Guten Tag, ich brauche Hilfe und verstehe hier einiges nicht. Meine Tochter und mein Schwiegersohn hatten im Juni ausgelernt und wurden nicht übernommen, sind beide jezt arbeitssuchend. Mein Schwiegersohn bekommt Arbeitslosengeld 1, meine Tochter bekommt nichts, weil sie eine schulische Ausbildung machte eine private und nichts verdiente, beide haben am 26,06,09 geheiratet und sind zusammengezogen. Heute war meine Tochter Hartz 4 beantragen, man war sehr unfreundlich und meinte sie darf unter 25 nicht ausziehen, sie legte dar, das sie verheiratet ist, mein Schwiegersohn begleitete meine Tochter dabei, sie wollte sich nur den Antrag holen. Der Bearbeiter steeckte beide in eine Maßnahme, ein Profiling. eine Woche, eine Stärken und Schwächenanalyse. Mein Schwiegersohn, der beim Arbeitsamt gemeldet ist, muss auch, sagte das Hartz 4 Amt, es sei egal, sonst wird der Antrag meiner Tochter nicht bearbeitet. Ist das war, obwohl mein Schwiegersohn nicht beim Hartz 4 Amt gemeldet ist und kein Hartz 4 Empfänger ist, muss er zu dieser Maßnahme, weil beide verheiratete sind und eine Bedarfgemeinschaft sind, so etwas habe ich noch nie gehört, denn mein Schwiegersohn hat seinen Eingliederungsvertrag mit dem Arbeitsamt nicht mit dem Hartz 4 Amt, allso dem ILZ: muss er dort hin, oder ist nur sein Arbeitsamt für ihn zuständig.
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Arbeitslosengeld 2, für verheiratete 21 Jahre alte Tochter und Arbeitslosengeld 1 für Schwiegersohn
Frage von
muttilein
Antworten (1)
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2Antwort von
augustkoeniginaugustkoenigin
Das habe ich auch noch nicht gehört. Deine Tochter muss zu der Maßnahme, dein Schwiegersohn soll sich umgehend mit seinem Arbeitsberater vom Arbeitsamt zusammen schließen. Da er bei der ARGE nicht gemeldet ist haben die kein Recht ihn einzukassieren. Und deine Tochter soll sich beim zuständigen Leiter der ARGE beschweren. Den Ton muss sie sich nicht gefallen lassen.
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DH - So seh ich das auch