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arbeitslosengeld bei aufhebungsvertrag

Frage von Olly206 Olly206

Meine Freundin hat aus persönlichen Gründen einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Da wir ca 700 Kilometer auseinander wohnen und jetzt schon seid 2 Jahren eine Fernbeziehung wollen wir nun zusammen ziehen. Ein weiterer Grund für diesen Entschluss ist auch da Sie auch noch verheiratet ist und es mit ihrem noch Mann nicht mehr geht in einer gemeinsamen Wohnung aushält haben wir nun diesen Entschluss gefasst....

Habt ihr einen Tipp damit sie keine Sperre beim Arbeitsamt bekommt.

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Antworten (7)

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    Antwort von Ela1705 Ela1705

    Wenn die persönlichen Gründe z.B. gesundheitlicher Natur sind, gibt es keine Sperre vom Arbeitsamt, wenn der Arzt bescheinigt, dass aus medizinischer Sicht die weitere Beschäftigung in der Firma nicht mehr ausgeübt werden sollte.

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    Antwort von Dani007 Dani007

    Sie hat den Aufhebungsvertrag ja schon unterschrieben also wird sie auch ne Sperre bekommen

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    Antwort von dingsvomdach dingsvomdach

    bei einem Aufhebungsvertrag riskiert man eine Sperre,diese ist also so gut wie sicher.Sie soll sich schnell arbeitssuchend zum Datum XY melden.Es gibt beim Arbeitsamt so was wie "Familienzusammenführung",da muß man glaube ich drei Jahre ein Paar sein.Aber da sie noch verheiratet ist,weiß ich nicht,ob dies nun hier greift.

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    Antwort von Nenek Nenek

    Weil sie selbst um den Aufhebungsvertrag aus persönlichen Gründen gebeten hat, also "selbst Schuld" an der Arbeitslosigkeit ist, bekommt sie auf jeden Fall eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Sie hätte sich erst etwas in Eurer Nähe suchen können, schließlich habt Ihr ja wohl schon länger vor, zusammenzuziehen.

    Kommentar von Olly206 Olly206Olly206

    der Aufhebungsvertrag wurde im gegenseitigem Eiverständnis unterschrieben

    Kommentar von Nenek NenekNenek

    Sie hat es veranlasst, nicht der Arbeitgeber.

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    Antwort von amdros amdros

    Ich hatte vor einigen Jahren auch mal eine Eigenkündigung durchgezogen, habe eine Begründung dem AA zugestellt und habe keine Sperre bekommen. Soll sie mal versuchen ob es klappt. Normalerweise, auch bei Aufhebungsvertrag, gibt es eine 3 mon. Sperre.

    Kommentar von Olly206 Olly206Olly206

    und mit welcher Begründung - vielleicht könnte das uns ja auch helfen?!

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    Antwort von miniwo miniwo

    Wenn die Dame oder der Herr ganz nett ist und sie sagt, dass ihr verlobt seid und nach der Scheidung heiraten wollt, könnte es mit gut Glück klappen. War bei mir so, allerdings war ich nicht verheiratet. Richtig vom Gesetz her nur, wenn eine Familienzusammenführung statt findet. Und darauf müsst ihr plädieren

    Kommentar von Nenek NenekNenek

    Wie lange ist das her?

    Kommentar von miniwo miniwominiwo

    Anfang 2009

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    Antwort von Tanjarob Tanjarob

    Soweit ich weiß keinen. Sie hätte blos die Kündigungsfrist einhalten müssen. Sie hätte auch eine Kündigung herausprovozieren können.

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