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Arbeitslosengeld beim zusammenwohnen?

Frage von valerieee valerieee

Hallo liebe gutefrage Nutzer,

ich wollte mal wissen wie das mit dem Arbeitslosengeld abläuft! Also mein freund und ich wollen nach meiner ausbildung zusammenziehen ( vorraussichtliches ende ist juni/juli 2010) nur müsste ich mich ja vorher ummelden da er in niedersachsen wohnt! Meine frage ist jetzt wie das ist wenn ich arbeitslos werde und mit ihm zusammenziehe.. muss er dann für mich aufkommen weil er ja einen job hat oder bekomme ich trotzdem geld?

Danke für die Hilfe im voraus!

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von FotoSanta FotoSanta

    klar bekommst du geld. nach deiner ausbildung hast du 12 monate lang anspriuch auf arbeitslosengeld1... nach den 12 monaten solltest du hoffentlich eine arbeut gefunden haben. denn dann greift hartz 4.. und da wird das einkommen deines freundes dann als unterhaltsverpflichtend angesehen.

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    Antwort von schlawiner2430 schlawiner2430

    Nach Ende der Ausbildung hast du keinen Anspruch auf ALG 1 da du ja nicht gearbeitet hast, sondern in Ausbildung warst.. Dir bleibt dann nur Hartz IV. Und dort wird das Einkommen einer Lebensgemeinschaft zusammen berechnet. Also gründest du am besten eine WG. Noch besser wäre es wenn du dir eine Arbeitsstelle nach der Ausbildung suchst. Sollte dich dein Ausbildungsbetrieb übernehmen, ist es besser nicht umzuziehen und das Jobangebot anzunehmen. Während du dann eine feste Stelle hast, kannst du dir eine neue Stelle suchen. Aber erst kündigen, wenn du eine neue Arbeit hast.

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Bei Arbeitslosengeld 1 ist da noch gar keine "Gefahr" - aber ich tippe mal darauf, dass Du sehr wenig Stütze bekommen würdest, weil Du nur ein Lehrlingsgehalt hattest. Sieh nicht so schwarz - bewerbe Dich jetzt schon vorsichtshalber tüchtig, falls Du nicht übernommen wirst. Viel Glück, dass Du Deinen Arbeitsplatz behälst

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    Antwort von miboki miboki

    Wenn Du die Anwartschaft für Arbeitslosengeld erfüllst, bekommst Du es auch. Nur bei Hartz 4 wird das Einkommen Deines Freundes angerechnet.

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