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arbeitslosengeld ab wann?

Frage von sternchen79 sternchen79

Wie ist das geregelt mit dem arbeitslosengeld; ich weiß das man 1 jahr gearbeitet haben muss um ein halbes jahr arbeitslosengeld 1 zu bekommen, heute wurde mit aber auf der arbeit gesagt das es 2 jahre sein müssen,, was ist den nun richtig`?

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Antworten (6)

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    Antwort von Goreine Goreine

    1 Jahr

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    Antwort von fabienne1997 fabienne1997

    du musst 1 Jahr angemeldet gearbeitet haben!

    Kommentar von fabienne1997 fabienne1997fabienne1997

    vielleicht meinst du das hier: Seit dem 1. Januar 2008 sind die Zahlungen für das Arbeitslosengeld I – ein Ergebnis der Hartz-Reformen - für ältere Arbeitnehmer bis zu 24 Monate ausgedehnt worden

    .

    Voraussetzungen für Bezug von Arbeitslosengeld: Ist die Anwartschaftszeit erfüllt? Voraussetzung: Sie müssen in den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 360 Kalendertage als Arbeitnehmer gearbeitet haben. Bei Saisonarbeitern genügen 180 Kalendertage. Das Arbeitsamt verlängert die Anwartschaftszeit, wenn Sie einen Angehörigen gepflegt haben, Ihr Kind bis zum Ende des dritten Lebensjahres betreut haben, selbstständig mindestens 15 Stunden wöchentlich gearbeitet haben, Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld wegen einer berufsfördernden Maßnahme bekommen haben oder Wehr- oder Zivildienst geleistet haben.

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    Antwort von macmu macmu

    12 Monate beitragspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten beiden Jahre. Ob dies 12 Monate am Stück geleistet wurde, spielt keine Rolle.

    Das mit den 3 Monaten ist zu beachten, z. B. wenn man befristet eingestellt ist oder 3 Monate vor Beendigung (Kündigung) des Arbeitsverhältnis, seitens Arbeitnehmer oder Arbeitgeber darüber Bescheid weiss (Die Kündigung des Arbeitnehmers zieht i. d. R. eine Sperrfrist nach sich). Ansonsten ist man gesetzl. dazu verpflichtet, will man Sperrzeit vermeiden, sich unmittelbar nach Erhalt der Kündigung bei der Arbeitsagentur zu melden, geht auch telefonisch.

    Unmittelbar: heute Kündigung, innerhalb der nächsten 2-3 Werktage melden. Das passt dann.

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    Antwort von Norwegenadler Norwegenadler

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Alg-Nav.html

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    Antwort von uno2407 uno2407

    Du hast deine Stelle zum 01.03. gekündigt!!!! Sperre !!!!!

    Kommentar von sternchen79 sternchen79

    ja das mit der sperre weiß ich auch, und das Arbeitsamt meinte da es private gründe hat wird die sperre nicht so lang sein, da ich ja in eine andere stadt ziehe, und auf der arge bin ich auch ab 1,3, als Arbeitlos gemeldet , also das ich alles klar, aber das jemand meint das man 2 Jahren gearbeitet haben muss,, das hat mich durcheinander gebracht

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    Antwort von fnmama fnmama

    und du mußt dich 3monate vorher arbeitslos melden

    Kommentar von fabienne1997 fabienne1997fabienne1997

    wie 3 Monate vorher arbeitslos melden??? 3 Monate bevor man arbeietslos wird????? Wasn Quatsch...sofort wenn die Kündigung ausgesprochen wurde zum Amt gehen und sich arbeitslos melden!

    Kommentar von fnmama fnmamafnmama

    ist kein quatsch...bitte informiere dich,bevor du mich "angreifst"

    Kommentar von fabienne1997 fabienne1997fabienne1997

    das gilt wenn: Die Meldung hat spätestens 3 Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu erfolgen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Mit dem Tag der Kündigung daher jeder Arbeitnehmer eine Verpflichtung.

    Es ist daher wichtig, dass Sie bereits am ersten Tag der Arbeitslosigkeit zum Arbeitsamt gehen. Ist das Amt an diesem Tag geschlossen (Feiertag, Wochenende), gehen Sie am nächsten Werktag.

    Kommentar von fnmama fnmamafnmama

    sie hat gekündigt...

    Kommentar von fabienne1997 fabienne1997fabienne1997

    woher weist du das? Ich kann das aus der Frage nicht erlesen

    Kommentar von fnmama fnmamafnmama

    siehe antwort uno2407

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Er hat aber Recht Du musst Dich erst nach der Kündigung melden. Falls Du nur einen befristeten Vertrag hast sollst Du 3 Monate vor Beendigung zum Amt. Aber dann weißt Du ja auch das der Arbeitsvertrag in 3 Monaten endet.

    Kommentar von sternchen79 sternchen79

    also ich habe gekündigt , heute wurde mit gesagt ab 1.3. werde ich dann entlassen sein und ich war bereits letzten Freitag beim Amt und habe mich gemeldet, ich werde ja in eine andere Stadt ziehen, daher die Kündigung

    Kommentar von fabienne1997 fabienne1997fabienne1997

    hier hast du Info! http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/arbeitslosengeld.htm

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