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Arbeitslosengeld 2 und Bedarfsgemeinschaft?

Frage von Luckygirl1985 Luckygirl1985

Hallo, meine Frage:

Ich beziehe im Moment noch Arbeitslosengeld 1 (230 €). Es läuft Ende Juni aus. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 2? Ich wohne mit meinem Freund zusammen bei seinen Eltern im Moment und er arbeitet Vollzeit (netto 1100 €). Bekomme ich trotzdem etwas Geld, bzw. besteht die Möglichkeit, dass ich wenigstens krakenversichert werde?

Bitte nicht falsch verstehen, ich will nichts abzocken, aber mein Freund zahlt seinen Eltern Geld + Auto, er kann mich nicht noch krankenversichern.

Danke schon im Voraus für Antworten!

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Antworten (5)

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    Antwort von hartzerroller hartzerroller

    Wenn Du kein Geld von der ARGE erhälst, bist Du auch nicht krankenversichert.Es ist besser einen Mietvertrag mit den Eltern Deines Freundes zu machen oder suche Dir eine kleine Wohnung, dann hast Du ne eigene Wohnung und Du brauchst Dir keine Sorgen über Bedarfsgemeinschaft und Krankenvers. machen. Noch ein Tipp.Wenn Du Hartz IV bekommst, dann kannst Du Dich von der GEZ befreien lassen und wenn Du diese Befreiung hast, kannst Du bei der Telekom Sozialtarif beantragen.

    Kommentar von Luckygirl1985 Luckygirl1985Luckygirl1985

    Hallo,

    danke für den Tipp. Da wir bei seinen Eltern nur ein kleines Zimmer (10 qm) bewohnen, werde ich mir wohl eine Wohnung suchen müssen. Danke auch für den Tipp wegen der GEZ, ich bin bereits befreit (Schwerbehindertenausweis)

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    Antwort von bitmap bitmap

    Google einfach mal nach ''alg II Rechner'' (da gibts einige im i-net) und rechne es dir aus.

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    Antwort von goldmoon goldmoon

    Ich gebe Die einen gaaanz wichtigen Tipp:Gib Dein Freund nicht als Lebensgefährte an, sondern als Mitbewohner.Wenn die vom Amt fragen,sagt ihr einfach, dass er dein bester freund ist oder so.Dann wird er nicht angerechnet!Dann wird Dir die Hälfte der Miete und der Nebenkosten berechnet.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das ist dem Amt erst mal egal. Die glauben, was sie sehen, nicht was man behauptet. In Zweifelsfällen machen die Hausbesuche.

    Kommentar von Luckygirl1985 Luckygirl1985Luckygirl1985

    Geht leider nicht, da wir uns ein kleines Zimmer (10 qm) teilen.

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Im Moment würde ich sagen: Nein, Du bekommst nichts. Habt ihr bei seinen Eltern eine eigene, abgeschlossene Wohnung für die ihr Miete bezahlt? Eine realistische Miete könnte angerechnet werden (mit Mietvertrag), die müssen dann aber seine Eltern bei der Steuererklärung angeben. Hat er Fahrtkosten zur Arbeitsstätte? Euch würden zum Leben gut 600 € zustehen. Dann käme die Miete eventuell dazu, Deinem Freund ein gewisser Freibetrag weil er arbeitet und dann noch seine Fahrtkosten. Überschlage es mal grob. Und wenn Du nur einen Euro bekommst, bist Du über das Amt versichert. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass, wenn Du mit der Krankenversicherung, die von Euch gezahlt werden müßte in den Bezug fallen würdest, dass sie dann vom Amt übernommen wird.

    Kommentar von Luckygirl1985 Luckygirl1985Luckygirl1985

    Hallo,

    danke für den Tipp, leider entstehen keine Fahrkosten, da er im gleichen Ort arbeitet und wohnt. Eine Wohnung bewohnen wir auch nicht, nur ein kleines Zimmer (10 qm). Ich glaube, ich suche mir am besten eine Wohnung.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Google einfach mal nach ''alg II Rechner'' (da gibts einige im i-net) und rechne es dir aus.

    Kommentar von Luckygirl1985 Luckygirl1985Luckygirl1985

    Danke, es kam raus, dass 620 € angerechnet werden können, ich noch 4,00 € bekommen würde. Und was heißt das jetzt in Bezug auf die Krankenversicherung?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das heißt, dass du über das alg II krankenversichert wärst. Es gibt auch die Möglichkeit, dass ein geringer Betrag gewährt wird, wenn nur durch die Selbstaufbringung des Krankenkassenbeitrags derjenige hilfebedürftig würde.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    siehe http://kuerzer.de/OEPjwYzH4 Absatz (3)

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