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Arbeitslosengeld & 400,00€ Job - geht das?

Frage von funnymontag funnymontag
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Antworten (6)

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    Antwort von David4711 David4711

    Als Arbeitsloser darfst du nur 165 € pro Monat dazu verdienen und unter 15 Stunde die Woche arbeiten. Wenn du also einen 400€ (meist 20 Stunden/Woche)Job annimmst bist du drüber und bekommst nichts mehr vom Arbeitsamt. Du kannst aber zur Arge und Hartz 4 dazu beantrage, ob du was bekommst, musst du da erfragen.

    Kommentar von Jessy7836 Jessy7836Jessy7836

    Es sollte auf jeden Fall aufstockendes HartzIV geben, 400€ reichen ja nicht zum Leben

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    Antwort von micha1607 micha1607

    bei harz 4 darfst 165 euro behalten

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Falsch. Das ist der Freibetrag bei ALG I.

    Kommentar von micha1607 micha1607micha1607

    ich bekomme harz 4 und mein freibetrag ist 165 euro

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das wäre dann Zufall, aber einen Pauschalbetrag von 165 € wie bei ALG I, gibt es bei ALG II nicht.

    Und es heißt übrigens Hartz, nicht Harz.

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    Antwort von gruenbaer gruenbaer

    165 € + Fahrtkosten darfst Du verdienen.

    Der Rest wird Dir vom Arbeitslosengeld abgezogen. Auch darfst Du nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Es müssen weniger als 15 h/Woche sein. Ab 15 h/Woche ist bereits Schluss mit ALG I

    Kommentar von gruenbaer gruenbaergruenbaer

    Stimmt. Du darfst die 15 Stunden nicht erreichen.

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    Antwort von hartz4konto hartz4konto

    Ja das geht.

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    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Die Zeitgrenze für einen Hinzuverdienst beträgt weniger als 15 Wochenstunden. Beträgt die Arbeitszeit 15 Wochenstunden, oder mehr, wird in der Regel davon ausgegangen dass keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt. Das hinzuverdiente Einkommen ist bis 165 Euro anrechnungsfrei. Das darüber hinausgehende Einkommen ist nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern auf die Leistung des Arbeitslosengeld I anzurechnen. Die Höhe der Arbeitslosengeld verringert sich dementsprechend. Hier eine Seite zum Thema. http://www.sozialleistungen.info/con/arbeitslosengeld/zuverdienst-beim-alg-i.htm... Peter Kleinsorge

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Darfst Du nur behalten wenn Du den Job länger als drei Jahre machst. Ansonsten wird Dir ein Teil abgezogen. Oder besser, Du darfst einen Teil behalten.

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