Olly206 am 20.10.2009 um 11:20 Uhr
Meine Freundin hat aus persönlichen Gründen einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Da wir ca 700 Kilometer auseinander wohnen und jetzt schon seid 2 Jahren eine Fernbeziehung wollen wir nun zusammen ziehen. Ein weiterer Grund für diesen Entschluss ist auch da Sie auch noch verheiratet ist und es mit ihrem noch Mann nicht mehr geht in einer gemeinsamen Wohnung aushält haben wir nun diesen Entschluss gefasst....
Habt ihr einen Tipp damit sie keine Sperre beim Arbeitsamt bekommt.

Sie hat den Aufhebungsvertrag ja schon unterschrieben also wird sie auch ne Sperre bekommen
Wenn die persönlichen Gründe z.B. gesundheitlicher Natur sind, gibt es keine Sperre vom Arbeitsamt, wenn der Arzt bescheinigt, dass aus medizinischer Sicht die weitere Beschäftigung in der Firma nicht mehr ausgeübt werden sollte.

Soweit ich weiß keinen. Sie hätte blos die Kündigungsfrist einhalten müssen. Sie hätte auch eine Kündigung herausprovozieren können.

Wenn die Dame oder der Herr ganz nett ist und sie sagt, dass ihr verlobt seid und nach der Scheidung heiraten wollt, könnte es mit gut Glück klappen. War bei mir so, allerdings war ich nicht verheiratet. Richtig vom Gesetz her nur, wenn eine Familienzusammenführung statt findet. Und darauf müsst ihr plädieren

Ich hatte vor einigen Jahren auch mal eine Eigenkündigung durchgezogen, habe eine Begründung dem AA zugestellt und habe keine Sperre bekommen. Soll sie mal versuchen ob es klappt. Normalerweise, auch bei Aufhebungsvertrag, gibt es eine 3 mon. Sperre.
Olly206 am 20. Oktober 2009 11:26 und mit welcher Begründung - vielleicht könnte das uns ja auch helfen?!
Weil sie selbst um den Aufhebungsvertrag aus persönlichen Gründen gebeten hat, also "selbst Schuld" an der Arbeitslosigkeit ist, bekommt sie auf jeden Fall eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Sie hätte sich erst etwas in Eurer Nähe suchen können, schließlich habt Ihr ja wohl schon länger vor, zusammenzuziehen.

bei einem Aufhebungsvertrag riskiert man eine Sperre,diese ist also so gut wie sicher.Sie soll sich schnell arbeitssuchend zum Datum XY melden.Es gibt beim Arbeitsamt so was wie "Familienzusammenführung",da muß man glaube ich drei Jahre ein Paar sein.Aber da sie noch verheiratet ist,weiß ich nicht,ob dies nun hier greift.
Generelle Sperre wurde abgeschafft. Heute ist ein wichtiger Grund für das Vermeiden der Sperre nötig. Ganz wichtig: halten Sie Ihre Kündigungsfrist ein, sonst wird eine evtl. Abfindung auf ALG 1 angerechnet: Mehr zu allen Punkten in: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/arbeitslosengeldrechneronlin...