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Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung? Wenn man angestellt war u. noch weiter selbstständig ist?

Frage von spillio spillio

Hallo! Hat jemand, der sich über 3 Jahre in einem Angestelltenverhältnis befand UND während dieser Zeit auch nebenberuflich selbstständig tätig war (kein Kleingewerbe, sondern Einzelunternehmer), Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn er 1. selbst kündigt 2. die nebenberufliche selbsständige Tätigkeit weiterführen will? Muss er das Gewerbe abmelden um Arbeitslosengeld 1 zu bekommen, oder reicht für den Anspruch auf das Geld der Fakt, dass das Angestelltenverhältnis länger als 3 jahre andauerte und der "Arbeitslose", trotz gewerblicher Neben-Tätigkeit, dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung steht? Was muss er beachten bei einem Antrag und ist der "Arbeitslose" über das Arbeitsamt krankenversichert (wenn ja, ist die Familie mit familienversichert?)? Das bei einer eigenen Kündigung eine 3 monatige Sperre eintritt, weiß ich, mir geht es um das "Danach". Danke für eure Hilfe!

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Antworten (2)

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    Antwort von mia1234512345 mia1234512345

    Es sind 165€ die frei sind, alles was darüber hinaus geht wird angerechnet

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit wird bis auf einen Freibetrag von 145,00 € auf das als AlG 1 angerechnet. Außerdem darf die selbständige Tätigkeit nicht mehr 15 Stunden in der Woche beanspruchen.

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