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Arbeitslosengeld 2: Strafgebühren bei Nichtteilnahme an Pflichtveranstaltungen?

Frage von huggele huggele

Hallo! Kann mir das Arbeitsamt Strafgebühren verlangen oder Geld zurückverlangen wenn ich einigen Maßnahmen (wie zb so'n blödes Seminar) nicht wahrnehme? Oder können die mir "nur" was kürzen bei der nächsten Zahlung?

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Antworten (8)

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    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    Sie können dir die Zahlung auch komplett einstellen, was bedeuten würde, dass du gar nichts mehr bekommst. Interessant, dass solche Seminare immer angeblich so blöd sind und zu Hause rumgammeln und Kohle fürs Nixtun bekommen, so spannend.

    Kommentar von huggele huggelehuggele

    erstens bekomme ich kein arbeitslosengeld. ich bin student und mache gerade examen. und 2tens wollte ich das nur wissen weil ich das für eine arbeit brauche... haiaiai immer wird man grad angepisst

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    Antwort von BlackSun1 BlackSun1

    Ja und ist auch gut so denn Du hast ja Zeit

    Kommentar von huggele huggelehuggele

    ... wer sagt das?

    Kommentar von BlackSun1 BlackSun1BlackSun1

    Arbeitslosengeld 2..sollte man von ausgehen!

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    Antwort von moinsen moinsen

    Darf man den Grund erfahren, weshalb du zu diesen Terminen nicht erscheinen möchtest!? Vielleicht helfen sie Dir weiter, und du lernst noch etwas dazu, oder bekommst schneller einen Job, weil du mehr Kenntnisse bezitzt.

    Kommentar von huggele huggelehuggele

    siehe oben

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    Antwort von Striker2009 Striker2009

    so einach nicht! sollte die einladung zu diesem seminar eine sogenannte Rechtsfolgebelehrung enthalten haben (denn dann ist es eine Pflichtveranstaltung), dann gibt es eine sogenannte Sanktion. Wenn nicht (was eher selten vorkommt) dann nicht.

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    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Ja, man kann und wird AlG2 kürzen, wenn Du n diesen Veranstaltungen nicht teilnimmst. Allerdings würde ich hier nicht von "nur" kürzen sprechen, denn diese Kürzungen können durchaus erheblich sein. Ausserdem hast Du als Arbeitsloser doch Zeit genug an diesen Seminaren teilzunehmen. Stell Dir mal vor, Du würdest da noch was lernen......

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    Antwort von Tessa13 Tessa13

    sie stellen die Zahlung direkt ein,und mit recht,da du bei ihnen angestellt bist und ihr Geld kassierst,melde dich ab,zahl alles selbt,dann kannst du verfahren wie es dir beliebt!

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    Antwort von huggele huggele

    ich möchte nur meine frage beantwortet kriegen. eure meinung zu faulen arbeitslosengeldempfängern teile ich. also kann ich hier drauf verzichten...

    Kommentar von moinsen moinsenmoinsen

    schon richtig, allerdings kannten die Leute die Deine Frage beantwortet haben, deinen Hintergrund nicht. Um dem Vorzubeugen, einfach mehr Infos in die Frage schreiben :)

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    Antwort von tb1967 tb1967

    ja das dürfen sie

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