war vom 1.7.08 bis 7.7.08 arbeitslos und ab 8.7.08 bei einer zeitarbeitsfirma. diese hat mich jetzt bis zum 15.10.08 gekündigt,weil ich krank war,hatte einen vertrag bis dez.08,also 6 monate probezeit.bekomm ich da jetzt arbeitslosengeld?
arbeitslosengeld bei kündigung
Antworten (3)
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1Antwort von
moon73moon73
Wenn du die Anwartschaftszeit erfüllst, eventuell durch frühere Beschäftigungen, dann ja.
Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit, der so genannten Rahmenfrist, mindestens zwölf Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, gegebenenfalls Krankengeldbezug und andere) gestanden haben.
Quelle: Arbeitsagentur
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sunny79 ich habe zuvor 3 jahre gearbeitet
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0Antwort von
Arwen45Arwen45
Für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld musst Du grob gesagt ein Jahr versicherungspflichtig gearbeitet haben.
Kommentar von
sunny79 ich habe zuvor 2,5 jahre gearbeitet ohne arbeitslos gewesen zu sein
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Liebe/r sunny79,
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Viele Grüße
Ben vom gutefrage.net-Support