Arbeitslosengeld bei Umzug mit Mann?

3 Antworten

Du hast das recht auf freie Wohnungswahl. Ein Umzug kann dir nicht verwehrt werden.

Allerdings ist es nicht das Problem des Amtes, wenn du deswegen die Arbeit kündigst.

Es gilt, wer selber kündigt oder die Kündigung fahrlässig verursacht bekommt eine 3 Monatige ALG sperre.

Du mußt also Vorsorgen und Gelder auf deiner hohen Kante haben um 3 Monate ohne Amt zu überleben, wenn du nicht gleich was neues finden solltest.

Danke, na ja ist ja wohl klar dass jeder Mensch der arbeitet 3 Monate auch ohne ALG ueberlebt. LOL das waehre ja schade wenn mann garnix spart aber immer arbeitet. Also ja das geht klar-zumindest ein paar Jahre (es wird sich hoffentlich vorher Arbeit finden denn ich mag nicht im Haus sitzen) ABER ich habe mehrmals volgendes gelesen:

rbeitslosengeld Anspruch: Ausnahmen von der Sperrzeit

Wenn Sie sich

 

beruflich verändern oder verbessern

 

wollen, Sie also nach der möglichen Sperrzeit nachweislich ein neues Beschäftigungsverhältnis eingehen werden oder wenigstens die Aussicht auf eine neue Stelle haben.Wenn Sie mit Ihrem

 

Ehepartner zusammenziehen

 

oder gemeinsam in eine andere Stadt umziehen wollen.Wenn Sie mit Ihrem Partn

NUN? naja muss wohl mal mit den Leuten reden :)

Kommentar zur Antwort : Das stimmt nicht --> Zuzug zum Ehepartner. Da wird keine Sperrzeit verhängt.

In Deinem Fall wird keine Sperrzeit eintreten. Du hast das weiter oben ganz richtig erfasst ; es handelt sich um einen Zuzug zum Ehepartner ; eine Familienzusammenführung quasi. Da gibt es bei Kündigung keine Konsequenzen bei der Agentur für Arbeit.

Findest du in der neuen Stadt  nichts?  Es gibt verschiedene Hilfen  für eure Situation. Sprich mit der Agentur.