angel000 angel000angel000

    ja ist ja auch ok...............Aber meine nächste Frage könnte ich eigentlich schon stellen aus fast den ganzen Antworten hier . Und die wäre. Haben hier alle was gegen arbeitslose, obwohl die Hälfte aller hier im Netz von Vater Staat lebt. Sorry, aber aber diese angewiederten antworten .......ich kanns nicht ab, den nicht jeder kann was für seine arbeitslosigkeit

  • 3
    Antwort von andreas48 andreas48

    eine Eigenkündigung zieht grundsätzlich eine Sperrfrist von 3 Monaten nach sich, was sich auf alle Leistungen bezieht..

    Kommentar von angel000 angel000angel000

    Probezeit!

    Kommentar von angel000 angel000angel000

    und wenn man gehen muss vom jeweilign Arbeitgeber aus?

    Kommentar von Niklaus NiklausNiklaus

    Dann gibt es keine Sperrzeit. Dann kommt es darauf an, ob du schon genügend Zeit gearbeitet hast, um überhaupt ALG 1 zu bekommen.

    Kommentar von angel000 angel000angel000

    ja bin schon gross und war nich nie arbeitslos, daher denke ich, das ich anspruch auf GELD HÄTTE WENN ICH ARBEITSLOS SEIN WÜRDE: DANKE FÜR DEINE ANTWORT

    Kommentar von clou66 clou66clou66

    aus deiner Frage kann man deine Arbeitsdauer nicht entnehmen --> sorry

    Kommentar von angel000 angel000angel000

    Wenn ich von Probezeit rede, dann wird es wohl nicht länger als 6 Monate sein, da die Probezeit oftmals 6 Monate beträgt, oder?

    Kommentar von clou66 clou66clou66

    Wenn du länger als 18 Monate am Stück beschäftigt warst (egal ob bei verschiedenen Firmen warst) hast du Anspruch auf Alo-Geld.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    § 123 Anwartschaftszeit

    Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit erloschen ist, dienen nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit.

  • 2
    Antwort von Niklaus Niklaus

    Wenn man selbst kündigt gibt es ein Sperre und das ist richtig so.

    Kommentar von angel000 angel000angel000

    Probezeit!!!!!! Dafür ist sie doch da um zu sehen ob es einem liegt oder nicht, oder nicht??!!

    Kommentar von angel000 angel000angel000

    bezieht sich auf meine Frage von gestern, les mal bitte

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Egal ob Probezeit oder nicht. Bei Eigenkündigung ohne akzeptablen Grund (siehe Zumutbarkeitsregelungen im § 121 SGB III) gibts ne Sperre (von 12 Wochen, nicht von 3 Monaten).

    Kommentar von angel000 angel000angel000

    Unterforderung. Akzeptabler Grund???

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nö.

    Kommentar von angel000 angel000angel000

    Überqualifikation??????????? Wo kann ich es nachlesen, wenn du mir nur so knapp antwortest

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Die Grundlage hab ich bereits genannt. § 121 SGB III. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html

    Kommentar von angel000 angel000angel000

    danke

    Kommentar von dock69 dock69dock69

    @angel000: Wenn Du so wahnsinnig unterfordert bist, dann kümmere Dich parallel um einen neuen Job. Dann stellt sich die Frage mit dem Arbeitslosengeld nicht. Andernfalls stellt sich mir die Frage, ob Du wegen Unterforderung kündigst und dann durch Arbeitslosigkeit noch mehr unterfordert bist und gleichzeitig dem Staat auf der Tasche liegst. Das wäre ja echt die Krönung.

    Kommentar von angel000 angel000angel000

    Ja, es gib auch Menschen die was können......... Auch mehr als sie sollen. Ob du es glaubst oder nicht... will hier ernste ratschläge und keine dummen Sprüche

    Kommentar von dock69 dock69dock69

    Sorry, was hat jemand drauf, der lieber dem Staat auf der Tasche liegt, als "unterfordert" zu sein. Wenn Du keinen Job hast, dürftest Du mehr unterfordert sein, als wenn Du einen Job hast, in dem Du Dich unterfordert fühlst. Ich gehe noch nicht mal darauf ein, dass Du den Job offensichtlich gerade mal ein paar Tage hast. Wenig Arbeit durch keine zu ersetzen und sich dafür vom Staat bezahlen lassen - das muss wirklich ein Mensch sein, "der was kann". lach Wenn man arbeitsscheu ist, findet man immer eine Ausrede. MAch Dich doch selbständig, wenn Du zu höherem berufen bist. Da kannst Du Dich fordern wie Du willst ...

    Kommentar von angel000 angel000angel000

    kai da hast du vielleicht recht. Aber wenn du meine frage von gesten gelesen hats, davon gehe ich jetzt mal aus, da und hier steht nicht drinne, das ich gehe will oder muss. es sind nur Fragen aus reinem Interesse. Und deine bescheuerte Ironie kannst du dir sparen! Wenn du frustriert zu hause sitzt und keine Arbeit findest, kann ich nichts zu. Davon gehe ich jetzt einfach mal aus bei deiner Frustration in der Antwort

    Kommentar von dock69 dock69dock69

    Mein Kommentar behauptet auch mit keinem Wort, dass Du "etwas musst". Im Interpretieren hast Du offenbar deutliche Schwächen. Wo liest Du bei meinem Kommentar Frustration heraus? Mach Dir keine Sorgen um meine Wenigkeit. Ich bin alles andere als unterfordert, meine Unternehmen laufen sehr gut ...

  • 1
    Antwort von Pentadrake Pentadrake

    ganz klar bekommst du kein geld wenn du von dir aus den Job fallen laesst, mag der grund noch so triftig sein, die probe zeit ist natuerlich da um die eignung festzustellen, gefällt der arbeitnehmer/geber. sollte der job nichts sein kannst du ihn natürlich während der probezeit aufgeben dann bekommst du eine Sperre. Der Leitsatz hierfür lautet lieber einen schlechten Job als garkeinen, so sieht es zumindest das Amt.

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