Hallo zusammen,
könnt Ihr mir helfen?
Meine Freundin ( eine Engländerin mit bisherigem Wohnsitz in England), möchte gerne zu mir nach Deutschland ziehen. Da sie bisher aber noch keinen Job hier gefunden hat, stehen wir vor einem finanziellen Problem, daher meine Frage: Steht ihr in irgendeiner Form finanzielle Hilfe ( evtl Hartz 4) von staatlicher Seite aus zu? Da sich ihre Deutschkenntnisse stark in Grenzen halten, weiß ich nicht, wie ihre Vermittelbarkeit auf den Arbeitsmarkt, vom Amt ausgelegt wird. Vielleicht spielt es ja auch gar keine Rolle. Ich habe wirklich keine Ahnung.
Kann mir jemand helfen?
Mfg Speedi
Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II in der ab 01.04.2006 geltenden Fassung (vgl. BGBl I., 558 ff.) sind von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende Ausländer ausgenommen, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt. Diese Ausnahmeregelung für Ausländer reagiert auf die gemeinschaftsrechtliche Ausformung der Freizügigkeit und schöpft damit die dort vorgesehenen Beschränkungsm46;glichkeiten beim Zugang zu sozialen Leistungen für den Personenkreis aus, denen die Arbeitnehmerfreizügigkeit Einreise und Aufenthalt auf zur Arbeitssuche gestattet (vgl. auch BR-Drs. 550/05).
DH.