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Arbeitslosengeld Anspruch erloschen

gefragt von bremerleut am 28.10.2009 um 12:58 Uhr

Hallo, Kündigung erhalten Ende Oktober 08, Einspruch-Gerichtsverfahren-Vergleich= Kündigung erst zum 01.02.09. Das Arbeitsamt hat aber in den 3 Monaten zwischen November und Januar gezahlt, die Firma im nachhinein dann auch noch, bei der Endabrechnung. Der zuviel gezahlte Betrag wird vom Leistungsempfänger in 3 Raten an das Arbeitsamt zurückgezahlt. Nun kam ein Schreiben, dass der Anspruch auf weitere Leistung ab sofort (heute) erloschen ist. Frage: da Ratenzahlung vereinbart und zugesichert, ging ich davon aus, dass der Anspruch auf weitere Leistung, bis Ende Januar 10 besteht. Kann der Träger einfach die Leistung einstellen, auf Grund dessen, dass der zuviel ausgezahlte Betrag noch nicht zurückerstattet wurde? Somit verfällt auch der Versicherungsschutz, der gesetzlich doch noch bis Ende Januar 10 liefe? Wer hat Ahnung von dem Ganzen und kann mir helfen?

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Arbeitslosengeld x 723 Anspruch x 147 erloschen x 1

anonym
beantwortet von MikeLinde am 30. Oktober 2009 12:24
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Widerspruch schreiben und begründen. Hier noch mehr zu Arbeitslosengeld Antrag: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/arbeitslosengeldrechneronlin...


Pauli1965
beantwortet von Pauli1965 am 28. Oktober 2009 13:00
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Die Arge kann dir helfen.

Kommentar von bremerleut am 28. Oktober 2009 13:02

Arge? Das schöne ist, dass ich bereits dort angerufen habe, aber man landet in einem Service-Center, das nur Termine für die Mitarbieter macht. D.h. der Ansprechpartner beim AA muß mich innerhalb von 48Std. zurückrufen, dann kann es aber schon Freitag sein und wieder geht kostbare Zeit verloren.



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