Weiß jemand, ob die Agentur für Arbeit dazu berechtigt ist, die Beantragung von Alg 2 an die Ausländerbehörde zu melden und wenn ja, ob dies Auswirkungen i.S. des Aufenthaltsrechts nach sich ziehen kann? Ich hab neulich erfahren, dass seit 2010 die Ausländerbehörden gleich nach der Bakanntgabe des Leistungsbezugs nach SGB 2 aufenthaltsbeendende Maßnahmen androhen auch bei unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen.
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Arbeitslosengeld 2 und Ausländerbehörde
Frage von
sergio83
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2Antwort von
skyfly71skyfly71
Mit persönlich wäre die Information, daß ein Antrag generell ausländerrechtliche Konsequenzen zur Folge hätte, völlig neu. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß das so ist, weil so etwas politisch niemals durchsetzbar wäre.
Es gibt aber genügend Ausländer mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland, die den Titel nur deshalb bekommen haben, weil andere Menschen für sie gebürgt haben - also zugesichert haben, daß sie den Ausländer im Falle von Hilfebedürftigkeit unterstützen. Und in solchen Fällen wird die Ausländerbehörde dann ganz sicher auch tätig werden, wenn dann trotzdem ein Leistungsantrag gestellt wird.
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