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Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Frage von tiwo1204 tiwo1204

Hallo!Ich habe eine bzw gleich mehrere Fragen zur Situation meines krebskranken Vaters:Mein Vater wird im November 2011 60 Jahre alt und wird am 31.12.2011 aus dem Krankengeld nach 18 Monaten ausgesteuert. Er befindet sich im ungekündigtem Arbeitsverhältnis. Noch bekommt er weiterhin eine Chemotherapie und eine Heilung ist noch nicht absehbar.Nach allem, was ich bisher im Internet gelesen habe, muß er nach der Aussteuerung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Parallel dazu muß er das Arbeitslosengeld 1 als Sonderform bei Arbeitsunfähigkeit beantragen, welches bis zum Bescheid über die Erwerbsunfähigkeit gezahlt werden würde (Stichwort Nahtlosigkeit).

Nun meine Fragen:

1.) Ist dies bis hierher erst einmal richtig?

2.) Ist es richtig, dass das Vermögen bei dieser Form des AlG I als auch bei der Erwerbsunfähigkeitsrente nicht berücksichtigt wird (es also nicht aufgebraucht werden muß) ?

Vielen lieben Dank im Voraus!

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Antworten (5)

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    Antwort von Terezza Terezza

    meines wissens nach muß das vermögen nur bei alg2 aufgebraucht werden. der richtige ansprechpartner für deinen vater wäre wohl der VdK - dort bekommt ihr alle auskünfte

    www.vdk.de/

    Kommentar von user761 user761user761

    Genauso ist es richtig.

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    Antwort von tiwo1204 tiwo1204

    Vielen lieben Dank...

    für Ihre Hilfe. Ich werde meinem Vater gleich mal die Antworten weiterleiten.

    Alles Liebe und Gute

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    Antwort von EvaUwe EvaUwe

    Hallo, ich habe eine ähnliche Situation. Ich hatte Brustkrebs, 18 Monate KK - danach Antrag auf ALG gem. dieser besonderen Form. Dort wurde ich dann aufgefordert, Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Die habe ich auch bekommen. Es gibt nur verschiedene Formen. 1. Volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit (d.h. man kann nur unter 3 Std. täglich arbeiten), 2. halbe und 3. dreiviertel EMR (da ist die Zeit über 6 Stunden). Hinzu verdienen darf man auch, wenn man will. Bei 1. - Minijob, bei den anderen wird der Hinzuverdienst berechnet. Übrigens: die EMR ist immer eine Zeitrente. Es sei denn, sie wird später umgewandelt.Außerdem ein Tipp: Dein Vater soll sein Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Ihm steht sein Urlaub trotz dem zu. Wenn er ihn nicht nehmen kann, weil er später eine Altersrente bekommt, muss ihn die Firma den Urlaub auszahlen, egal wie viele Jahre das sind (neues EU-Gesetz)! Das Vermögen wird nur bei ALG II mit angerechnet. So dann toi, toi toi. LG

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    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo tiwo1204,

    nach meinem Kenntnisstand trifft Ihr angefuehrter Punkt 1 so nicht zu.

    Bereits weit im Vorfeld des Ablaufs der 78 Wochenfrist wird Ihr Vater von seiner gesetzlichen Krankenversicherung eine Aufforderung erhalten, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

    In diesem Zusammenhang muessen Sie mit einer Fristsetzung rechnen.

    Des weiteren muss der Antrag auf Arbeitslosengeld rechtzeitig vor Ablauf der 78 Wochenfrist gestellt werden!

    Viel Erfolg und beste GruesseKonrad

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    1 - siehst du so richtig, 2 - Vermögen ist nicht zu verrechnen.

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